7:00 Uhr:

Olivia wurde für den OP vorbereitet.

8:00 Uhr:

Operationsbeginn.
Das Warten im Zimmer war unerträglich. Andererseits interpretierten wir die lange Operationsdauer auch als Unternehmung zur Rettung der Niere.

11:00 Uhr:

Operationsende.

12:00 Uhr:

Doktor Horcher erklärt uns kurz den Operationshergang. Die Operation dauerte ganze drei Stunden und die Niere musste entfernt werden.

Auf die Feststellung von Dr. Langer: „Es wäre eine schöne Nachricht gewesen, hätten Sie die Niere retten können.“ erwiderte Prof. Horcher kurz: „Wenn es Ihnen nicht reicht, tun Sie mir leid.“ Mich persönlich würdigte Prof. Horcher nicht eines Blickes. Olivia war auf die Intensiv verlegt worden, Erika könnte sie aber am Nachmittag kurz besuchen kommen, meinte der Chirurg.

Dr. Langer konnte über so viel Arroganz seines Kollegen nur den Kopf schütteln.

Telefonat mit Dr. Hamer:

Er war verwundert, dass die Entfernung des Tumors samt Niere ganze drei Stunden in Anspruch nehmen konnte. Weiters vermutete er, dass seit Olivias Einlieferung die Ärzte ihr wohl nie die ganze Chemofuhre verabreicht hatten, denn sonst hätte das Kind wohl kaum eine so lange Operation überleben können.

Nachmittag:

Erika und ich warteten vor der Intensiv. Prof. Horcher erschien und begrüßte überfreundlich Erika. Mich ignorierte er wieder völlig. Als er Erika mit zu Olivia nehmen wollte, machte ich ihn auf mich aufmerksam, indem ich bemerkte, auch ich wolle zu meinem Kind. Er erwiderte knapp, dass auf Anweisung der Direktion mir der Zutritt verweigert worden sei. Wieder durfte ich nicht zu meinem eigenen Kind. Natürlich war mein gestriges Schreiben der Grund für diese neue Schikane.

Es war mir zu Ohren gekommen, dass das AKH für morgen eine Pressekonferenz angekündigt hatte, bei der wieder sämtliche ärztliche Schweigepflicht gebrochen werden sollte. Mein Rechtsanwalt versuchte, diese zu verhindern. Natürlich gelang auch dies nicht.

Unser Schreiben:

Sehr geehrte Krankenhausdirektion!
Sehr geehrte Ärzteschaft!

Aus mündlichen Andeutungen ist zu vermuten, dass Sie morgen, Montag den 18. d.M. (Uhrzeit unbekannt), unser Kind einer Operation unterziehen wollen, deren medizinische Begründung uns Eltern bislang nicht offengelegt wurde. Die Vermutung wird dadurch bestärkt, weil Sie Olivia bereits in die chirurgische Abteilung Ihres Hauses Überstellt haben.

Wir legen Wert darauf, dass vor der entscheidenden Operation Klarheit in einigen wichtigen Fragen, die wir nachfolgend darzustellen versuchen, geschaffen wird. Wir sind (durchaus in Übereinstimmung mit anderen Ärzten) nicht davon überzeugt, dass der Zeitpunkt richtig gewählt wurde, können dies begründen und empfinden Ihr Vorgehen daher als übereilt und für uns jedenfalls nicht nachvollziehbar. Ohne dadurch natürlich in die Kompetenz des Amtsvormundes eingreifen zu können und zu wollen, sprechen wir uns daher zum gegebenen Zeitpunkt gegen einen chirurgischen Eingriff aus und ersuchen davon Abstand zu nehmen, bis wir als Eltern alle notwendigen Informationen erhalten haben, um eine Beratung durch unsere Vertrauensärzte vornehmen zu können.

Zur Frage unseres Informationsdefizits:

Bekanntlich wurde mir, Helmut Pilhar, das Gespräch mit den behandelnden Ärzten dadurch unmöglich gemacht, dass die Behauptung aufgestellt wurde, ich sei „gefährlich“ und würde die Behandlung gewaltsam zu behindern trachten. Diese unwahre Behauptung wurde von Verantwortlichen des Krankenhauses in einer Weise kolportiert, dass sie sogar im Pflegschaftsakt bei Gericht aktenkundig wurde.

(Damals glaubte ich noch, dass der Sicherheitsbeamte, der mich wegen des Fotografierens rausschmiss, dieses Lügenmärchen in die Welt gesetzt hätte. Erst später stellte sich heraus, dass die Zeugenaussage des ehemaligen Vormundes und Bezirkshauptmannstellvertreters, Herrn Dr. Heinz Zimper, mir dies alles eingetragen hatte.)

Meine Gesprächsversuche mit den Ärzten wurden von diesen größtenteils missbilligt und negativ kommentiert. „Der Vater wolle nur debattieren!“ Auch diese unfaire Auslegung meiner Bemühung um Verständnis der ärztlichen Vorhaben wurde umfassend gegen mich eingesetzt, um mir dadurch über Wochen den Zugang zu meinem Kind, zum Teil fast gänzlich, zu unterbinden.
Mittlerweile ist mir zwar der Zugang zu meinem Kind tagsüber erlaubt worden, eine ordentliche ärztliche Auskunft an mich ist aber nach wie vor nicht erfolgt.

Auch der bislang tätig gewordene Vertrauensarzt der Eltern, Dr. Adolf Langer, hat keineswegs jene Auskünfte erhalten, die es ihm ermöglicht hätten, die Eltern umfassend ärztlich zu informieren. Unter den gegebenen Umständen konnten wir als Eltern bisher es nicht riskieren, die Krankengeschichte vom Krankenhaus zu fordern, weil wir nach unseren Erfahrungen damit rechnen mussten, dass dieses Begehren wiederum mit Repressalien (z. B. Besuchseinschränkungen) beantwortet worden wäre.

Wir als Eltern hatten daher bis jetzt keine Möglichkeit, uns ein klares und vollständiges Bild darüber zu verschaffen, wie die Diagnose wirklich lautet und wie die nun seit Wochen laufende Therapie tatsächlich angelegt ist. Wir wissen nicht, was die dramatische Verschlechterung nach der Einlieferung ins AKH auslöste. Wir haben keinen vollständigen Überblick über die Medikation und die sonstigen Behandlungen. Nicht einmal im Pflegschaftsakt oder beim Herrn Amtsvormund dürfte sich die Krankengeschichte befinden.

Widersprüchlichkeiten in ärztlichen Aussagen und Auskünften, die auch eine Vertrauensbildung unmöglich machen:

Am zweiten Tag des Aufenthaltes von Olivia im St. Anna-Kinderspital informierte uns eine Ärztin des Hauses, dass „auf der Leber ein Schatten“ zu sehen wäre.

Die praktische Ärztin Dr. Rostovsky hat uns am 22.5.95 informiert, dass bei Olivia u.a. „ein Geschehen“ an der Leber bestehe. Kurz danach hat Dr. Hamer nach einem Gehirn-CT ein Leberkarzinom diagnostiziert. Am 5.7.95 vertrat Dr. Hamer in einer Fernsehsendung neuerlich seine Diagnose (Leberkarzinom), die vom „Anzeiger“ unseres Falles. Dr. Jürgenssen, entschieden bestritten wurde.

Danach in Spanien hat Prof. Rius diese Diagnose nach dem CT bestätigt.

Anlässlich der Rückkehr aus Spanien am 24.7.95 befasste sich Frau Dr. Rostovsky und Herr Amtsarzt Dr. Stangl neuerlich mit dem vorhandenen Bildmaterial und kamen übereinstimmend zu der Diagnose, dass ein Leberkarzinom vorliege.

Am Mittwoch nach der Einlieferung ins AKH hat uns der Chef der Strahlentherapie Prof. Pötter erklärt, er könne Metastasen an Lunge und Leber erkennen, wobei der Schaden an der Leber bereits aus den Bildern des Krankenhauses Tulln (Stockerau) erkennbar wäre. Am 7.8.95 dementierte Prof. Waldhauser und meinte, nicht an der Leber, sondern „nur“ an der Lunge seien Metastasen (auf den CTs aus Stockerau) erkennbar.

Bemerkenswert sind die ärztlichen Aussagen gegenüber dem Amtsvormund laut Protokoll des Pflegschaftsaktes vom 27.7.95, in welchem ausdrücklich behauptet wird, dass die Lunge metastasenfrei sei. Das CT aus Stockerau datiert vom 26.7.95. Zwischenweilig – so Prof. Waldhauser damals – seien auch im AKH Metastasen an Leber und Lunge erkannt worden Über die Presse gelangten wir zu einigen Presseaussendungen der AKH-Ärzte. Am 8.8.95 wird darin von „winzigen, auf Metastasen verdächtigen Rundherden“, am 10.8.95 von „auf Metastasen verdächtigen Rundherden im Bereich der Lunge und Leber“ und am 11.8.95 bereits von „einer deutlichen Verringerung der Leber- und Lungenmetastasen – Tochterstellen der Nierengeschwulst“ gesprochen.

Seit geraumer Zeit können wir nichts mehr über den Zustand der Lunge und Leber erfahren, nach ärztlichen Andeutungen seien diese Geschehen durch die Chemotherapie bewältigt.

Der auch für Laien auf den Bildern sichtbare, faustgroße dunkle Fleck auf der Leber sei laut ärztlicher Auskunft der Nierentumor, der die Leber durchdringe und zum Teil auf eine restliche Stärke auf 5mm komprimiere.

Doktor Hamer blieb weiterhin bei seiner Diagnose „Leberkarzinom“ (neben anderen Geschehen), welches in der Heilungsphase mit einer Leberschwellung einhergehen kann. Der Rückgang des Bauchumfanges wäre in erster Linie auf den Rückgang der Leberschwellung zurückzuführen.

Ebenso widersprüchlich waren die Überlebensprognosen, vor allem auch der behandelnden Ärzte. Diese schwankten nicht nachvollziehbar zwischen 95% und unter 10% wie aus den Pressestellungsnahmen der Ärzte bekannt ist.

Prof. Jürgenssen prophezeite bereits Mitte Juli den Tod innerhalb von Tagen.

Innerhalb der Ärzteschaft scheint dieser Fall zu erheblichen Spannungen zu führen. Während unserem Vertrauensarzt Dr. Langer umfassende Auskünfte von Arzt zu Arzt verweigert werden, er von Beratungen auch als Beobachter ausgeschlossen ist, erschien kürzlich Primarius Dr. Vanura aus Tulln um das Kind zu besuchen. Aus für den Beobachter nicht durchschaubaren Gründen zeigte sich der Arzt bei der Visite verärgert, die diensthabende Schwester erstattete Meldung, was dazu führte, dass der Abteilungsvorstand angeordnet hat, Dr. Vanura dürfe nur in Begleitung des jeweils diensthabenden Arztes Olivia besuchen.

Während einerseits der Umgang mit der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber der Presse in der Vergangenheit nachdenklich stimmt, wird andererseits den Eltern und Vertrauensärzten gegenüber Information zurückgehalten. Das Vertrauen musste dadurch naturgemäß wieder schwer beeinträchtigt werden.

Unsere Wünsche:

Aufgrund all dieser Umstände sprechen wir uns in diesem Stadium mit aller Entschiedenheit gegen die übereilte, im Detail nicht transparente Operation an Olivia aus und ersuchen höflichst, raschestmöglich die Vertrauensärzte Dr. Johann Loibner und Dr. Adolf Langer (ersterer hat sich bereits mit einem Schreiben vom 11. 9. 95 bei Ihnen gemeldet, letzterer hat sowieso schon mehrfach versucht, Auskünfte zu erhalten) über den Krankheitsverlauf, die Behandlung und die weiter geplante ärztliche Vorgangsweise vollständig zu unterrichten und die Krankengeschichte, sowie Kopien des gesamten (teils auch von uns zur Verfügung gestellten) Bildmaterials auszufolgen. Sodann möge uns die entsprechende Zeit zur Entscheidungsfindung eingeräumt werden und wir werden dann unverzüglich und fristgerecht eine endgültige Stellungnahme zu der beabsichtigten Operation und überhaupt zur angeblich bereits festgelegten Vorgangsweise, abgeben.

Wann immer die Operation stattfindet, verlangen wir und bitten darum eindringlich, im Interesse aller an der Angelegenheit Beteiligten, zumindest einen Vertrauensarzt von uns als Beobachter teilnehmen zu lassen und das Operationsgeschehen filmisch zu dokumentieren, sowie alles vorzukehren, damit eine über jeden Zweifel erhabene Dokumentation erfolgt. Als Laien könnten wir uns vorstellen, dass auch die Konservierung aller entnommener Gewebeteile dieser wichtigen Beweissicherung dienlich sein wird. All das, was in der Vergangenheit von Betroffenen und Nichtbetroffenen, von offiziellen und weniger offiziellen Stellen, von Ärzten verschiedener fachlicher Auffassung geäußert und zum Teil angedroht wurde, lässt befürchten, dass der Fall unseres Kindes noch vielfach Gerichte und Behörden beanspruchen wird.

Es wird somit an Ihnen liegen, eine allfällige Operation umfassend zu dokumentieren und alle Beweise so zu sichern, dass später darüber kein Streit geführt werden muss. Durch Zulassung von Vertrauensärzten und durch Bewilligung der filmischen Aufzeichnung (es ist ja nichts Neues, dass Operationen gefilmt werden, auch wenn es um wesentlich geringfügigere Anlässe geht) würden die behandelnden Ärzte viel von dem in der Patientenschaft herrschenden Misstrauen abbauen können.

Eben wird uns mitgeteilt, dass Bundeskanzler Dr. Kreisky die Operation an seiner Niere nicht durch ein österreichisches Team vornehmen ließ, und wir müssen davon ausgehen, dass der Bundeskanzler eine bessere Möglichkeit hatte als wir, sich kompetent ärztlich versorgen zu lassen und ihm Auskünfte über seinen Gesundheitszustand und seine Krankengeschichte gewiss nicht vorenthalten wurden.

Bei uns häufen sich Hinweise über Missstände in Krankenhäusern der Stadt Wien, es ist uns derzeit noch nicht möglich, alles zu sichten. Auch ist uns das Buch von Herrn Dipl. Ing. Fröhlich „Der missbrauchte Patient“ vor kurzem geschenkt worden, und wir bitten Sie, es uns nicht zu verübeln, wenn unser Vertrauen wieder auf den Nullpunkt gesunken ist. Herr Dipl. Ing. Fröhlich hat uns wissen lassen, dass es der Stadt Wien nicht gelungen sei, seine Schriften gerichtlich verbieten oder beschlagnahmen zu lassen. Dies bedeutet, dass es der Stadt Wien nicht gelungen ist, die entscheidenden Vorwürfe (asbestverseuchte Infusionen seien verabreicht worden, Sterilisationsmängel etc) zu widerlegen.

In einer der ersten großen ärztlichen Pressekonferenzen wurde es als selbstverständlich hingestellt, dass die wesentlichen Behandlungsmaßnahmen nur nach Billigung des Pflegschaftsgerichtes stattfinden werden.
Wir haben nichts von einer Bewilligung der Operation durch das Pflegschaftsgericht gehört. Auch wir vertreten die Meinung, dass dieser außerordentliche Eingriff über den umfangreiche Meinungsverschiedenheiten herrschen, der gerichtlichen Bewilligung bedarf.

(Als wir diese Zeilen niederschrieben, überstürzten sich die Ereignisse)

Außerdem ist das Kind, wie auch wir wissen, erkältet und schon deshalb keinesfalls operationstauglich.

Nachdem das Kind heute Abend noch zu essen bekommen hat, gingen wir bis vor wenigen Minuten davon aus, dass morgen sowieso keine Operation stattfindet, schließlich ist die Operation definitiv bisher nicht bekanntgegeben worden.

Eben jetzt gegen 21:30 Uhr hat mir meine Frau mitgeteilt, der diensthabende Arzt habe erklärt, dass morgen in der Früh um 6:00 Uhr Vorbereitungen zu einer Operation beginnen werden. Näheres über Art, Methode und Umfang der Operation hat der Arzt nicht bekannt gegeben.

Wir sind entsetzt über dieses Vorgehen und sehen uns gezwungen die notwendigen rechtlichen Schritte zu ergreifen.

Wir bitten Sie, alle involvierten Stellen des AKH von unserem Anliegen und unseren Standpunkt unverzüglich zu informieren.

Hochachtungsvoll…

Mit Mag. Rebasso und Bruno machte ich mich gegen 23:30 Uhr auf den Weg ins AKH um die Schreiben zu deponieren. Als ich Dr. Langer von der ungeheuerlichen Vorgehensweise informierte, erklärte er sich spontan bereit, ebenfalls zu kommen und leistete sogar als unser Vertrauensarzt seine Unterschrift zu diesem Schreiben.

Erika war zermürbt. Nichts schien ihr mehr Erfolg zu versprechen. Olivia und auch wir würden nur mehr regelrecht vergewaltigt werden. Noch bevor sie die Schreiben unterzeichnet hatte, wollte man uns bereits durch die Sicherheitsbeamten rausschmeißen. Ich blieb aber völlig ruhig und beschwichtigte auch Erika, den zappelnden Sicherheitsbeamten außer Acht zu lassen.

Als alle Durchschläge gegengezeichnet waren, verließen wir die Station Lediglich ein kleiner Zwischenfall passierte, als Bruno den erbosten diensthabenden Dr. Pomberger auf Tonband aufzeichnen wollte. Er hielt ihm das Diktiergerät direkt unter die Nase. Schließlich überzeugte Mag. Rebasso Bruno, das Tonband vor den Augen aller zu vernichten. Es war während der ganzen Szene zu keinem lauten oder auch bösen Wort gekommen, zumindest nicht von unserer Seite.

Schließlich fuhr ich noch gegen 2:00 Uhr morgens auf den Südbahnhof und gab Durchschläge des Schreibens, eingeschrieben und per Express auf. Von zu Hause faxte ich noch gegen 4:00 Uhr dieses Schreiben an alle verantwortlichen Ärzte des AKH sowie an die BH – Wr. Neustadt und an das Gericht. So hatte jeder Beteiligte dieses Schreiben noch vor Beginn der Operation auf dem Tisch.

Dass es unbeachtet bleiben würde, war mir klar. Es ging aber auch darum, dass später nicht behauptet werden könnte, wir hätten uns einverstanden erklärt. Wir wollten für diese Therapie keine Verantwortung übernehmen, in keiner Form. Diese müssen schon die verantwortlichen Zwangspseudotherapiebefürworter selbst tragen. Wir nicht!

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