Dr. Dr. Erich Schott
Facharzt für Psychotherapeutische Medizin/Homöopathie – Praxisklinik
Psychologischer Psychotherapeut/ Dipl. Psych., Klinischer Psychologe (BDP)
Bahnhofstr. 1
87509 Immenstadt
Tel. 08323/9696012
Fax: 08323/9696013

30.6.16

Zu meinen Ausführungen vom 11.6.16 nehme ich nach Kenntnis der Ablehnung des Antrags auf Wiedererteilung der Approbation im Sinne eines Widerspruchs Stellung zu den Ablehnungsgründen

BETREFF:

Antrag auf Wiedererteilung der Approbation für Dr. Ryke Geerd Hamer

BEZUG:

gutachterliche Stellungnahme von Herrn Dr.med. Michael K.H. Elies vom 25.03.2016 sowie erneuter Ablehnungsbescheid vom 09.06.2016

 

Sehr geehrte Damen und Herren vom Hessischen Landesprüfungsamt!

Die vorgebrachten Gründe für die erneute Ablehnung des Antrags auf Wiedererteilung der Approbation sind für mich nicht überzeugend. Die Ablehnung basiert u.a. auf dem fehlerhaften und lückenhaften Gutachten von Dr. Elies.

Insofern kann ich die Ablehnung nicht als berechtigt ansehen.

Großer Schmerz und Wut, verbunden mit Ohnmachtsgefühlen erfassen mich, wenn ich mitbekomme, wie einem großen Entdecker und Wohltäter der Menschheit mitgespielt wird und ihm die Krönung seines Lebenswerks entzogen wird.

Immer wieder produzieren wir Märtyrer, denen wir nach ihrem Tod ein Denkmal setzen, statt ihnen zu Lebzeiten den Nobelpreis zu verleihen, den manche anderen unberechtigt bekommen.

Sollte die „Medizin der Zukunft“ weiterhin nur eine Vision bleiben und das große Sterben sich fortsetzen? Sollen aufgeschlossene Ärzte weiterhin vergeblich darauf warten, dass Dr. Hamer endlich rehabilitiert wird, um als Lehrer und Vorbild ärztlichen Handelns verfügbar zu sein? Nein: Resignation führt nicht weiter. Es ist bewundernswert, dass Dr. Hamer trotz aller Widrigkeiten nicht aufgibt für eine bessere Zukunft zu kämpfen.

Nun zur Antragsablehnung im Einzelnen:

1.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein Bild von charakterlicher Unzuverlässigkeit, das Bild des unverbesserlichen Wiederholungstäters geprägt und festgeschrieben wird, der noch weniger als ein Schwerverbrecher jemals die Chance einer Rehabilitation bekommen darf. Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Die Falle für die nächsten gerichtlichen Verurteilungen durch Handeln ohne Gesetzesgrundlage ist bereits aufgestellt und zum Zuschlagen bereit: Was kann man von Dr. Hamer anderes erwarten, als dass er sich gemäß seiner absoluten Zuverlässigkeit selbst treu bleibt und weiter für seine Sache kämpfen wird? Er wird auch weiterhin ein offenes Herz für Hilfesuchende haben und sie nicht vor den Kopf stoßen. – Ein Teufelskreis wahrhaft diabolischer Art!! Man bedenke, dass ihm gegenüber die Justiz bisher in einem scheinbar vorprogrammierten Wiederholungszwang echte Beweisangebote ignorierte und Gewissensgründe nicht gelten ließ.

2.
Der Gutachter Dr. Elies ist der Meinung, dass die von Dr. Hamer entdeckten biologischen Naturgesetze 3 – 5 nicht zum anerkannten Wissensstand der Ganzheitsmedizin gehören. Dem ist zu widersprechen: Ob eine Theorie von Bestand und von wissenschaftlichem Wert ist, bemisst sich m.E. nicht daran, ob Theorien anderer Methoden der Ganzheitsmedizin das gleiche besagen, sondern daran, ob sie aus Erkenntnissen besteht, die im Einzelfall zu voraussagbaren und überprüfbaren, von der Eindeutigkeit her falsifizierbaren Aussagen führt, d.h. naturwissenschaftlich sind. In diesem Sinne sind Dr. Hamers Gesetze 3 – 5 bisher niemals widerlegt worden. Sie sind in sich logisch, sinnvoll aufeinander bezogen, überprüfbar und spezifizieren die Gesetze 1 und 2.

Dennoch seien hier ein paar Bezüge zur sonstigen Ganzheitsmedizin, insbesondere der Homöopathie und Antonovsky’s Salutogenese hergestellt:

Bezug zum 3, Naturgesetz:

Dieses bringt durch die keimblattspezifische Zuordnung von Tumoren und krebsäquivalenten Erkrankungen eine nachvollziehbare Ordnung in das System von Krankheiten.

Hier besteht eine direkte Verbindung zur Homöopathie. Georgos Vithoulkas z.B. – einer ihrer prominentesten zeitgenössischen Lehrer – weist in seinem Lehrbruch „Die wissenschaftliche Homöopathie, Theorie und Praxis naturgesetzlichen Heilens“ auf die Bedeutung der Embryologie mit ihren drei Keimblattzellschichten für das Verständnis und die Erforschung der Verlaufsbahnen des dynamischen Abwehrmechanismus der selbstregulativen Lebenskraft hin (s. 1. Auflage 1986).

Das 3. Naturgesetz fand inzwischen auch Eingang in die Chirurgie:

An der Universität Leipzig gab es einen Durchbruch für die Operation des Gebärmutterhalskrebses. Dadurch, dass die Hamer’sche Erkenntnis der keimblattspezifischen Ausbreitung von Tumoren beachtet wird, können jetzt wesentliche Komplikationen der Wertheim-Operationstechnik vermieden werden. Außerdem kann jetzt auch auf eine postoperative Bestrahlungstherapie verzichtet werden. Nach der neuen Operationstechnik gibt es eine Heilungsrate von 97 % (vgl. Dr. Bärbel Adams, Pressestelle der Universität Leipzig).

Bezug zum 4. Naturgesetz:

Die Bedeutung der körpereigenen Mikroorganismen (Pilze, Bakterien, Mykobakterien etc.) für Reparaturmaßnahmen im Rahmen von Heilungsvorgängen ist eine voraussagbare, überprüfbare These, zu der es Anknüpfungspunkte zur übrigen Ganzheitsmedizin gibt.

Nach den Erfahrungen der Homöopathie z.B. gehört die Behandlung mit Antibiotika zu den „unterdrückenden“ Maßnahmen. Diese schieben entgegen den natürlichen Heilungsabläufen den vitalen Abwehrmechanismus der Selbstregulation auf eine zentralere Ebene. Dadurch wird das Selbstheilungspotential geschädigt. Im Anschluss an eine Behandlung mit Antibiotika kommt es deshalb vermehrt zu Rückfällen, entwickeln sich schwerwiegendere Erkrankungen bzw. Chronifizierungen. Dies ist eine direkte Bestätigung der aktiven Beteiligung der körpereigenen Mikroorganismen in der Heilungsphase.

Auch die von Prof. Enderlein zu Beginn des 20. Jahrhunderts entdeckte Zyklogenie und Polymorphie von Mikroorganismen je nach Nährbodenmilieu ist zu übertragen auf analoge Differenzierungsvorgänge von Mikroorganismen im Wirtsorganismus, abhängig von den cerebralen Steuerungsimpulsen bei Heilungsvorgängen.

Ähnlich hat Dr. Rosanow 1910 nachweisen können, dass alle Mikroben imstande sind, ihre Struktur den Nährböden anzupassen. Es ist heute möglich, einen Pneumococcus in einen Streptococcus oder Staphylococcus umzuwandeln, indem man im Labor nur den Nährboden verändert. Entscheidend ist also das Milieu, das den Keim bestimmt und entstehen lässt. Dies stellt eine Verbindung her zu Dr. Hamers 4. Naturgesetz, wonach die Mikroben erst in der vagotonen Heilungsphase und nach der Konfliktlösung cerebral gesteuert mit ihren Aufräum- bzw. Aufbauarbeiten je nach Keimblattzugehörigkeit in Erscheinung treten.

Die dem Körper eigenen Mikroben unterstützen diesen bei der Wiederherstellung seiner Gesundheit. Die dabei auftretenden Entzündungsvorgänge werden oft als Infektion missgedeutet und mit Antibiotika fehlbehandelt. Der Zeitpunkt, ab wann sie „arbeiten“ dürfen, hängt nicht etwa – wie bisher angenommen – von äußeren Faktoren ab, sondern wird von unserem Zentralcomputer Gehirn bestimmt.

Die Mikroben haben also ihren Sinn und eine physiologische Aufgabe. Sie sind nicht auszurotten, sondern verschwinden automatisch, wenn ein eutoner Zustand und damit das regulative Gleichgewicht wieder hergestellt ist.

Bezug zum 5. Naturgesetz:

Die „Quintessenz“ besagt, dass Krankheiten „sinnvolle biologische Sonderprogramme“ (SBS) darstellen. Dr. Elies behauptet, dass dies nicht dem Forschungsstand der etablierten Ganzheitsmedizin entspreche. Zwei wesentliche Methoden der Ganzheitsmedizin – nämlich die Homöopathie und die Salutogenese – widersprechen der Behauptung von Dr. Elies.

Die Homöopathie – das Fachgebiet von Dr. Elies – ist eine energetische Schwingungsmedizin, die von einer kybernetischen Selbstregulation der Lebensenergie ausgeht, welche immer nach Ganzheit, Organisation und Kontinuität strebt. Die Biokybernetik arbeitet nach einem ökonomischen Grundprinzip der Natur: Der Organismus reagiert auf eine Belastung („Stress“ oder Konfliktschock) stets mit der best möglichen Antwort („Response“ Tendenz zur Konfliktlösung), die ihm zu diesem Zeitpunkt verfügbar ist. Zu dieser Antwort gehört auch die Gesamtheit der Symptome, d.h. „selbst die ‚krankhaftesten’ und unangenehmsten Zeichen und Symptome sind im Grunde genommen nichts anderes als der Versuch des Organismus, sich selber zu helfen“ (Vithoulkas 1986). Sie sind Versuche der natürlichen Selbstregulation, wie sie im Laufe der stammesgeschichtlichen Entwicklung entstanden ist: eine im dynamischen Feld sich ausdrückende Störung auf bestmögliche Art und Weise zu heilen. Die Homöopathie betrachtet also die Krankheitssymptomatologie als äußerst sinnvollen Ausdruck einer naturgesetzlichen Kybernetik. Dies ist selbstverständlich auch auf das Verständnis von Krebs zu übertragen.

Dr. Hamers Ausdruck „sinnvolle biologische Sonderprogramme“ im Rahmen seiner „Quintessenz“ besagt im Grunde genommen dasselbe. Seine Aussage ist allerdings noch differenzierter, indem er Bezüge zur Stammesgeschichte und zur embryologischen Entwicklung herstellend die Sonderprogramme je nach Erlebnis-, Konflikt-, Schockinhalt keimblattspezifisch bestimmten Hirnrelais’ und Organen zuordnet. Die ebenfalls keimblattspezifischen Mikroorganismen im Körper vermehren sich in der Konfliktphase, um in der Konfliktlösungsphase cerebral gesteuert ihre Helferfunktion ausüben zu können.

Trotz dieser – keineswegs abwegigen, die Gedanken der Ganzheitsmedizin vervollkommnenden – weiterführenden Differenzierung bleibt doch das Verbindende zur Auffassung der Homöopathie das Walten eines tieferen Sinnes bei den Vorgängen der natürlichen Selbstregulation im Krankheitsverlauf.

Dr. Hamers „Quintessenz“ beinhaltet den eigentlichen Paradigmenwechsel für die Erforschung und Behandlung von Krankheit. Am Beispiel der Krebsforschung und -therapie wird dies am deutlichsten. Die bisherige Onkologie betrachtet unseren Organismus offenbar als unberechenbares Chaos. Jederzeit kann das Unheil in Form einer heimtückischen Krankheit uns überfallen und es bleibt dann nur noch die exorzistische Behandlung mit Stahl, Strahl und Chemo. Der Teufel muss mit dem Beelzebub ausgetrieben werden, ohne Rücksicht auf Verluste. Dem unterstellten Chaos entsprechend glauben Onkologen auch nicht an eine dem Organismus zugrunde liegende natürliche Ordnung. Deshalb haben sie bisher auch keine Gesetzmäßigkeiten gefunden. Überlebenschancen lassen sich nur mathematisch in 5-Jahres-Statistiken ausdrücken. Der betroffene Patient wird bei dem verbreiteten Bild von Krebs als bösartige, destruktive Krankheit mit der Krebsdiagnose quasi einem dem Voodo-Zauber gleichenden Todesurteil ausgesetzt. Die in Aussicht gestellte geringe Überlebenswahrscheinlichkeit ist für ihn ein makabres Lotteriespiel, ob er unter der geringen Zahl der Überlebenden sein wird. Er wird überleben, wenn er den Krieg überlebt, der „für ihn“ mit seinem Körper veranstaltet wird. Durch das unbewiesene, aber wie eine selbstverständliche Wahrheit betrachtete Metasasenkonzept wird für das Erleben des Patienten der Krankheitsdämon zur vielköpfigen Hydra. Schlägt man dieser an einer Stelle den Kopf ab, wachsen an mehreren anderen Stellen erneute Köpfe nach – ein schreckliches Ungeheuer. Solche unterschwelligen Bilder lösen im Patienten eine grenzenlose Angst aus, die seine Moral untergräbt, und ihn zum willenlos Leidenden machen, der alles über sich ergehen lässt, was ihm an Behandlung zuteil wird. Dieses Chaoskonzept mit Diagnoseschock, Vergiftung und Verstrahlung und ggf. Verstümmelung erzeugt in der Tat arztbedingt eine lebensgefährliche Krankheit.

In dem Quintessenzkonzept von Dr. Hamer hingegen ist der Organismus ein geordneter Kosmos, in welchem Naturgesetze walten, die er aufgrund einer grundsätzlichen Erwartung von sinnhaltiger Ordnung auch entdecken konnte. Die von ihm entdeckten Gesetze erklären Krankheiten in ihrer Entstehung und sagen deren Verlauf voraus. Sie stehen im eindeutigen Zusammenhang mit spezifischen Konflikt-Erlebnisschocks als Ausgangspunkt. Sie kommen in die Heilungsphase in dem Maße, wie der zugrundeliegende biologische Konflikt vom Patienten gelöst wird. Sog. Metastasen sind Zweitkrebse, die durch weitere Diagnoseschocks ausgelöst, jedoch von einem verständigen Arzt vermieden werden können.

Auf diesem Hintergrund braucht der Patient keine Angst zu haben. Er kann voll Vertrauen in die klaren Heilungsgesetze seinen aktiven Beitrag zur Heilung leisten. Er kann auf seinen Orgnismus vertrauen, den er nicht als Feind betrachten muss. Für ihn strukturiert sich die aktuelle Krankheit bereits als Heilungsphase im Rahmen eines „sinnvollen biologischen Sonderprogramms„, das die Natur für ihn seit der Steinzeit eingerichtet hat. Er erkennt, was er tun kann und tun muss, um wieder ins Gleichgewicht zu kommen, nämlich aktiv die Konfliktlösung anzugehen.

Hier berührt sich Dr. Hamers Quintessenzkonzept mit dem von Antonovsky beschriebenen Salutogenese-Konzept. Durch die positive Strukturierung von Krankheit als sinnvolles biologisches Sonderprogramm wird der sog. „Spannungsmanagementprozess“ optimiert.

Das Gefühl des Vertrauens des Patienten initiiert durch eine Verinnerlichung von Dr. Hamers Quintessenz berührt sich mit dem „sense of coherense“ (Vertrauen in Sinnhaftigkeit) im Salutogenese-Konzept:

Die wachsende Sicherheit des Patienten, dass

  1. sein Organismus auch im Krankheitsfalle strukturiert, vorhersehbar und erklärbar ist;
  2. seinem Organismus einprogrammierte Ressourcen zur Verfügung stehen, um den Konfliktlösungsanforderungen genügen zu können;
  3. die Konfliktanforderungen Herausforderungen sind, deren Lösung zum erfolgreichen Abschluss des SBS führen.

Das verinnerlichte Wissen um das Walten voraussagbarer Heilungsgesetze beinhaltet wichtige Komponenten des Kohärenzgefühls (sense of coherense):

  1. das Gefühl der Verstehbarkeit (sense of comprehensibility) der eigenen Situation;
  2. das Gefühl der Handhabbarkeit / Machbarkeit (sense of managebility), d.h. die Überzeugung, mit seinen Schwierigkeiten, hier Krankheit, zurecht zu kommen:
  3. das Gefühl der Bedeutsamkeit / Sinnhaftigkeit (sense of meaningfulness), beruhend auf der zunehmenden Gewissheit, dass das Sein etwas Gutes ist, für das es sich lohnt, Energie zu investieren.

Es wird klar, dass Antonovsky’s Koherensgefühls-Ressource zur Bewältigung schwieriger Lebenssituationen und Dr. Hamers Quintessenz naturgesetzlichen Heilens sich voll entsprechen. Schwierige Lebenssituationen und schwierige Krankheiten lassen sich durch diese zentrale Ressource bewältigen.

In seinem 5. Naturgesetz hat Dr. Hamer diese Quintessenz-Ressource übergreifend als ausschlaggebende Heilungsgesetzlichkeit formuliert. Dadurch unterscheidet er sich wesentlich von den inzwischen seitens der Schulmedizin eingeräumten Zugeständnissen an der Beteiligung der Psyche an Krankheitsverläufen, nämlich der sog. Psycho-Onkologie und der sog. Psycho-Neuroimmunologie. Letztere liefern den Patienten nach wie vor einem – wenn auch modifizierten – Chaosmodell aus, das für ein eigenverantwortliches und ausschlaggebendes Beteiligtsein des Patienten am Heilungsverlauf nach wie vor wenig Spielraum lässt und die primäre Notwendigkeit der Behandlungsmethoden der derzeitigen Onkologie betont.

2.
Dass die mit dem Begriff „Germanische Heilkunde“ beschriebene Anwendung der 5 Naturgesetze seriös und effektiv ist, sei kurz umrissen: Dr. Hamers System beruht nicht nur in seiner vielfach als naturgesetzlich begründeten, bewiesenen und dokumentierten Diagnostik, sondern auch in der Therapie auf naturwissenschaftlichen Grundlagen.

1.
Dies hat Dr. Hamer in seinen Vorträgen, in seinen Lehrbüchern durch ausführliche Falldokumentationen demonstriert und zeigt sich laufend in seiner Internet-Homepage bzw. von Herrn Pilhar. Dort berichten Menschen, welche zunehmend die Naturgesetze von Dr. Hamer bei sich wiederfinden können, von ihren eigenen Beobachtungen und Erfahrungen bei sich selbst, Verwandten und Bekannten. Wo die Schulmedizin oft ratlos dasteht, entdecken sie in ihrem Kranksein sinnvolle Bezüge zu ihrer Lebenssituation, gefolgt von überraschenden Heilungen aufgrund dieser Erkenntnisse und der daraus folgenden Verhaltenskonsequenzen.

2. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die enormen Differenzen in der Statistik der Krebssterberaten des Staates Israel im Vergleich zu den anderen Staaten auf die offizielle Anerkennung der von Dr. Hamer entdeckten Naturgesetze durch israelische Forscher und den israelischen Staat mit den darin implizierten Folgen für die Gesundheitspolitik und ärztliche Praxis zurückzuführen ist: Die Krebssterberate in Israel ist um den Faktor 100 geringer als in den übrigen Staaten und liegt somit bei nahezu 0%.

3. Die österreichische Staatsanwaltschaft musste unfreiwillig feststellen, wie wirksam die Anwendung der Heilkunde nach Dr. Hamer sein kann:

Im österreichischen Burgau (Steiermark) wurde 1989 bis 1995 ein sog. Zentrum für Neue Medizin betrieben. Bereits zuvor war die Frau des Bürgermeisters an Krebs erkrankt. Sie gesundete allein durch die Lektüre von Dr. Hamers Buch „Die eiserne Regel des Krebs“ und die Beachtung seiner Empfehlungen, Über Vorträge und Seminare von Dr. Hamer waren einige schulmedizinische Kollegen in der Handhabung der Hamer’schen Naturgesetze unterwiesen worden. Diese Ärzte haben das Wissen genutzt zur Anwendung ihrer Krebspatienten, die schulmedizinisch bereits „austherapiert“ waren. Diese Vorgänge waren der österreichischen Ärztekammer ein Dorn im Auge. Im Zuge der Presse-Hetzkampagne im Zusammenhang mit dem Fall Olivia konnte die Schließung des Zentrums durchgesetzt werden, weil Dr. Hamer in Deutschland bereits die Approbation entzogen worden war. Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft konnte keine der Anschuldigen gegen Dr. Hamer bestätigen. Um weiteres Beweismaterial gegen ihn zu sammeln, wurden über 5000 Patienten angeschrieben und befragt. Es stellte sich heraus, dass von diesen Patienten nach 10 Jahren noch über 90% am Leben waren. Das ist ein enormer Kontrast zu den onkologischen 5-Jahres-Überlebensstatistiken, wonach die durchschnittliche Überlebensrate nur 5% beträgt.

Leider scheint die Justiz diese Erkenntnis im gerichtlichen Umgang mit Dr. Hamer niemals als Beweisdokument gewertet zu haben.

3.
Zum angeblichen Ausschließlichkeitsanspruch der „Germanischen Heilkunde“ ist folgendes auszuführen:

Dr. Elies meint mit seinen Ausführungen speziell zum fünften Naturgesetz von Dr. Hamer nahelegen zu wollen, dass Dr. Hamer hier ein relativ isoliertes Hirngespinst in die Welt gesetzt hat mit nur wenig Bezug zum Stand der sonstigen Ganzheitsmedizin und schon allein aufgrund seiner theoretischen Geschlossenheit einen quasi autistischen Ausschließlichkeitsanspruch begründe. Dieser Behauptung und Interpretation muss jedoch entschieden widersprochen werden, weil sie das Prüfungsamt zu falschen Schlussfolgerungen veranlasst hat.

Das fünfte Naturgesetz von Dr. Hamer ist im Gegensatz zu der Behauptung von Dr. Elies von seiner Bedeutung her durchaus nicht im Widerspruch zum Forschungsstand der Ganzheitsmedizin. Dies wurde am Beispiel der Homöopathie und dem Salutogenesekonzept verdeutlicht. Dr. Elies meint, dass Dr. Hamer, indem er das fünfte Naturgesetz als Quintessenz versteht, eine ausschließende Geschlossenheit der Theorie erkennbar macht, die in der Konsequenz automatisch eine Zusammenarbeit mit anderen Methoden verhindere. Dem muss entgegengehalten werden:

Dr. Hamers Entdeckung der fünf biologischen Naturgesetze führte zu einem in sich stimmigen theoretischen Gesamtsystem, bei dem die einzelnen Naturgesetze in sich logisch aufeinander aufbauen und bezogen sind. Daraus lässt sich entgegen der Auffassung von Dr. Elies kein Hindernis für die Wiedererteilung der Approbation ableiten. Ein in sich logisches und geschlossenes Theoriegebäude ist dann nicht geschlossen, wenn es aus naturwissenschaftlich ermittelten Thesen besteht, die überprüfbar und so formuliert sind, dass ihre Aussagen falsifizierbar sind. Bei Dr. Hamers biologischen Naturgesetzen handelt es sich um jederzeit am Einzelfall auch von anderen Wissenschaftlern überprüfbaren Voraussagen. Dr. Hamer hat sein System ständig der „scientific community“ zur Überprüfung angeboten.

Dies zeugt von großer Offenheit zur Infragestellung und Diskussion seines Systems.

Hingegen praktizieren seine Ansprechpartner der Schulmedizin eine bemerkenswert dogmatische Geschlossenheit, indem sie sich bisher – seit 35 Jahren – einer solchen offenen Überprüfung des Systems von Dr. Hamer entzogen haben, wie in meinen Ausführungen vom 11.6.16 schon deutlich geworden sein dürfte. Dr. Elies verschweigt diesen Zusammenhang, obwohl er Medizinhistoriker ist und sich mit diesem wissenschaftswissenschaftlich relevanten Aspekt beschäftigt haben müsste. Er setzt sich mit seiner Unterlassung und Unterstellung selbst dem Verdacht aus, die Heilkunde von Dr. Hamer in Konkurrenz zu seiner eigenen Fachdisziplin Homöopathie zu betrachten. Der Status des Etabliertseins ist schließlich für letztere sehr mühsam erworben. Es lohnt sich aber, das System der Homöopathie in Theorie und Praxis vergleichsweise ebenfalls unter dem Aspekt des sog. Ausschließlichkeitsanspruchs zu betrachten, weil dies Schlussfolgerungen nahelegt, die zu einem grünen Licht der Wiedererteilung der Approbation führen müssten: Inzwischen ist nämlich die Homöopathie weitgehend etabliert und anerkannt, obwohl sie mit ihrer Simile-Heilgesetzlichkeit nach dem Prinzip der Resonanz im Rahmen ihres bioenergetischen Ansatzes ihr ausschließliches Wirkprinzip der Heilung darstellt. Dieses ist mit vielen Ansätzen der sog. „allopathischen“ Medizin (weitgehend identisch mit Schulmedizin) unverträglich, soweit diese der Auffassung ist, man müsse einzelnen Symptomen und Syndromen entgegenwirken ohne die Gesamtsymptomatik zu berücksichtigen. Wenn dem Resonanzgesetz nicht Rechnung getragen wird, können nach homöopathischer Auffassung auch Psychotherapie, Gruppendynamik, Phytotherapie sowie Akupunktur kontrainduziert sein.

Hahnemann, der Begründer der Homöopathie, wandte sich mit Abscheu gegen die zu seiner Zeit üblichen allopthischen Behandlungen: Aderlass, Schröpfköpfe, Blutegel und toxische Chemikalien. Im Zusammenhang mit den Segnungen der heutigen Pharmakologie würde er – wie auch die heutige Auffassung der Homöopathie – die Verwendung von Antibiotika, Tranquilizern, Psychopharmaka, Kontrazeptiva und andere Hormonpräparate, nicht zuletzt auch Cytostatika als „allopathische Unheilkunst“ bezeichnen, deren durch sie bewirkte „Verhunzungen des menschlichen Befindens … unter allen chronischen Krankheiten die traurigsten, unheilbarsten“ darstellen.

Zu den sog. „unterdrückenden“ Maßnahmen gehören u.a. insbesondere alle Impfungen, weil sie zu einer schweren Minderung der natürlichen Heilkraft führen können.

Wie man sieht, zeigt sich gerade die von Dr. Elies praktizierte und als Medizinhistoriker vertretene Therapieform in Theorie und Praxis nur wenig kompatibel mit anderen Methoden der Medizin. Sie tritt mit einem kompletten
Ausschließlichkeitsanspruch auf, deren Begründer gegenüber seinen allopathischen Gegnern in der Verwendung seiner Begriffe sich kein Blatt vor den Mund nahm. Dennoch hat sich die Schulmedizin inzwischen mit der Homöopathie arrangiert und diese konnte sich weitgehend anerkannt etablieren.

Insofern sollten Sie – vom Hessischen Prüfungsamt – den Gesichtspunkt der sog. Ausschließlichkeit, der – wie ausgeführt – im System von Dr. Hamer gar nicht vorliegt, nicht zum Maßstab für die Ablehnung des vorliegenden Antrags machen.

Wie bereits ausgeführt, ist die Heilkunde von Dr. Hamer verstehbar als biokybernetische Energiemedizin. Diese ist durchaus mit anderen Formen der Energiemedizin prinzipiell kompatibel, für welche die Selbststeuerung wesentliche Grundlage ist: für Homöopathie und Akupunktur, wenn diese von Spezialisten mit langjähriger Ausbildung und Erfahrung betrieben werden. Berührungspunkte gibt es auch mit bestimmten Formen von Psychotherapie, soweit diese die Selbststeuerung unterstützen und den grundsätzlichen Unterschied von biologischem und psychologischem Konflikt verstanden haben.

4.
Auch in der Vorgehensweise seiner Therapie- oder Beratungspraxis zeigt sich entgegen des behaupteten Ausschließlichkeitsanspruchs die absolute Offenheit von Dr. Hamer: Wer die Literatur von Dr. Hamer – seine Fallberichte – genau studiert, kann feststellen, dass hier ein Forscher und engagierter Arzt die Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten bzw. die Kommunikation mit Kollegen sucht. Er hat als ehemaliger Oberarzt reichlich Erfahrungen von der Inneren Medizin, der Psychiatrie und der Chirurgie. Er weiß in voraussagbaren Heilungskrisen den Einsatz gezielter Pharmakotherapie zu schätzen, dasselbe gilt für die Chirurgie, für welche Dr. Hamer wertvolle Instrumente erfunden und entwickelt hat (Hamer-Skapell, Hamer-Knochensäge etc.). Er hat im Rahmen nötiger chirurgischer Maßnahmen, die sich auch in der „Germanischen Heilkunde“ gelegentlich ergeben, des öfteren den Kontakt zu Chirurgen mit der Bitte um kollegiale Zusammenarbeit hergestellt. Leider gab es dabei des öfteren Ablehnungen, wohl unter dem Vorzeichen, Dr. Hamer scheitern zu lassen.

Wenn Sie, verehrte Damen und Herren vom Hessischen Prüfungsamt, meine biographischen Ausführungen aufmerksam gelesen haben, werden sie erkannt haben, mit welcher Sorgfalt und großer Mühe Dr. Hamer vorgegangen war, seine Entdeckungen zur Krebsforschung insbesondere auch Onkologen zu vermitteln. Sie werden zustimmen müssen, dass die Zusammenarbeit nicht an Dr. Hamer, sondern an der Missgunst und der Abwehr, eigene Fehler einzugestehen, bei den Beteiligten Schiedsgerichtskollegen gescheitert ist.

Über die Motive und Hintergründe für ein solches feindseliges und abwehrendes Verhalten können Sie sich, nachdem Sie meine Ausführungen (vom 11.6.16) über die Defizite des Ausbildungssystems und über die Eigendynamik von Krebsforschungsgesellschaften gelesen haben, durchaus ein passendes Bild machen.

5.
Zur Frage der „Unwürdigkeit“ oder „Unzuverlässigkeit“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der BÄO zur Ausübung des Arztberufs ist aus meiner Sicht Folgendes zu sagen:

Vom Hessischen Prüfungsamt wurde ausgeführt, das ordnungsgemäße Ausführen des Arztberufs ergibt sich … „insbesondere daraus, dass ein Arzt … auch die Grundlagen und Entwicklungen der medizinischen Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen hat.“ Sein ärztliches Handeln habe er an der Einsicht in alle ärztlichen Gegebenheiten auszurichten.

Meines Erachtens findet sich der oberste Maßstab für ein ordnungsgemäßes ärztliches Handeln bereits im hippokratischen Eid u.a. als „das Gebot, dem Kranken nicht zu schaden„. Im Genfer Ärztegelöbnis heißt es u.a.: „Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.“ Dazu gehört auch: „Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.“

Wenn man diesen Gelöbnissen Priorität einräumt, weil sie auf das Ziel ärztlichen Handelns ausgerichtet sind, dann sind folgende, auf Lehrer und Kollegen bezogene Gelöbnisse von untergeordneter Bedeutung, insofern diese „die schuldige Achtung und Anerkennung“ verdienen und wie „Schwester und Brüder sein sollen“ auch nur in dem Maße, wie diese selbst sich an die vorrangigen patientbezogenen Gelöbnisse halten und hierin ein Vorbild sind. „Die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrecht zu erhalten„, ist auch nur möglich, soweit diese Tradition dem Gebot, dem Kranken nicht zu schaden bzw. im Dienste der Menschlichkeit und der Gesundheit des Patienten als oberstes Gebot dient.

Dr. Hamer hat selbst sehr wesentliche Entdeckungen gemacht, die im naturwissenschaftlichen Sinne überprüfbar sind und bisher nicht falsifiziert wurden. Sie stellen einen bedeutenden Fortschritt in der Medizinwissenschaft dar, was nicht nur seine eigene Meinung ist. Dies dürfte aus meinen bisherigen Ausführungen deutlich geworden sein. Ein bedeutender Fortschritt bemisst sich an dem Ziel „im Dienste der Menschlichkeit„, die „Gesundheit des Patienten als oberstes Gebot“ zu betrachten, sie zu erhalten und zu verbessern. Die von ihm entdeckten biologischen Naturgesetze erlauben eines weitgehend schadensfreie Diagnostik und Therapie im Dienste der Gesundheit des Patienten, denn es sind naturwissenschaftlich ermittelte natürliche Heilungs-Verlaufsgesetze, deren Beachtung Dr. Hamer empfiehlt.

Wenn Sie die Geschichte der Hamer’schen Entdeckungen über die vergangenen 35 Jahre und deren Aufnahme bei den Kollegen Revue passieren lassen, dann müssen Sie feststellen, dass hier ein Großteil der ehemaligen Lehrer und die Kollegen von Dr. Hamer sich permanent nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 3 der BÄO verhalten haben. Ignorant (bewusst nicht wissen und überprüfen wollen) haben sie sich geweigert, einen bedeutenden Medizinfortschritt im oben definierten Sinne zur Kenntnis zu nehmen und sich anzueignen. Sie hielten fest an einer – gelinde gesagt – weit weniger schadensfreien Behandlung von Patienten. Dies dient offensichtlich anderen Interessen als dem Wohl der Patienten.

Beim Blick auf das angeblich nicht ordnungsgemäße Verhalten von Dr. Hamer sollte der Korrektheit halber von der zeitlichen Abfolge her nicht Ursache und Wirkung vertauscht werden: Während Dr. Hamer starke Impulse an den Tag legte, seinen Kollegen wertschätzend seine Erkenntnisse zu vermitteln, haben diese sich geweigert, die eindeutig als zutreffend erkannte „Eiserne Regel des Krebs“ vereinbarungsgemäß anzuerkennen und schriftlich zu bestätigen. Anschließend wurde ihm auf Betreiben dieser Kollegen – wie bekannt – wegen Nichtabschwörens seine Approbation entzogen. Würden Sie, verehrte Damen und Herren des Hessischen Prüfungsamtes, sich an die Stelle von Dr. Hamer versetzend von diesen Kollegen noch eine gute Meinung haben?, von Kollegen, die wider besserer Erkenntnismöglichkeit wissentlich nach wie vor Patienten mit einer hochgiftigen Chemotherapie (abgeleitet von Giftgasabkömmlingen), die eine hohe Sterberate bedingt, behandeln?, von Kollegen, die alle ihre Möglichkeiten und Verbindungen ausschöpfen und damit einen bisher 30-jährigen Approbationsentzug bewirkt haben? Meines Wissens beträgt das Höchstmaß für einen Approbationsentzug 10 Jahre.

Welche Meinung soll Dr. Hamer von diesen Kollegen haben? Versetzen Sie sich doch in seine Lage anhand einer analogen Situation, die Sie betreffen würde: Nach einer völlig korrekten, ja nahezu wegweisenden rechtlichen Entscheidung Ihrerseits würde Ihnen über Jahrzehnte hinweg Ihre Berechtigung, den Rechtsberuf auszuüben, entzogen werden. Würden Sie im Gebrauch der Worte für die Drahtzieher eines solchen skandalösen Verhaltens noch gemäßigt sein, wie es sich Kollegen oder Vorgesetzten gegenüber „berufsordnungsgemäß“ gehören würde?

Der richtigen Reihenfolge halber wäre es doch wohl korrekt, den Betreibern der Diskriminierung bis hin zur Kriminalisierung und Psychiatrisierung. soweit dies Ärztefunktionäre zu verantworten haben, die rote Karte zu zeigen bzw. per Approbationsentzug das „unwürdige“ oder „unzuverlässige“ ihres Verhaltens zu ahnden. Nach 30 Jahren sind auf deren Seite „weitere schwerwiegende Verstöße gegen Berufspflichten ernsthaft zu besorgen„.

Wenn Sie sich in Dr. Hamers Schicksal hinein versetzen, könnte Ihnen das, was Sie ihm als „unversöhnliche Stellung gegenüber erheblichen Teilen der Schulmedizin einnehmen“ vorwerfen, als seinen reaktiven Ärger aufgrund der erlittenen Frustrationen nachvollziehen. Je stärker und länger die erfahrene Frustration durch Approbationsentzug und Verfolgung ist, desto massiver ist die reaktive Aggression. Eine Abhilfe könnte sein, wenn Dr. Hamer – entgegen aller unberechtigten Widerstände – endlich zu seinem Recht verholfen wird; wenn er das, was er entdeckt hat, auch offiziell lehren und in der Patientenbehandlung anwenden dürfte. Diese Rehabilitation wäre geeignet, eine versöhnliche Haltung einzuleiten. Man kann nicht einseitig auf seine Versöhnung pochen, ohne selbst einen Schritt in diese Richtung zu tun.

Im übrigen: Die Onkologie, um die es hier vor allem geht, ist zwar innerhalb der Medizin ein erheblicher Machtfaktor mit großen finanziellen Ressourcen, macht aber keineswegs den größten oder wichtigsten Teil der Schulmedizin aus. Dies würde ein oberflächlicher Blick in die Studienfächerordnung lehren. Vom Wissenschaftsaspekt her nimmt die Onkologie eher eine schwache Position im Vergleich zu Dr. Hamers Heilkunde ein:

Internisten im Netz definieren „Schulmedizin“ so:

1. „Alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen …, die dem Denkansatz von Ursache und Wirkung folgen. Ursache und Wirkung sind mit wissenschaftlichen Methoden objektiv nachweisbar“ (insofern naturwissenschaftlich orientiert).
2. Die Schulmedizin ist vom Denkansatz her primär krankheitsorientiert.
3. Isolierte Faktoren stehen als Krankheitsursachen im Vordergrund.“

Im Gegensatz dazu wird Naturheilkunde so definiert:

1. „Die Naturheilkunde betrachtet die Gesundheit von Körper, Seele und Geist in einem ganzheitlichen Ansatz, d.h. sie denkt vernetzt.
2. Der Mensch wird primär als gesund betrachtet.
3. Eine naturheilkundliche Behandlung dient der Anregung der Selbstheilungskräfte, der Wiederherstellung des inneren Gleichgewichts oder der Vorbeugung von Gesundheitsstörungen, d.h. die Behandlung ist gesundheitsorientiert.“

Es wird leicht erkennbar, dass die Hamer’sche Heilkunde einerseits durch ihre exakte naturwissenschaftliche Reproduzierbarkeit mit vorhersagbaren Aussagen ein wichtiges Kriterium der Schulmedizin (vgl. Punkt 1.) erfüllt, andererseits zur Naturheilkunde gehört, insofern sie deren Punkte 1 – 3 entspricht.

Die Hamer’sche Medizin eignet sich deshalb als Brücke zwischen Schulmedizin und Naturheilkunde.

Des weiteren schreiben die „Internisten im Netz“:

„Während die Schulmedizin die Naturheilkunde infolge ihrer technischen und pharmazeutischen Möglichkeiten ab etwa Mitte des 20. Jahrhunderts aus der Medizin nahezu verdrängt hatte, ist seit ca. 15 Jahren international eine Umorientierung spürbar. Die medizinische Fachwelt erkennt zunehmend den Nutzen der Naturheilkunde, d.h. dass ein Miteinander der beiden Richtungen sehr erfolgreich sein kann, da sie sich ergänzen….

Die gewachsene Bedeutung lässt sich auch an der Tatsache ablesen, dass die Naturheilkunde seit Anfang der 90er Jahre an deutschen Universitäten gelehrt wird und Eingang in das medizinische Staatsexamen gefunden hat. Immer mehr niedergelassene Ärzte erwerben seitdem eine Zusatzqualifikation für naturheilkundlche Verfahren.“

Wenn also Schulmedizin das ist, was an Universitäten gelehrt wird und dazu inzwischen auch die Naturheilkunde gelehrt wird, wird erkennbar, dass schon aufgrund dieser Tatsache sowie zusätzlich durch die oben abgeleitete Brückenfunktion die Hamer’sche Medizin keineswegs einem monolithischen Block von Schulmedizin gegenübersteht. Wenn Schulmediziner i.e.S. angefangen haben umzudenken, wird es genug Möglichkeiten des gegenseitigen Verständnisses geben, sobald Dr. Hamer die Approbation wieder erhalten hat. Man darf nicht vergessen, dass die 30 Jahre Approbationsentzug einen gewaltigen Rückstand an Erfahrung in Punkto möglicher kollegialer Zusammenarbeit in der legalen Anwendung der Hamer’schen Heilkunde erzeugt hat.

Insofern die Onkologie mit ihren Begründungen für Chemotherapie und Bestrahlung genau genommen dem Definitionskriterium Nr. 1 für Schulmedizin, der naturwissenschaftlichen Ausrichtung nach Ursache und Wirkung nicht genügt, weil sie trotz jahrzehntelanger Verfügung über Milliarden Forschungsgelder nach wie vor nicht die Ursache für Krebs weiß bzw. Dr. Hamers reproduzierbare Ursachenerkenntnisse weder beachtet noch überprüft hat. Weil die Onkologie folglich lediglich „experimentell“ orientiert ist, gehört sie im engeren Sinne nicht zu den echten „Grundlagen und Entwicklungen der medizinischen Wissenschaft“, denn eine solche müsste nach obiger Definition der „Internisten im Netz“ eine ursachenorientierte Behandlung sein, was jedoch nicht der Fall ist. Im Gegensatz dazu ist die Heilkunde von Dr. Hamer im strengen Sinne eine Naturwissenschaft, weil ihre Thesen falsifizierbar und an jedem Einzelfall überprüfbar sind. Die Wissenschaft der Onkologie genügt nicht diesen Kriterien einer Naturwissenschaft, weil sie nur statistische, aber keine überprüfbaren Aussagen für den Einzelfall erlaubt und auch von der Empirie her, was Überlebens- bzw. Sterberaten betrifft, zu bekanntermaßen desolaten Ergebnissen kommt und in ihrer festgefahrenen Forschung seit Jahrzehnten stagniert.

Obwohl man der Onkologie vom Status der Wissenschaftlichkeit her nur eine untergeordnete Bedeutung beimessen dürfte und sich daraus kein lege-artis-Primat ableiten lässt, ist es jedoch aufgrund der enormen Macht- und Kapitalanhäufung möglich geworden, dass nicht die Vernunft, sondern eine Zunft praktisch ein solches Primat durchgesetzt hat mit der Folge einer weltweit desolaten Entwicklung des Gesundheitswesens.

6.
Dass den Arzt bei der Behandlung von Patienten eine umfassende Aufklärungs- und Abwägungspflicht trifft, ist für Herrn Dr. Hamer als sozialisiertem Schulmediziner selbstverständlich. Nachdem er 20 Jahre unbescholten als Schulmediziner tätig war und deren Methoden kennengelernt und praktiziert hatte, verblieben ihm nach seinen Entdeckungen und deren Bekanntgabe in der spannungsreichen und aufgeheizten Atmosphäre nur noch weitere vier Jahre, diese Erkenntnisse in seiner Praxis umzusetzen. Auch in der kurzen Zeitspanne bis zum Entzug der Approbation ist er der verinnerlichten Aufklärungs- und Abwägungspflicht weiterhin gerecht geworden. In den 30 nachfolgenden Jahren hatte er nicht die Gelegenheit, Patienten zu behandeln. Insofern kann ihm auch nicht der Vorwurf einer Verletzung der Aufklärungs- und Abwägungspflicht gemacht werden.

Aufgrund der in dieser durch den Approbationsentzug diskriminierten Position war es naheliegend, dass sich an Dr. Hamer Menschen gewandt haben, die ihrerseits bereits durch negative Erfahrungen mit der Schulmedizin geprägt waren und deshalb Dr. Hamer aufsuchten, nachdem sie die allgemein geschürten Vorurteile gegen ihn überwunden hatten. Dies mag für die erstbehandelnden Ärzte eine Absage gewesen sein, die sie nur schwer verkraften konnten, was sich in evtl. falschen Anschuldigungen gegen Dr. Hamer niedergeschlagen hat.

Es kamen zu ihm überwiegend Menschen, die sich bereits selbst informiert und ein eigenes Bild gemacht sowie eine eigenständige Entscheidung getroffen haben. Darunter waren viele sog. schulmedizinisch austherapierten Fälle. In dieser Situation wäre es naturgemäß unangebracht gewesen, diese von der Schulmedizin bereits aufgeklärten und aufgegebenen Patienten nochmals über die Schulmedizin aufzuklären.

Eine andere Situation ergäbe sich, wenn Dr. Hamer durch die Wiedererteilung der Approbation rehabilitiert wäre. Ab da wäre zu erwarten, dass auch andere noch unerfahrene Patienten zu ihm kämen, von denen man mit Recht sagen kann, dass sie weder bezüglich Schulmedizin noch bezüglich der Hamer’schen Methode bereits ausreichende Kenntnisse haben. Für diese Fälle kann Dr. Hamer einer umfassenden Aufklärungs- und Abwägungspflicht durch ausführliche Darstellung der Methoden und deren Diskussion gerecht werden. Im übrigen sei verwiesen auf meine Ausführungen in den Punkten 3. und 4. sowie im Schreiben vom 11.6.16 zur grundsätzlichen Theorieoffenheit und grundsätzlichen Kooperationsbereitschaft von Dr. Hamer.

Im Ablehnungsschreiben zur Wiedererteilung der Approbation vom 09.06.16 wird Herrn Dr. Hamer sinngemäß unterstellt:

1. dass er sich über die Erfahrungen der Schulmedizin hinwegsetzen würde;
2. dass er nicht über die verschiedenen Behandlungsmethoden einschließlich der Schulmedizin aufklären würde;
3. „dass eine umfassende Aufklärung und Behandlung auch unter Einbeziehung der Schulmedizin von Ihnen (Dr. Hamer) nicht zu erwarten ist“;

Dies sind haltlose Unterstellungen für eine Situation in der sich Dr. Hamer 30 Jahre nicht befunden hat. Wie oben dargestellt, würde sich die umfassende Aufklärungs- und Abwägungspflicht erst nach Wiedererteilung der Approbation mit der erst dann eintretenden veränderten Behandlungssituation ergeben.

Im übrigen wäre es angemessen, wenn auch der onkologischen Schulmedizin nahegelegt wird, ihre Patienten umfassend auch über die Möglichkeit der Therapie bei Dr. Hamer zu informieren. Wahrscheinlich ist aufgrund der bisherigen Aufnahme der Hamer’schen Entdeckungen durch Onkologen – vgl. Ausführungen im Schreiben vom 11.06.2016 – bei der Realisierung dieser Empfehlung mit großen Widerständen zu rechnen, was Dr. Hamer wohl nicht hindern würde, weiterhin den Dialog mit ihnen zu suchen.

7.
Noch einmal zum Thema „Unversöhnlichkeit“:

Dr: Hamer ist aus Gründen der Wissenschaftlichkeit gegenüber der derzeitigen Onkologie skeptisch eingestellt, was m.E. aufgrund obiger Ausführungen auch berechtigt ist. Man kann nicht sagen, dass Dr. Hamer gegen erhebliche Teile der Schulmedizin unversöhnlich sei, weil wissenschaftstheoretisch die Onkologie kein wesentlicher Bestandteil medizinischer Wissenschaft ist, wie bereits ausgeführt wurde. Psychologische Gründe, warum Dr. Hamer gelegentlich eine gewisse Schärfe in seiner Wortwahl hat, sind ausgeführt worden. Es wurde auch ausgeführt, dass die Wiedererteilung seiner Approbation ein institutioneller Beitrag zum Abbau von unversöhnlich wirkendem Verhalten wäre. Es wäre ein Beitrag zur Glaubwürdigkeit des Hessischen Prüfungsamts, wenn es Versöhnlichkeit nicht nur einfordern bzw. angebliche Unversöhnlichkeit nicht zum Grund für eine weitere Ablehnung machen würde, sondern selbst einen ersten Schritt in die richtige Richtung tun würde.

Ich persönlich glaube nicht, dass „Unversöhnlichkeit“ ein Charakterzug von Dr. Hamer ist. Aus psychologischer Sicht werden Sie, wenn Sie die biographischen Zusammenhänge – wie ich sie in meinen Ausführungen vom 11.6.16 gerafft wiedergegeben habe – auf sich wirken lassen, folgendes erkannt haben: Dr. Hamer ist ein Mensch mit hoher ärztlicher Ethik, großer Kreativität und einem hohen Potential, die Medizinwissenschaft entscheidend voranzubringen. Er ist neben seinem ganz persönlichen tragischen Schicksal von Ärzteorganisationen, Kollegen bis hin zu Krebsforschungsgesellschaften und Gesundheitspolitikern sowie einer konzertierten Hetzpresse in äußerst unfairer Weise ausgegrenzt worden. Seiner existentiellen Grundlagen beraubt, ist er diskriminiert, kriminalisiert und psychiatrisiert worden, durch ganz Europa gehetzt, jetzt schließlich im norwegischen Exil lebend. Insgesamt ist ihm schreiendes Unrecht widerfahren.

Als Theologe weiß Dr. Hamer natürlich, dass die Versöhnung ein wichtiges Überlebensprinzip ist. Er weiß auch, dass er nicht der Richter ist. Jeder von uns trägt in sich ein Gewissen, dem er nicht entfliehen kann, auch wenn er alle Register der Verleugnung, der Verdrängung, der Projektion auf andere, des Angriffs auf Dritte bis hin zu deren Vernichtung zieht. Jedem schlägt irgendwann die Stunde, wo alle psychische Abwehr zusammenbricht, und jeder erstmal das erntet, was er gesät hat. Davon bin ich überzeugt.

Ich wünsche Ihnen bei Ihrer Entscheidung bzw. Überprüfung Ihrer Ablehnungsgründe als Ergebnis ein gutes Gewissen.

Dr.Dr. Erich Schott

Versicherung zur persönlichen Unabhängigkeit

Ich versichere, weder in einer verwandtschaftlichen noch freundschaftlichen Beziehung zu Dr. Hamer zu stehen. Bisher war ich auch nicht näher bekannt mit Dr. Hamer;

Die Stellungnahme ist weder bestellt noch bezahlt, noch aus Gefälligkeit geschrieben.

Sie erfolgte einzig aufgrund eigenen Gewissens, ohne Einfluss einer Partei oder Lobby, noch aus einer Abhängigkeit oder Begehrlichkeit.

Sie ist bestimmt von dem Motiv, durch psychologisches Hineinversetzen in Dr. Hamers Situation, einen Beitrag zur Neubewertung von Entscheidungsgründen – die Approbation betreffend – zu liefern, aus dem Gefühl einer großen Bedeutung von Dr. Hamers Entdeckungen für das Gesundheitswesen weltweit, dessen Entwicklung für mich besorgniserregend ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.