7. Dez. 1996

Ryke Geerd Hamer
Sülzburgstraße 29
5000 Köln 41

An die
Abtlg. für Urologie der
Chirurgischen Univ.-Klinik Heidelberg
Herrn Prof. Dr. G. Stähler

Betrifft:

Kind Angelo Amstutz, Luzern, geb. 5.12.91, gestorben am 3.12.96 „intra operationem in tabula“ in der Univ.-Klinik für Kinderchirurgie Herne/Bochum, dazu:
mein Schreiben betr. „Fall Angelo“ vom 28.11.96 an Sie, und mein Schreiben vom 4.12.96 an Herrn Prof. Engert, Operateur

Sehr geehrter Herr Professor Stähler!

Angelo wurde am vergangenen Dienstag, 3.12.96 operiert und starb nach 6-stündiger Operation und über 3 Litern Blutverlust „in tabula“.

Zwar habe ich unsere makabre „Wette“ gewonnen: Das Nephroblastom war retroperitoneal und gut abgekapselt, könnte als 3 große flache Flundern mit der flachen Hand innerhalb weniger Minuten leicht herausgenommen werden, aber – Angelo ist tot, weil Herr Prof. Engert in selbstherrlich-arroganter Weise gegen die ausdrückliche Abmachung mit den Eltern Amstutz von Anfang an von ventral vorne operiert hat. („Alle Wilmse werden von vorne operiert“) Dabei hätte man die Operation innerhalb einer halben Stunde von dorsal retroperitoneal ganz leicht durchführen können. Das Kind hätte dann eine unbegrenzte Lebenserwartung gehabt! Angelo ist auf dem Altar des dogmatischen Schulmedizin-Wahns geopfert worden. Dieser menschenverachtende schulmedizynische Wahnsinn, der sich anmaßen darf, die Eltern jederzeit zu entmündigen und getroffene Vereinbarungen selbstherrlich medizynisch zu mißachten, dieses Wahnsinnsgeflecht an Lügen, konnte nur dadurch aufrechterhalten werden, daß die eindeutigen Erkenntnisse der Neuen Medizin 15 Jahre lang unterdrückt wurden, bzw. von Medizinprofessoren, Behörden, Richtern und Pressezaren wissentlich und vorsätzlich unterdrückt werden durfte. Das sind alles keine „wissenschaftlichen Kavaliersdelikte“ mehr, das ist seit 15 Jahren vorsätzliche Erkenntnisunterdrückung mit in Kauf genommener Tötung, um bösere Vokabel zu vermeiden.

Lassen Sie uns den Fall Angelo am Dienstag, 10.12.96 7:45 Uhr in Ihrer großen Röntgenkonferenz diskutieren. So etwas darf sich niemals wiederholen!

Nachzutragen sind noch 6 Punkte:

Es ist möglich, daß rechts neben dem Nephroblastom noch ein Nebennierenrinden-Blastom bestanden haben kann oder bestand. Das wäre mit dem Hirn-CT-Befund durchaus in Übereinstimmung zu bringen. Beides lag ja retroperitoneal und wäre gut abgekapselt gewesen.
Wir haben, so wie es aussah – ich habe den Operateur speziell darauf aufmerksam gemacht – den ehemaligen, jetzt wie alle anderen Teile ebenfalls indurierten Verbindungsschlauch zu dem präperitoneal paravesical gelegenen unteren Teil des Nephroblastoms gefunden. Das untere gesonderte Nephroblastom wäre also von rechts entstanden, nicht, wie man auch hätte vermuten können, von der linken Niere.
Der rechts paravesical präperitoneal gelegene Nephroblastomanteil von ca. 10 mal 10 Durchmesser hatte, wie man bei der Laparotomie am 7.11.96 gesehen hat, eine offenbar reifere dickere Kapsel als das übrige Nephroblastom / Nebennierenrindenblastom. Schon im April 96 hatte ja der damals supravesical-extraperitoneal gelegene sog. Tumor („von der Blase ausgehendes Rhabdomyosarkom“) deutliche Kammerung und halbliquiden Zustand, wie ein normaler Wilms. Dieser Nephroblastomanteil re. paravesical wurde nicht mehr operiert, weil das Kind während der Operation ausblutete und starb.
Im linken Mittelbauch, gestielt angewachsen am Darm, fand sich ein etwa eigroßer, aus den Bauch-CT’s bereits bekannter kleinerer Nephroblastomanteil, der offenbar durch die voraufgegangenen Operationen im April ektopisch dorthin gelangt ist und aufgrund des Wachstumsschubs dort weitergewachsen ist. Auch dieser Nephroblastomanteil (ohne liquide Anteile) konnte nicht mehr operiert werden.
Am unteren Leberrand caudal waren deutlich Leber-Ca-Herde zu sehen, die von völlig anderem Aussehen waren wie die Nephroblastomanteile. Aufgrund ihres hellen Aussehens könnten sie schon teilkavernisiert gewesen sein. (Leber-Adeno-Ca-Tbc)
Die größte Tragik bestand zusätzlich darin, daß der Operateur offenbar die schmale Brücke zwischen Nephroblastomteilen und der großen Curvatur der rechten Nieren zwar fand, aber ignoranterweise für eine „Nierenvene“ hielt. Das war nicht einmal so ganz falsch, weil der Nephroblastomstiel ja eine zunächst dünne, später immer dicker werdende „Nephroblastomarterie und Nephroblastomvene“ enthält. Er versuchte vergeblich, den hart an der Niere durchtrennten Nephroblastomstiel zur Blutstillung zu bringen, vergeblich. Dort ist mindestens ½ Liter Blut nach und nach ausgelaufen. Obwohl ich ihm diese Besonderheit schon am Abend vor der Operation erklärt hatte und ihn auch während der Operation darauf hinwies, wollte er das einfach nicht glauben und davon nichts wissen.
In Wirklichkeit liegt natürlich genau da das Geheimnis des Nephroblastoms, daß der Entstehungsmechanismus von mir zwar längst entdeckt ist, aber einfach nicht akzeptiert werden darf von der sog. Schulmedizin, weil man sonst die gesamte Neue Medizin als richtig akzeptieren müßte.

Der Entstehungsmechanismus des Nephroblastoms:

Der Beginn der Genese des Nephroblastoms liegt in einem Wasser- oder Flüssigkeitskonflikt, einem sog. „biologischen Konflikt“, bei dem wir auf organischer Ebene eine Nekrose im Nierenparenchym finden und zur Kompensation dieser Parenchymnekrose eine Hypertonie. Dies geschieht in der konfliktaktiven Phase, d.h.: solange der Konflikt aktiv bleibt, bleibt auch die Nierenparenchymnekrose und die Hypertonie. Im CCT sehen wir in dieser Phase eine Schießscheibenkonfiguration im Marklager des Großhirns unmittelbar über dem Mittelhirn.

Conflictolyse:

Sobald es zu einer Lösung des Wasser- oder Flüssigkeitskonfliktes kommt, passiert in der Nierenparenchymnekrose Erstaunliches:

1. Die Nierenparenchymnekrose bekommt jetzt „inneren Oedemdruck“. Der biologische Sinn liegt darin, nicht nur den Parenchymdefekt wieder aufzufüllen, sondern zusätzlich Nierengewebe zu schaffen, um durch vermehrt mögliche Urinausscheidung einem späteren Wasser- oder Flüssigkeitskonflikt vorzubeugen.

2. Das in der Nekrose cerebral gesteuerte Oedem, bzw. der Oedemdruck drückt nunmehr, zumal wenn die Nekrose peripher gelegen war, die Nierenkapsel an eben dieser Stelle hoch. Sie dehnt sich auf, verhält sich unter Zellvermehrung hochelastisch. Diesen Vorgang nennen wir eine Nierenzyste.

Je stärker der biologische Konflikt gewesen war und je länger er gedauert hatte, d.h. je größer die Konfliktmasse ist, desto größer wird die Nierenzyste, die nunmehr entsteht, und zwar blasenförmig entsteht, ausgehend von dem Isthmus über der Nierennekrose. Wir können 4 Stadien bei der Nierenzyste unterscheiden:

a.) Ausstülpung der Nierenkapsel zur Nierenzyste:
Die Nierennekrose drückt eine liquide Ausstülpung aus dem Nierenparenchym nach außen heraus durch lokale Aufdehnung der Nierenkapsel an der über, bzw. peripher von der Nierennekrose gelegenen Stelle.

b.) Die Vergrößerung der Nierenzyste:
Unter Verstärkung (Zellvermehrung) bei gleichbleibender Elastizität der Zystenwand beginnt die Zyste durch den erhöhten Innendruck sich zu vergrößern, d.h. zu „laufen“. D.h. sie arbeitet sich, platt wie eine Flunder, in Richtung des geringsten Widerstandes retroperitoneal vor und vergrößert sich. Die Größe hängt, wie gesagt, von der Konfliktmasse ab. Eine solche (liquide) Nierenzyste kann gelegentlich platzen, wenn der abdominale Druck durch Stoß oder Schlag plötzlich erhöht wird.

c.) Anhaftung der Zystenkapsel an der Umgebung zwecks Blutnotversorgung:
Um eine Blutnotversorgung für das später zu bauende Nephroblastom zu schaffen, wächst die Zystenwand überall in der Umgebung an. Wir haben das früher als „bösartiges infiltratives Tumorwachstum“ fehlgedeutet und daraus besondere „Bösartigkeit“ abgeleitet. Diese Adhärenz ist nur vorübergehender Art, wie wir noch sehen werden. Durch das Anwachsen an der Umgebung bekommt die flunderartige Zyste auch eine gewisse Stabilität, so daß das Abreißen am „Isthmus“ unwahrscheinlicher wird.

d.) Auffüllen der Nierenzyste mit mesodermalen Zellen, die später Nierenzellfunktion übernehmen sollen, und Bau eines eigenen Gefäßsystems (Arterien und Venen durch den Isthmus, ausgehend von der früheren Nierenparenchymnekrose: Diese passagere Phase der (halbliquiden) Zellauffüllung bis zur vollständigen Induration nannten wir früher in unserer Unkenntnis „Wilms“.
Der „biologische Sinn“ dieses passageren „Wilms-Gebildes“ liegt natürlich in der Endausbildung, nämlich dem völlig indurierten Zustand des Nephroblastoms, das ja zu einem zusätzlichen Teil der Niere wird und Urinausscheidung mitübernimmt. Die ganze Zeit von Beginn der Heilungsphase bis zur nephroblastomatösen Endausbildung beträgt 9 Monate, so viel wie eine Schwangerschaft. Bei Tieren mit kürzerer Lebensdauer (und kürzerer Schwangerschaft) sind die Zeiten entsprechend kürzer.
Während dieser „Wilms-Phase“ verliert die Nierenzyste jegliche Liquidität, ebenfalls mit zunehmender Induration bildet sich die eigene Blutversorgung durch den Isthmus immer besser aus und die Adhäsion, die wir fälschlich als „Infiltration“ eines Tumorgeschehens angesehen hatten, ist nunmehr spontan rückläufig!
Am Ende der Wilmspassage ist das Gebilde, das wir nunmehr Nephroblastom nennen, von einer derben Kapsel umgeben, nirgends mehr angewachsen, Blutdruck spätestens dann wieder normal.

e.) Das Nephroblastom:
Das (nach 9 Monaten) ausgereifte Nephroblastom ist völlig induriert, hat eine derbe Kapsel, hat durch den Isthmus eine kräftige Arterie und Vene und ist in die Urinproduktion mit einbezogen. Es ist wie ein fest gewordener Beutel, der aus der Stelle der ursprünglichen Nierenparenchymnekrose ausgesproßt ist. Das Nephroblastom ist dann ein Teil der Niere.

Wir Ignoranten hatten stets die Wilmse zu einem frühen Zeitpunkt operiert, in dem sie noch angewachsen waren. Ich hatte allerdings schon vor 10 Jahren veröffentlicht, daß Nierenzysten, Wilmse und Nephroblastome ein und das selbe seien, nur in verschiedenem Ausreifungsstadium, so wie ein Säugling, ein Mann und ein Greis der gleiche Mensch sein kann in verschiedenem Alter. Die Onkologenbrüderchen hatten da eine Chance gerochen und das Motto ausgegeben, man müsse den Wilms einige Monate lang mit Chemo bearbeiten, dann kapselt er ein und könne operiert werden. Richtig daran war nur das Abwarten, das sie bei Hamer abgeschaut hatten. Der Wilms verkapselt so und so, nämlich immer, wenn man nur wartet.

Deshalb ist es das Beste, nur zu warten.

Vorzeitig eingreifen muß man nur dann, wie in diesem Fall Angelo – bei dem man normalerweise noch lieber 2 bis 3 Monate gewartet hätte – wenn der Pat. z.B. eine Leber-Tuberkulose (= Heilungsphase des Leber-Ca) mit Leberschwellung hat und wir abdominale Platzprobleme bekommen mit Pfortaderkompression. So hatte ja auch Olivia gewisse abdominale Platzprobleme, die aber weit übertrieben hochgespielt wurden. Interessant auch, daß im Fall Olivia erst alle von „Wilms“ sprechen und nachher (siehe histo-pathologischer Bericht) nur noch von Nephroblastom!

Dazu wurde im histopath. Bericht über die exstirpierte rechte Niere von Olivia von einem weiteren Geschehen, außerhalb des Nephroblastoms von 450 ml Volumen, gesprochen, das Nekrosen mit Kalkeinlagerungen gehabt habe und ganz eindeutig einer zusätzlichen Nierentuberkulose, ebenfalls der rechten Niere, also Nierenkavernen als durch Tbc ausgeheiltes Nierensammelrohr-Ca, entspricht.

Ein kleines Nephroblastom von nur 450 ml Volumen, wie bei Olivia, braucht überhaupt gar nicht operiert zu werden, weil es keine Platzprobleme macht, sagt Prof. Klippel, Präsident der deutschen onkolog. Gesellschaft und Urologe.

Das Gewicht des Nephroblastoms bei Angelo dürfte zwischen 2 und 3 kg oder noch etwas mehr gelegen haben. Hinzu wäre noch das Gewicht des paravesical präperitoneal rechts gelegenen Nephroblastomanteils von nochmals 1 kg gekommen, sowie der kleine, gut gestielte, im linken Mittelbauch gelegene (durch die Operation im April bedingte) Nephroblastomanteil von ca. 100 bis 150 g.

Herr Prof. Stähler, der kleine Angelo ist praktisch aus dogmatischen Gründen exekutiert worden. Er ist ausgeblutet, so wie ein Tier geschächtet wird. Das durfte nicht sein! Das hätte Herr Engert niemals machen dürfen! Der Tod war nicht zufällig, nicht unvermeidbar, er war – gegen den ausdrücklichen Auftrag der Eltern – selbstherrlich willkürlich und vorsätzlich in Kauf genommene Tötung! Grund ist der dogmatische Wahn der sog. Schulmedizin, die über ihre 5000 Hypothesen nicht mit sich reden läßt. Alle Beteiligten waren vorher darüber einig, daß es schulmedizinisch („Alle Wilmse werden von vorne operiert“) für den Jungen keine Möglichkeit gäbe, eine solche Riesenoperation von mindestens 4 Stunden Dauer in dem reduzierten Zustand durchzustehen.

Sie selbst haben vernünftigerweise auch eine Chemo für unsinnig erklärt. In einem solchen Fall haben die Eltern eines Kindes – zumal, wenn sie medizinisch so versiert sind, wie die Eltern Amstutz – das Recht, über ihr Kind zu bestimmen. Und sie haben eindeutig bestimmt. Der Auftrag wurde in meiner und Hauptmann Baumanns Gegenwart per Handschlag besiegelt. Aber Herr Engert hat sich in maßloser Hybris über die eindeutig zwischen ihm und den Eltern getroffene bindende Vereinbarung hinweggesetzt und das Kind mit der aussichtslosen schulmedizynischen Methode operiert, von der er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wußte, daß sie tödlich enden mußte! Die Methode von dorsal retroperitoneal, die ich vorgeschlagen hatte und die die Eltern verlangt haben und für die ich meinen Kopf verwettet habe, hätte dem Jungen in einer halben Stunde das Leben gerettet. Später hätte man in einer zweiten Operation von einer weiteren halben Stunde Dauer den paravesikalen, ebenfalls gut abgekapselten Nephroblastomanteil exstirpieren können. Der Junge hätte ein unbegrenztes und ungeschmälert lebenswertes Leben haben können.

Böse Stimmen sagen bereits: Lieber bringt man die Patienten vorsätzlich um, als daß man zuläßt, daß sie Erfolgsfälle für die Neue Medizin werden dürfen. Die Angelegenheit ist längst nicht mehr die Sache eines wissenschaftlichen Streites, sondern die Sache von Staatsanwälten! Wenn man seit 15 Jahren eine systematische Erkenntnisunterdrückung betreibt, wie im Falle der Neuen Medizin, dann sind alle kollektivschuldig und mitverantwortlich für die daraus entstehenden Verbrechen, nicht nur die Professoren der Med. Fakultät der Universität Tübingen!

Sie, Herr Prof. Stähler, haben durch Ihre Unterschrift auf meinem Schreiben vom 28.11.96 Ihr Einverständnis gegeben, daß dieser Fall Angelo zum Testfall gemacht wird. Die Chance, die ich „zufällig“ hätte recht haben können, hatten wir gemeinsam mit etwa 2% veranschlagt.

Ich habe recht behalten – auch wenn nun Angelo völlig unnötigerweise „in tabula“ getötet worden ist.

Das bedeutet fairerweise, daß die Neue Medizin mit einer geradezu astronomischen Wahrscheinlichkeit von 98% richtig sein muß!

Ich bitte Sie deshalb nunmehr, den Fall Angelo in aller Offenheit und Redlichkeit auszudiskutieren, zunächst gemeinsam am Dienstag, 10.12.96 7:45 Uhr in der großen Röntgenkonferenz in der Heidelberger Univ.-Klinik, danach in größerem Rahmen mitsamt den histopathologischen Befunden.

Wir müssen jetzt auch die Konsequenzen diskutieren und ziehen! So hatten wir es vereinbart und so sind wir es unseren Patienten schuldig, die uns vertrauen. Dieses Vertrauen haben wir 15 Jahre lang auf das Schändlichste und Unverantwortlichste mißbraucht. Das, was sich in den beiden Fällen Olivia und Angelo abgespielt hat, darf sich niemals mehr wiederholen!

Mit freundlichen Grüßen!
Dr. med. Ryke Geerd Hamer

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