Infodienst Amici di Dirk

Juli, 3/1992

Liebe Leser,

Eine gute Nachricht: Vor kurzem wurde die Neue Medizin Dr. Hamers im Auftrag der medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf bei einer zweitägigen Konferenz unter Vorsitz von Prof. Stemmann aus Gelsenkirchen geprüft und für richtig befunden!

Die vorgestellten Patientenfälle wurden in einer mehrhundertseitigen Dokumentation zusammengestellt. Diese Dokumentation beweist allen, die immer noch wider besseres Wissen behaupten, Dr. Hamers Erkenntnisse seien ungeprüfte Theorien, das Gegenteil:

Wir drucken ein unterschriebenes Dokument der Überprüfungskonferenz von Gelsenkirchen für Sie ab, das wir Sie bitten zu verbreiten, gerade auch unter Medizinern.

Die nächsten Wochen werden mit Sicherheit spannend werden. Die Universität Tübingen hat bereits zugesagt, das seit Jahren stockende Habilitationsverfahren Dr. Hamers, zu dessen Fortführung sie gerichtlich gezwungen worden war, endlich wieder in Gang zu setzen.

Trübe stimmt dagegen, daß ein Kölner Gericht Dr. Hamer in Kenntnis dieses Dokuments wegen des Anlegens einer Gipsschiene bei einem Patienten mit frakturiertem Knie zu einem halben Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilte mit der ausdrücklichen Auflage und Ermahnung endlich ganz von der Medizin abzulassen und sich einen ganz anderen Beruf zu suchen!

Schlimm auch der Fall der 14-jährigen Alonka aus einem Ort nahe bei Tschernobyl, die nach einer ersten schulmedizinischen „Therapie„, die bereits in Deutschland gesponsert worden war, nun erneut mit einer LeukämieHeilungsphase reagierte, woraufhin man jetzt in Deutschland mit großem publizistischen Aufwand eine Knochenmarksübertragung finanzieren will.

Eine Helfergruppe aus der Eifel kam mit Hilfe von Alonka in die Schlagzeilen. Trotz ausführlicher Information bei Dr. Hamer und Benachrichtigung über die neusten „Gelsenkirchener Entwicklungen“ konnte oder wollte man offensichtlich den (Geld-) Strom der auf eine Knochenmarkstransplantation festgelegten Sponsoren nicht mehr umlenken. Arme Alonka!

Was hätte man mit den ca. 200.000 DM, die für diese Transplantation und Krankenhausaufenthalt gespendet wurden, alles Gutes für Tschernobyl-Kinder tun können, z.B. wunderschöne Ferienaufenthalte, wie Dr. Hamer vorgeschlagen hatte!

Ein typischer Fall von fehlgeleitetem Helfertum! Es will sich wohl keiner daran erinnern, daß alle Tschernobyl-Opfer, denen man mittels extra eingeflogenen amerikanischen Spezialisten Knochenmarkstransplantationen angedeihen ließ, längst unter Qualen verstorben sind? Warum?:

Bei Leukämie ist, wie in der vorigen Nummer des Informationsdienstes ausgeführt wurde, das Knochenmark, das für die Blutbildung zuständig ist, durch einen Konflikt und/oder Umweltgifte wie radioaktive Strahlen etc. geschädigt, d.h. die Blutbildung der betroffenen Menschen ist gestört, sie leiden an einer Depression aller Blutwerte, das bedeutet, sie haben eine Anämie.

Löst sich der Konflikt oder hört die radioaktive Bestrahlung auf, setzt die Heilungsphase ein. Dies wird u.a. deutlich an einer Erhöhung der Leukozyten, die sich nach Abschluß der Heilungsphase wieder normalisiert.

Die Schulmedizin geht davon aus, daß die Leukozyten sich nicht auf natürlichem Wege normalisieren können und versuchen sie daher innerhalb kürzester Zeit mit Chemotherapie und Bestrahlung „herunterzuknüppeln“, d.h. ein bereits konfliktiv und/oder z.B. durch radioaktive Strahlen in Tschernobyl vorgeschädigtes Knochenmark wird nun „therapeutisch“ noch mehr geschädigt und vergiftet.

ARME ALONKA ! WER SCHÜTZT SIE VOR DEN HELFERN

Express, 27.7.92: Leukämiekranke Alonka: Über 2000 kamen zur Blutabnahme

Den grausigen Höhepunkt dieser pseudotherapeutischen Maßnahmen bildet die Knochenmarkstransplantation, die fast immer letal ist. Hier wird dem Opfer das Knochenmark mittels Röntgenbestrahlung der Knochen zerstört und anschließend ein angeblich dazu passendes Knochenmark eines Spenders wieder eingespritzt.

Das Schlimme ist nur: Man kann durch radioaktive Markierung des Spendermarkes nachweisen, daß dieses eben nach einigen Wochen nicht mehr nachweisbar ist, d.h. es ist vom Körper vollständig abgebaut worden als Fremdkörper.

Eine Knochenmarkstransplantation überleben folglich nur die Opfer, bei denen man das eigene Knochenmark nicht ausreichend bestrahlt und zerstört hatte und bei denen sich das eigene Knochenmark nach einiger Zeit wieder mühsam erholt ….

Zu guter letzt fragen wir uns, warum Krebs bei äußerst hochrangigen Persönlichkeiten grundsätzlich als gutartig bezeichnet wird und folgerichtig nicht wie bei Otto-Normal-Kranken mit der üblichen „Chemo-Bestrahlungs-Therapie„, sondern nur mit meist kleinen Operationen behandelt wird.

KEIN KREBS ABER TUMOR – MEDIZINISCHE RABULISTIK

BILD, 21.7.92: Johannes Paul II.; Kein Krebs – aber Tumor

Jüngstes Beispiel: Der Papst!

Er wurde zum wiederholten Male an Darmkrebs operiert, schon vor der Operation konnte man in den Zeitungen nachlesen, dieser sei höchstwahrscheinlich wieder gutartig. Tatsächlich wurde dies dann bestätigt und man berichtete sogar, der ungefähr apfelsinengroße Darm-Tumor habe die Form einer Träne gehabt! Nur ganz in der Mitte hätte man einige Zellen erwischt, die gerade hätten bösartig werden wollen (Pfui Teufel!).

Hier eine (sicher unvollständige) Liste hochprominenter Krebspatienten, denen man keine Chemotherapie nebst Bestrahlung angedeihen ließ, frei nach dem Motto: Prominenten-Krebs ist immer gutartig, ist er es einmal doch nicht, erfordert er auf jeden Fall keine „Nachbehandlung“ …

  • Papst Johannes Paul II (Darmkrebs)
  • König Beaudouin von Belgien (Prostata-Krebs)
  • Königin Fabiola (Ovarial-Krebs?)
  • Prinzessin Caroline v. Monaco (Eierstockstumor bzw. Zyste i.d. Heilungsphase)
  • Prinzessin Margaret v. England (Lungenkrebs)
  • Ex-Präsident Reagan (Darmkrebs, Hautkrebs)
  • Nancy Reagan (Brustkrebs)
  • Julius Hackethal (Hautkrebs, nahm aber kein Suprefakt, da nach seiner eigenen Beschreibung =“Liebeshormonblocker“)

PROMINENTENKREBS: „BÖSARTIG“, ABER KEINE NACHBEHANDLUNG ERFORDERLICH

Ministerpräsident Johannes Rau (Nieren-Krebs, bösartig, aber keine Nachbehandlung erforderlich)

Kölner Rundschau, 29.7.92: NRW-Ministerpräsident wurde bösartiger Tumor entfernt – Große Sorge um Johannes Rau

Halbprominente dagegen müssen immer die volle Schwere der schulmedizinischen Therapie durchleiden und für die Öffentlichkeit vorleben. Natürlich sterben sie so gut wie immer z.B.:

  • Schauspielerin Jill Ireland (Frau von Charles Bronson)
  • Schauspielerin Helga Feddersen
  • Schauspieler London (Little Joe, Bonanza)
  • Fernsehansagerin Claudia Doren etc.

Achten Sie mal selber darauf! Kinder von Fußballspielern sind ebenfalls halbprominente Opfer, z.B. das Kind des ehemaligen dt. Nationalspielers Stielecke (angebl. Sarkom) oder des dän. Nationalspielers Milfort (Leukämie).

Gipsschienenprozeß

Die Kölner Staatsanwältin Mösch hat es sich offensichtlich zur Lebensaufgabe gemacht, den medizinischen Fortschritt zu behindern, indem sie mit allen Mitteln versucht Dr. Hamer ins Gefängnis zu bringen.

Es diente ihr dazu als Corpus delicti eine Gipsschiene, die Dr. Hamer einem Jungen wegen dessen (durch einen Knochenprozeß) frakturiertem Knie für die Reise mitgegeben hatte. Der Pat. hatte ihn auf Anraten einer vorbehandelnden Ärztin aufgesucht. Er blieb immer in schulmedizinischer Beratung; schließlich wurde, wie üblich, nach einer Chemotherapie das Bein weit im Gesunden amputiert. Dies versucht man nun groteskerweise der Gipsschiene Hamers, die man ggfs. in den nächsten Papierkorb werfen kann, anzulasten!!

Selbstverständlich ging der Prozeß in die Revision, doch plötzlich erhielt Dr. Hamer den Bescheid über die Rechtskraft des Urteils!

Auf Nachforschungen wurde bekannt, daß die nun rechtskräftige angebliche „Vorbestrafung“ Dr. Hamers auch schon an die entsprechenden Polizeistellen und Computer weitergegeben worden waren…

Was war mit der Revision passiert?

Die Staatsanwältin hatte sie, vornehm ausgedruckt „an sich genommen“, so daß sie dem Gericht nicht zur Kenntnis gelangte, daran erinnerte sich eine Sekretärin auf der Fax-Stelle des Gerichtes.

Daraufhin wurde gegen Frau Staatsanwältin Mösch selber ermittelt, wegen Verdacht der Unterschlagung. Natürlich verliefen die angestrengten Ermittlungen ergebnislos.

Express, 24.6.92: Prozeß gegen Krebsarzt

Das Urteil gegen Dr. Hamer fiel dafür anschließend um so schärfer aus: 6 Monate mit Bewährung. Begründung:

„Nicht das Leugnen der Strafbarkeit wirkt straferschwerend, wohl aber die in der Tat zum Ausdruck kommende Rechtsfeindschaft des Angeklagten, die in seiner Auffassung begründet ist, das Gesetz stehe seiner von einer Art Sendungsbewußtsein getragenen Verbreitung und Anwendung der „Neuen Medizin“ entgegen. Die hiermit verbundene Einstellung des Angeklagten, Taten wie die vorliegende weiterhin zu begehen, zeigen den Angeklagten als einen besonders gefährlichen, hinsichtlich der abgeurteilten Tat mit einer erhöhten kriminellen Energie vorgehenden Menschen.“

In diesem Sinne verbleiben wir
mit den besten Wünschen für einen angenehmen Sommer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.