Köln, 14.März 1996
Der Kampf um die Klinikakten von Olivia
Am 22.2.1996 fand ein Verhör im Amtsgericht Köln statt. Anwesend waren der Richter, der Staatsanwalt, mein Anwalt und ich. Es ging um die in den Medien seit 8 Monaten bereits lauthals als „Fakten“ apostrophierten „fahrlässigen Tötungen in 12 Fällen“. Außerdem um das Delikt „Quälen von Olivia“, samt internationalem Haftbefehl seit 8 Monaten.
Am gleichen Tag durften die Eltern von Olivia erstmals „einen Blick“ in die Klinikakten ihrer Tochter werfen, bzw. in einen Auszug der Akten, den man für unverfänglich hielt. Kopieren war nicht gestattet.
Zur „fahrlässigen Tötung in 12 Fällen“:
Gleich zu Beginn der Verhandlung wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der sog. Kurpfuscherparagraph für mich als Mediziner nicht gelte. Auch wären vermutlich alle Fälle schon verjährt. Von den zur Debatte stehenden 12 Patienten kannte ich 6 überhaupt nicht bzw. 2 nur flüchtig. Die anderen 6 Fälle waren z.T. bis zu 10 Jahren her.
So sollte ich z.B. vor 10 Jahren einen 75-jährigen Arzt dazu verführt haben, sich selbst nach der Neuen Medizin therapiert zu haben, so z.B. gegen seine Knochenschmerzen (nach Prostata-Karzinom) kein Morphium zu nehmen. Der Mann schaffte es nicht und verstarb unter Morphium. Diesen Arzt hatte ich ein Mal gesehen!
Die Anzeige hatte die Schwester des Arztes nach Österreich erstattet. Anscheinend hatte man in der Familie des Arztes immer noch einen geharnischten Zorn auf diesen, da er im hohen Alter seine Ehefrau verlassen hatte und mit seiner Sprechstundenhilfe in ein Sommerhäuschen gezogen war, was diese nach seinem Tode auch erbte. Die ganze Anzeige war halbanonym. Ich sollte den Namen des Arztes erst noch dazu herausfinden!
Ein weiterer Fall war meine eigene Sekretärin in Burgau. Sie kam 1991 nach einer Rippenfraktur und Atemproblemen und einer großen Milz im Zusammenhang mit ihrer früheren Leukämie ins Krankenhaus Fürstenfeld. Dort verbot sie mindesten 20 Mal ausdrücklich eine Morphiumapplikation. Man spitzte ihr jedoch gegen ihren ausdrücklichen Willen Morphium in solcher Dosis, dass sie, wie ihre Ärztin zu Protokoll gab, daran starb.
4 Kinder aus dem St.-Anna-Kinderspital, Wien (Prof. Gadner):
Gemeint waren hier die seit vielen Monaten in allen Medien stets nicht näher bezeichneten „4 Kinder aus dem St.-Anna-Kinderspital“ in Wien. Prof. Gadner hatte verkündet, Dr. Hamer habe den Tod der vier Kinder verschuldet, indem sie von ihren Eltern aus der angeblich möglicherweise noch erfolgreichen Therapie weggeholt wurden. Dadurch seien sie später gestorben.
3 Kinder davon kannte ich überhaupt nicht! Nicht einmal dem Namen nach!
Die Eltern eines Kindes, dem Prof. Gadner nach einem Jahr der Chemo-„Therapie“ und fast 50 Bestrahlungen nach dem Auftreten eines neuen Tumors in der Lunge in einem Gespräch mit den Eltern noch eine Überlebenschance von wörtlich „1-2 Prozent“ eingeräumt hatte, waren kurzerhand nach Köln gefahren. Dieses Kind hatte ich also ein Mal gesehen und dann an einen österreichischen Kinderarzt in ihrer Nähe verwiesen, den die Eltern auch aufgesucht hatten.
Für mich stellt sich die Sache daher jetzt so dar, dass man mit der mir vorgeworfenen fahrlässigen Tötung eine geistige, „medizinischweltanschauliche Täterschaft“ meint, bei der es nahezu gleichgültig ist, ob ich den Patienten überhaupt gesehen habe oder nicht.
So soll ich mich offenbar dadurch strafbar gemacht haben, dass sich durch die Neue Medizin Eltern motiviert fühlen könnten oder konnten, ihr Kind der anerkannten Staatsmedizin zu entziehen und seien die Prognosen dieser Staatsmedizin auch noch so schlecht.
So soll wohl in Zukunft jedes Weglaufen von der Staatsmedizin mit ihrer Rattengift- Therapie als strafbar geahndet werden, daher musste ja auch im „Fall Olivia“ ein Exempel statuiert werden.
Selbst wenn die Anwendung der Chemo-Pseudotherapie in 95% der Fälle mortal, d.h. tödlich endet, besteht der österreichische Staat anscheinend darauf, dass die Staatsmedizin die einzig und allein anerkannte Medizin samt entsprechender (Pseudo)-Therapie ist. Jede Zuwiderhandlung kann also nun bestraft werden wie im Mittelalter: Die Ketzer werden verbrannt!
Die Staatsmedizin mit ihrem Monopolanspruch darf folglich auch bestimmen, ob überhaupt eine neue Erkenntnis geprüft werden darf! Im Falle Hamer scheint es tunlich, die Neue Medizin der 5 Naturgesetze lieber gar nicht erst öffentlich zu prüfen, weil sonst selbst der dümmste Bürger begreifen würde, dass die 5000 unbewiesenen und unbeweisbaren Hypothesen der Staatsmedizin der reine Blödsinn sind.
In der Verhandlung vom 22.2.96 kam man zum „Fall Olivia“:
Es stellte sich heraus, dass der Kölner Staatsanwalt bereits 6 Mal die Akten von Olivia bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angefordert hatte – ohne Erfolg! Es geht ja wohl in unserem angeblich rechtsstaatlichen System nicht an, dass man einen Menschen mit Haftbefehl anklagt und monatelang durch die Medien vorverurteilen lässt, ihm aber dann, durch Vorenthalt der Akten, nicht die Möglichkeit gibt, sich zu wehren!
Es drängt sich daher der dringende Verdacht auf, dass hier etwas vor der Öffentlichkeit verborgen werden soll, was Hamer nicht zu wissen bekommen darf! Was wohl?
Seit August 95 haben die Eltern Pilhar mindestens 30 Mal offiziell und in schriftlicher Form selbst und über ihren Anwalt um die Einsicht in die Klinikakten ihres Kindes samt Kopie der Akten gebeten.
Ohne Erfolg!
Sie erfuhren lediglich aus der Presse die fortlaufenden Chemo-Jubelmeldungen des AKH, die von einer planmäßigen Chemo-Behandlung sprachen. Von einer planmäßigen Gesundung war nichts zu hören!
Die eigentlichen wichtigen Befunde, wie histologischer Befund der herausoperierten rechten Niere, CT-Aufnahmen, NMR-Aufnahmen, Röntgenbilder, Kreatininwerte, insbesondere um den 18. September, Blutdruckwerte oder die Beschreibung des Atemstillstandes zu Beginn der Chemo-„Therapie“, werden geheim gehalten!
Man fuhrt seit Monaten eine Therapie durch – möglicherweise mit tödlichem Ausgang – unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Ausschluss der Eltern!
Und dazu hatte man, wie man jetzt sieht, auch allen Grund!
Was steht in der Krankenakte von Olivia?
In der Krankenakte von Olivia sind die gesamten Lügenmärchen des Medizin-Kartells der „ehrenwerten österreichischen Gesellschaft“ enthalten. Sie sind derzeit eines der bestgehüteten Geheimnisse der „k u. k“- (für korrupt und kriminell) Maurarchie Österreich.
Inzwischen durften die Eltern Olivias am 22.2.96, dem gleichen Tag, an dem das Verhör in Köln stattfand, Einblick in einen Teil der Kliniksakten ihrer Tochter nehmen, aber eben nur einen Blick, sie durften nichts kopieren und konnten nicht feststellen, welche Teile der Akten fehlten. Man hatte sich gedacht, man könnte die Eltern Pilhar hinters Licht fuhren, die verstünden „auf die Schnelle“ sowieso nichts von den präparierten Klinikakten … Aber die Eltern wussten, wonach sie speziell zu suchen hätten, wenn sie schon nichts ausgehändigt bekämen:
- Über den Atemstillstand zu Beginn der Zwangsbehandlung fehlten alle Unterlagen!
- Ebenso fehlten alle Unterlagen über die CT-Aufnahmen zwischen Tulln und der Operation.
- Die Kreatininwerte zwischen dem 14.9. und dem 3.10.1995 sind unterschlagen.
Es ist aber sicher, dass die Kreatininwerte in dieser Zeit vor, während und nach der Operation auf der chirurgischen Abteilung auf 2,3 mg% angestiegen waren.
Der Hausarzt der Familie Pilhar bekam einen oder zwei dieser Werte, gibt sie aber nicht mehr an die Eltern bekannt, aus Angst vor den Ärzten des AKH.
Auch die Angaben über den mit dem Atemstillstand begonnenen Hypertonus (Bluthochdruck von 140/100 mmHG) werden verschwiegen.
Den Histologie Befund hatte man wohl vergessen, aus der Akte zu entfernen oder man glaubte, dass die Eltern davon nichts verstünden. Und da gibt es nun eine Sensation:
Der histologische Befund war seinerzeit in der Pressekonferenz absichtlich unterschlagen worden. Vater Pilhar hat ihn abgeschrieben:
Außer dem gut eingekapselten, kompakten Nephroblastom sieht man nämlich im ventralen Parenchymanteil, „einen ganz ausgedehnt nekrotischen Tumor mit großen Arealen nur noch Fibroblasten … , dann auch Nekrosen, in denen noch schattenhaft Tumorzellen erahnbar sind. Darin Verkalkungsherde“:
Für jeden, der überhaupt etwas von Medizin versteht, handelt es sich hier (wie ja auch die Univ. Klinik Barcelona bestätigt hat) um
a) ein Nephroblastom, kompakt mit derber Kapsel und um
b) eine verkalkte Nieren-Kaverne im ventralen Anteil der operierten rechten Niere,
d.h. um eine abgelaufene Nieren-Tbc.
Und genau das war meine Diagnose seit Mai 1995 – außer der ja inzwischen schon mehrmals auch vom AKH bestätigten Diagnose „Leber-Ca“.
Die Ungeheuerlichkeit liegt nicht darin, dass wir nun endlich bestätigt haben, was wir schon lang wussten, sondern dass alle Professoren, Richter, Politiker und Chefredakteure die Unterschlagung mitgetragen haben!
Deshalb durfte und darf die Krankenakte nicht eingesehen werden, damit der Betrug nicht publik wurde! Man hat sich den staatlichen Kindesraub, die tödliche Rattengift- Pseudotherapie erschlichen! Wider besseres Wissen!
Die 5 Aspekte des Falls Olivia:
Insgesamt kann man den Fall Olivia auf 5 Ebenen sehen:
1. auf der menschlichen Ebene
2. auf der medizinischen Ebene
3. auf der politischen Ebene
4. auf der juristischen Ebene
5. auf der Medienebene
Auf jeder der fünf Ebenen hat der Fall Olivia neue, schreckliche Maßstäbe gesetzt und uns allen einen Vorgeschmack davon gegeben, was uns demnächst allen passieren kann. Nach gestellter Diagnose werden wir – wenn wir nicht freiwillig parieren – mit der Polizei eingefangen und nach „Schema-F“ der guten, mit 95%iger Wahrscheinlichkeit mortalen Rattengiftpseudotherapie zwangsweise zugeführt und das Ganze praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit unter dem Dauerjubel der instinktlosen Presse- und Fernsehjournaille.
[ … ] Meine Einschätzung, dass Olivia eine normale Chemo mit Morphium nicht überstehen würde, hat zugetroffen. Weiterhin wurde ein Etikettenschwindel vorgenommen:1. Über den Atemstillstand, bei dem Olivia klinisch tot war, zu Beginn der Gift- Therapie, spricht man nicht mehr.
2. Noch nie wurde bei einem an Krebs erkrankten Kind bei angeblich 10% Überlebenschance Monate lang Nacht für Nacht eine Infusionsbehandlung von 2 Litern Flüssigkeit durchgeführt und das bei nur mehr einer Niere!
Diese eine Niere hat Nacht für Nacht ein Zehntel des gesamten Körpergewichts zu bewältigen! Nach dieser Infusion wiegt Olivia morgens stets 2 kg mehr als am Abend vorher. So wog sie am 12.3.1996 zu Hause morgens, ohne eine Infusion gehabt zu haben, 21,7 kg. „Kurier“ aber weiß, „Olivia wiegt 24 kg“. So einfach darf gelogen werden!
In Wirklichkeit hat Olivia seit 6 Monaten kein einziges Gramm zugenommen, sondern bewegt sich 1 kg von der kachektischen Todesgrenze.
3. bei Olivia verzichtete man – obwohl man das sonst landauf landab dringlichst empfiehlt – nahezu vollständig auf Morphium, obgleich das Kind über Monate furchtbare Darmkoliken hatte.
4. bei Olivia gab man – laut Akten – nur einen Bruchteil des Chemogiftes wie sonst, um sich mit einem Schein-Erfolg über die Chemo-Runden zu retten.
Von „normaler Schulmedizin-Behandlung“ kann also gar keine Rede sein! Die Eltern durften überdies in einer aufopferungsvollen Art und Weise rund um die Uhr ihrem Kind beistehen, wie es sonst auch nicht gestattet wird…
Würde ich es wagen, ein Kind vorzustellen, das praktisch nur durch künstliche Ernährung am Leben gehalten werden kann, durch Bestrahlung kastriert ist, eine Leberzirrhose hat, dazu nach wie vor ein Leber-Ca, das nur noch eine Niere hat, die 2. Niere betroffen war mit Kreatininerhöhung, Hypertonie, bei dem in der Nebenniere links vermutlich ein Addison vorliegt, ein Kind, das an Händen und Füßen spastisch gelähmt ist und psychisch schwerst verändert ist, würde ich ein solches Kind als „Erfolgsfall“ der Neuen Medizin z.B. vorstellen, ganz Österreich würde sich zu Recht entrüsten über solch zynischen Etikettenschwindel!
Die seit 7 Monaten(!) nun endlich erfolgten Kontroll-Aufnahmen vom 29.2. (NMR) und 8.3. (CT) haben die Eltern wieder nicht zu sehen bekommen. Sie waren nicht vorzeigbar!
Ein offizieller Befund liegt ebenfalls nicht vor!
Ich bin gespannt, welchen Etikettenschwindel sich die Ärzte des AKH bei der Pressekonferenz am 27.3. wieder einfallen lassen werden!
Von „Entlassung“ kann leider realiter ebenfalls keine Rede sein, da Olivia ja weiterhin künstlich ernährt werden muss, damit sie nicht wieder rasch in den Bereich eines bedrohlichen, kachektischen Untergewichts kommt.
Es ist typisch, dass die Eltern auch nach dem angeblichen Abschluss der Chemogift- „Therapie“ das Sorgerecht für die medizinische Behandlung nicht zurückerhalten werden. Denn dann dürften sie ja vollständigen Einblick in die Klinikakten nehmen, einschließlich Kopien.
Genau das aber soll weiterhin verhindert werden.
Ausgerechnet der Chef der Bartenstein-Lobby, der im Fernsehen lautstark eine zwangsweise Durchführung einer Chemo-„Therapie“ auch ohne die Anwesenheit der Eltern bei der zarten und sensiblen Olivia forderte, genau der wird noch Familienminister, zusätzlich zu seinem Umweltministeramt!
Zynischer geht es nicht mehr!
Dr. med. Ryke Geerd Hamer