Liebe Leser!

Normalerweise sind Sie es gewohnt, durch die Medien über unseren Fall unterrichtet zu werden. Die Presse berichtete auch über Monate hinweg ausführlich darüber, unserer Meinung nach aber tendenziös nach den Wünschen des medizinischen Establishments. Diese einseitige Berichterstattung führte dazu, daß Ihnen wesentliche Informationen vorenthalten blieben, so daß wir uns nun veranlaßt sehen, nach besten Kräften und in Eigenregie diesen Mangel auszugleichen. Beginnen möchten wir mit dem letzten Großereignis:

Der Prozeß

Die öffentliche Hauptverhandlung war für drei Tage anberaumt. Das waren: 9. u. 11.10.96, sowie 11.11.96 (Faschingsbeginn).

Die Anklage lautete:

Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht des Erziehungsberechtigten nach § 195 Abs.1 und 2 StGB, und fahrlässige Körperverletzung nach dem § 88 Abs.1 und 4, 1. Fall StGB

Der angeklagte Delikt nach § 195 ist ein Antragsdelikt, abhängig vom Antrag des Obsorgeinhabers, in diesem Fall der Bezirkshauptmannschaft. Theoretisch wäre es möglich gewesen, ihn zurückzuziehen. Die BH-Wr. Neustadt hielt ihn aber weiterhin aufrecht.

Zur Erinnerung möchten wir das Fernschreiben der BH-Wr. Neustadt wiedergeben, das uns als „Garantie“ nach Spanien gesandt worden war:

„Im Falle einer freiwilligen Rückkehr der Familie Pilhar nach Österreich mit Tochter Olivia und Durchführung der erforderlichen Untersuchungen sowie Absprache der Behandlungen, wird die BH Wiener Neustadt die notwendigen Schritte für die Rückgabe des Sorgerechtes unterstützen sowie bei der Staatsanwaltschaft keine Anträge auf Zwangsausübung stellen.“

Es folgen nun Passagen aus dem Hauptverhandlungsprotokoll. Originaltext kursiv.

Auszüge aus dem HV-Protokoll:

Zeuge Dr. Mann, St. Anna Kinderspital:

Das ist die Nebenwirkung, die unmittelbar mit der Wirkung verknüpft ist, deshalb eigentlich auch gar nicht Nebenwirkung genannt werden sollte.

Theoretisch können diese Medikamente natürlich schon Nebenwirkungen haben, die unter Umständen sogar lebensbedrohlich werden können. Das muß ich dazusagen. Das ist diesen Medikamenten schon zu eigen, allerdings im speziellen Fall ganz, ganz unwahrscheinlich.

Was sagen eigentlich andere Fachexperten über die Chemotherapie?

DDr. Abel, Heidelberg (aus dem Herzen der Krebsforschung), schreibt in seinem, für die Chemotherapie niederschmetternden Werk:

„Ein Umdenken in Krebstherapie und Krebsforschung erscheint nicht nur aus wissenschaftlichen Gründen, sondern vor allem im Interesse der Patienten dringend erforderlich.“

Dr. Hoffman schreibt in seinem Buch „Die Krebsstory„:

„Nach einer Statistik des nationalen amerikanischen Krebsinstitutes und der Amerikanischen Krebsgesellschaft können nur 1,78% aller Krebspatienten mit Metastasen durch eine Chemotherapie geheilt werden. Bei weiteren 3,2% ist eine Lebensverlängerung möglich. Nach einem Bericht des Der Spiegel sterben aber bereits 10% aller Chemotherapie-Patienten in der Therapiephase.“

Und wieder DDr. Abel:

„In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, daß Zytostatika nicht selten zu therapiebedingten Todesfällen führen.“

Auf diesen letztgenannten Sachverhalt dürfte auch im „Wissenschaftlich begründeten Gutachten“ vom 28.7.95 Bezug genommen worden sein, welches zum Beschluß der Zwangstherapie für Olivia führte (Krankenhaus Tulln). Darin heißt es:

„… Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß die eingeleitete Chemotherapie möglicherweise auch das Ableben der Patientin beschleunigt.“

Es wurde damals also „wissenschaftlich begründet“ in Kauf genommen, daß Olivia zu diesen 10% zählen könnte!

19950501 diepresse heilungschancenDie Zeitschrift Die Presse berichtete vor unserem Fall, daß lediglich 5% der Krebspatienten mit der Chemotherapie geheilt werden können.

Und wieder DDr. Abel: „Es muß jedoch nachdenklich stimmen, wenn Umfragen ergeben, daß viele Onkologen bei sich selbst eine zytostatische Therapie nicht vornehmen lassen würden.

Ein Schweizer Pharmakonzern schreibt in einer Broschüre, daß man gerade bei Zytostatika eine karzinogene Wirkung in Kauf nehmen muß.

Die Karzinogenität dieser „Krebsmittel“ bestätigt auch das Bundesministerium für Gesundheit:

„Allerdings wäre einzuräumen, daß fast alle in Verwendung stehenden Chemotherapeutika (Krebstherapie) tumorerzeugende Effekte besitzen.“

Im deutschsprachigem Raum versterben pro Jahr weit über 300.000 Patienten in der Krebstherapie. Tendenz steigend.

Liest man die Beipackzettel der Zytostatika durch und denkt man sich wirklich die Überschrift „Nebenwirkung“ durch die Überschrift „Hauptwirkung“ ersetzt, also gerade so, wie es Dr. Mann ungewollt angedeutet hat und ruft man sich die 95%-ige Mortalität der Chemotherapie in Erinnerung, dann kann man nur mehr hoffen, daß bei diesem globalen „Chemo-Dogma“ keine bösere Absicht, als nur Profitdenken dahinter steckt.

Zeuge Dr. Gadner, Leiter St. Anna Kinderspital:

Ich glaube, es ist in allen unseren Köpfen, daß der Wilmstumor das Paradebeispiel eines heilbaren krebsartigen Geschehens im Kindesalter ist.

Für jede Tumorkrankheit gibt es ein ganz spezielles Krankheitsgeschehen, einen speziellen Verlauf, spezielle Aussagen. Es ist ein Fehler, wenn man alles in einen Topf schmeißt. Ich glaube, das muß jemand einmal beweisen, daß eine bestimmte Heilmethode bei einem Wilmstumor wirkt oder nicht wirkt. Man kann nicht sagen, das hat bei vielen anderen Tumoren gewirkt, das wirkt auch bei Wilmstumor.

Dr. Gadner sprach hier Dr. Hamer an. Ein Monat später konnten wir dem Gericht den Fall Angelo Amstutz präsentieren.

Kurze Zusammenfassung des Falles Angelo Amstutz:

Dem Jungen diagnostizierten Ärzte im Frühjahr 1996, er hätte Harnblasenkrebs. Sie schnitten seine Bauchdecke auf und nähten sie sofort wieder zu. Ihrer Meinung nach war er völlig verkrebst und sie gaben ihn auf. Die Eltern gingen zu Dr. Hamer. Dieser erkannte anhand des Kopf-CTs, daß nicht Harnblasenkrebs, sondern ein beidseitiger Wilmstumor vorlag. Er empfahl den Eltern das gleiche wie uns; Zuwarten, bis sich die Zysten induriert habe. Kurz vor unserem letzten Verhandlungstag wurde dann zu diagnostischem Zwecke in Spanien sein Bauch eröffnet und nachgesehen, ob es sich tatsächlich so verhält, wie es Dr. Hamer vorhersagte. Und es war so! Es waren tatsächlich Wilmstumore und sie waren verfestigt. Allseitig waren sie von den übrigen Organen abgelöst und mit einer derben Kapsel versehen.

So wurde auch dieser „Paradetumor“ durch eine schier unfaßbare Fügung als „Des Kaisers neue Kleider“ entlarvt! Nun brauchten diese großen Tumore nur mehr in einer weiteren Operation entfernt werden. All dies gab der spanische Chirurg zu Protokoll, welches wir dann in beglaubigter Abschrift dem Richter bei unserer Verhandlung übergaben.

Zeuge Dr. Gadner weiter über die Überlebenschancen:

Das sind statistische Betrachtungen. Wir können nie das einzelne Schicksal vorhersehen. Eine Statistik bedeutet entweder Überleben oder Tod, egal, ob das im Einzelfall 100%, 99% oder 20% Chance sind.

Sterben kann ein Kind natürlich an den Folgen der Chemotherapie. Das ist möglich …

Ähnlich formuliert es Dr. Dieter Kurt Hossfeld:

„Aber welcher Patient es sein wird, weiß ich nicht im voraus.“

Mit anderen Worten: Es werden alle Krebspatienten international gleich nach einem Standardtherapieschema (Protokoll) behandelt. Retrospektiv kann man dann sagen, so und so viele Patienten haben nach 5 Jahren noch gelebt. Allerdings kann es mit 10%-iger Wahrscheinlichkeit vorkommen, daß der Patient bereits nach den ersten Chemospritzen verstirbt. Ob der Patient nun diese Therapie zusätzlich zu seinem Leiden verkraftet oder nicht, kann im Voraus niemand sagen.

Betreffend die so oft zitierten Überlebenschancen sagte Prof. Dr. med. J. Stjernward, ein weltweit anerkannter Brustkrebsspezialist und Leiter der Krebsabteilung der Weltgesundheitsorganisation in einem Interview der Welt vom 10. Juli 1989:

„Allerdings führen uns Politiker hinters Licht, denn die von ihnen veröffentlichten Daten über den angeblichen Erfolg der Krebsbehandlung entsprechen nicht der Wahrheit. Außerdem müssen viele Stellen einen Leistungsnachweis erbringen, um von Politikern und Spendern neues Geld für die Forschung zu bekommen.“

Zeuge Dr. Willibald Stangl, Amtsarzt, Obmann der wissenschaftlichen Vereinigung der Amtsärzte Niederösterreichs:

Ja, das stimmt; ich habe mich sehr intensiv mit den Büchern des Dr. Hamer befaßt, weil ich von Patienten und anderen Gruppen immer wieder aufmerksam gemacht worden bin, in meiner prophylaktischen Tätigkeit. Wenn jemand eine Impfung verweigert hat, oder wenn jemand überhaupt anderer Meinung war, daß man Dinge nicht so machen muß und Hamer zitiert wurde, muß man halt einmal nachschauen, was da drin steht, bevor man eine Antwort geben kann. Ich habe mich damit auseinandergesetzt. Diese Situationen, Konflikte, Streßsituationen, Kränkungen usw., grobe Belastungen, die ein Mensch in seelischer Hinsicht hat, fallen einem in der Praxis immer wieder auf. Zusammenhänge, wie es sich dann auf die Organe auswirkt, habe ich bei Hamer zum ersten Mal nachgelesen. Das war irgendwie schon korrelierbar mit Beobachtungen aus der Praxis, was seelische Belastungen betrifft. Das habe ich auch in mein Protokoll hineinschreiben lassen; es ist sicher wünschenswert, daß man bei jeder Behandlung, egal, ob das ein Tumor, eine Entzündung oder eine Verletzung ist, den Leuten immer die nötige psychische Betreuung angedeihen lassen muß, daß man sich auch ein bißchen weiter erkundigt, was unter Umständen den Menschen in diese Krise geführt hat. Dann kann eine Operation sinnvoll sein und erfolgreich sein, dann kann auch eine Bestrahlung unter Umständen sinnvoll sein. Man kann nicht die Leute in ihrem Elend schmoren lassen und hoffen, daß man mit der normalen Therapie, ob es ein Antibiotikum, eine Bestrahlung, eine Operation oder etwas anderes ist, hoffen, daß damit alles aus der Welt geräumt ist. So läuft es in der Medizin sicher nicht. Diese Erfahrung habe ich gemacht. Nur ganz kann ich mich dem, was Dr. Hamer sagt, nicht anschließen; daß man nichts tun muß, nur die Konfliktlösung, das geht nicht. Wenn ein Tumor da ist, oder wenn eine lebensgefährliche Situation besteht, muß man das gesamte Repertoire der Schulmedizin oder auch alternativen Methoden, anwenden, um den Menschen aus dieser Krise zu holen. Dann kann man ja weitere Maßnahmen setzen, psychotherapeutisch bzw. die Situation analysieren, was ihn eventuell dazu gebracht hat. Die Zusammenhänge sind derart auffällig.

Bemerkung:

Dr. Hamer macht nicht nur Konfliktlösung. Wenn es erforderlich ist, rät er dem Patienten durchaus zur Operation oder Infusion odgl. Allerdings ist es derzeit so, daß man sich in den Spitälern auf den Justament-Standpunkt stellt, nicht nach Hamer vorgehen zu wollen und mag der Patient noch so darum bitten.

Verteidiger Mag. Rebasso:

Sind Sie auch der Auffassung, daß ein gewisses Defizit dieser Komplementärbereiche in der herkömmlichen Behandlung in den Krankenhäusern gegeben ist?

Zeuge (Dr. Stangl):

Manchmal schon, ja.

Verteidiger Mag. Rebasso:

Haben Sie nicht anhand eines Kopf-CT´s auch selbst eine Beurteilung abgegeben?

Zeuge:

Nein, das habe ich nicht. Ich habe zwar ein Kopf-CT gesehen, aber da habe ich mich nicht darübergetraut, etwas auszusagen.

Diese Aussage entspricht nicht ganz der Wahrheit. Dr. Stangl hat sehr wohl anhand eines Kopf-CTs von Olivia einen Hamerschen Herd (schulmedizinisch „Metastase„) im Leberrelais (ein für die Leber zuständiger Bereich des Gehirns) festgestellt. Und er hat dem ebenfalls anwesenden Dr. Heinz Zimper (damaliger Obsorgeinhaber) die katastrophalen Folgen der Chemotherapie bei Leberkrebs erklärt. Erst durch Dr. Stangls Intervention bei Primar Vanura (Tulln) und seiner uns gegebenen Versicherung, die therapeutische Leitung von Olivia zu übernehmen, brachten wir unsere Tochter freiwillig ins Tullner Spital. Was dann aber dort geschah, war wiederum entgegen den getroffenen Abmachungen verlaufen.

Dr. Stangl war vielen Hamer-Patienten als fachlich kompetenter Arzt ein Begriff, der seinem Arztgelöbnis treu, seine ethische Überzeugung auch zu verteidigen bereit war. So schrieb er am 31.3.1993 an den Präsidenten der Steiermärkischen Ärztekammer, Dr. Wolfgang Routil:

„Wenn nun Herr Dr. Hamer als Scharlatan eingestuft wird, in Deutschland Berufsverbot hat, kriminell und im höchsten Maß bedenklich ist und seine Thesen als abstrus, wirr oder skurril bezeichnet werden, dann frage ich mich, warum Sie als Präsident der Steiermärkischen Ärztekammer den Stier nicht schon längst bei den Hörnern gepackt haben und all die unbewiesenen Behauptungen durch – wohlgemerkt – unvoreingenommene Kollegen in einer Langzeitstudie sachlich überprüfen ließen? Ein intensiver gegenseitiger Gedankenaustausch sine ira et studio würde dann die Richtigkeit oder das Gegenteil beweisen. Es kommt immer darauf an, ob man will und wie man es angeht. Ihre Antwort, es seien keine Ansatzpunkte für eine derartige Überprüfung erkennbar ist m.E. ein Armutszeugnis und eine Bankrotterklärung schlechthin. Wenn ich als „kleiner Bader“ in meinem bescheidenen Umfang Dokumentation betreibe (s.o.) und schließlich sagen kann, daß Konflikte, Hirn-CT und Organerkrankungen übereinstimmen und der Patient nach gelungener Konfliktlösung gesund wird, dann kann es für eine Klinik oder ein anderes Gremium wohl auch kein Mirakel sein so etwas nachzuvollziehen.“

Solche, ehemals recht mutigen Worte, hatten natürlich ihren Preis: Einen Telephonterror von den sonst anscheinend so seriösen Professoren und Primaren und eine Vorladung vor den Sanitätsrat. Dr. Stangl mußte seine Forderung nach einer öffentlichen wissenschaftlichen Überprüfung der Neuen Medizin zurückziehen. So schrieb Täglich Alles kurze Zeit später: „Neue Medizin: Wie ein Amtsarzt leiden muß.“ In diesem Artikel wurde der Arzt zwar zitiert mit: „Ich muß zugeben, daß die von Dr. Hamer erkannten Gesetzmäßigkeiten im Krankenverlauf von Krebspatienten richtig sind.“, allerdings wurde auch darauf hingewiesen, daß sich der Arzt künftig aus dieser Angelegenheit heraushalten möchte. Auch ein Bild des Bundespräsidenten wurde darin gezeigt. Es war untertitelt mit: „Dr. Thomas Klestil wird den Fall Hamer und die Neue Medizin prüfen lassen.„.

Wäre diese Überprüfung damals (1993) erfolgt, hätte es mit Sicherheit keinen Fall Olivia Pilhar gegeben!

Prof. Pius Prosenz, psychiatrischer Sachverständige:

Dr. Prosenz erstellte sein Gutachten anhand des Gerichtsaktes und dem vorhandenen Medienmaterial über uns, da wir das persönliche Gespräch mit ihm ablehnten. Während unserer Zeugenaussage mußte er den Gerichtssaal verlassen, da wir sonst die Aussage verweigert hätten. Da über Erika Pilhar keine ausreichende Menge an Medienmaterial vorlag, konzentrierte sich das psychiatrische Sachverständigenurteil vor allem auf die Person Helmut Pilhar.

Laut §241 Abs. 1 StPO kann der Richter die Sachverständigen an der Verhandlung teilnehmen lassen, muß aber nicht!

Prof. Pius Prosenz:

Rein prinzipiell aber ist es so, daß sich der Beschuldigte aufgrund von persönlichen Meinungen, Vorurteilen, Neigungen und eines sehr einseitig ausgewählten Selbststudiums auf bestimmte Richtungen festlegt und dabei zu einer Selbstüberschätzung gelangt, die man, konfrontiert man diese Meinungen mit der wissenschaftlich untermauerten Expertenmeinung, eigentlich letztlich als in der Überschätzung hypomanisch und in der rationalen Untermauerung als kritikschwach bezeichnen muß. So würde ich diese themabezogene partielle Kritikschwäche definieren. Damit ist auch das Erkenntnisvermögen partiell als eingeschränkt zu bezeichnen.

Wissenschaftlichkeit wird nur von der Gegenseite erwartet, wird aber für die eigene Meinung nur sehr begrenzt eingesetzt.

Ich würde die Persönlichkeit aufgrund der vorliegenden Informationen einmal als die eines Fanatikers bezeichnen …

Wenn man aber z.B. für eine bestimmte Gruppe, für ein Volk, für die ganze Menschheit antritt, um sie diesen Prinzipien zu unterwerfen, dann kann, wenn es erfolgreich ist, eine sehr große, auch negative Auswirkung erwartet werden. Im gegenständlichen Fall geht es ja darum, daß der Beschuldigte auf einen Schutzbefohlenen, auf seine Tochter, diese Prinzipien anwenden möchte, und die Frage ist, kann er das, darf er das; dürfen es andere. In diesem Sinn ist sicher vom psychiatrischen Standpunkt aus eine Erörterung und juristische Einschätzung dieser Frage für unser ganzes Land nicht unbedeutend.

Herr Pilhar ein Staatsfeind?? Die Neue Medizin eine gar systemfeindliche Wissenschaft?? Ist allein die Forderung nach einer korrekten wissenschaftlichen Überprüfung der Neuen Medizin bereits subversiv?? Kann irgend jemand durch eine korrekte wissenschaftliche Überprüfung der Neuen Medizin körperlich Schaden nehmen?? Stellt eine korrekte Überprüfung für irgend jemand eine Art von Gefahr dar?? Der steiermärkische Ärztekammerpräsident Dr. Routil schreibt vertraulich (!):

„… um unsere Position hinsichtlich der immer wieder geforderten und für uns nicht vertretbaren klinischen Prüfung darzustellen.“

Psychiater Prosenz weiter:

Auch wenn verschiedene Behandlungsverfahren abgelaufen wären, z.B. auch wenn eine schulmedizinische Behandlung mit Chemotherapie und Operation oder ohne Operation gelaufen wäre und das Kind nach einem halben Jahr schlechter und schlechter wird, würde niemand etwas daran bemängeln, daß man dann Alternativen versucht. Das wird sogar von der Schulmedizin durchaus empfohlen, daß man, wenn das nicht greift, und so ist es eben sehr oft bei der Schulmedizin, dazu rät, Alternativmethoden auszuprobieren. So sollte es in der anderen Richtung gehen. Wenn man sieht, es wird immer schlechter, muß man sich etwas einfallen lassen und kann bei dem nicht stehenbleiben.

Mit anderen Worten, wir wären nicht angeklagt worden, wenn wir zu Dr. Hamer gegangen wären, nachdem man uns Olivia austherapiert zurückgegeben hätte!

Für den Psychiater gilt Herr Pilhar auch dann noch als fanatisch, sollte Dr. Hamer seine Habilitation (Voraussetzung zur Einnahme einer Professur) an der Uni Tübingen gelingen.

Zeuge Dr. Leeb, Baden:

Ja. Ich habe einen Tastbefund bei Olivia erhoben und dabei eine deutliche Leberschwellung festgestellt. Ich kannte die Diagnose Wilmstumor. Herr Pilhar hat mir vorher den bisherigen Verlauf geschildert. Ich war erstaunt, auch eine Leberschwellung festzustellen.

Da habe ich die Familie Pilhar aus diesem Buch „Chemotherapie Maligne Erkrankungen“ von Prof. Stacher und Moser informiert, in welchem steht, daß bei der Behandlung des Wilmstumors sehr aggressive Zytostatika angewandt werden, die Schäden im Nervensystem, im Herzmuskel und speziell in der Leber hervorrufen können.

Ich war nur irgendwie verwundert. Ein Wilmstumor geht ja von der Niere aus und ist daher am vorderen Rippenbogen sicher nicht leicht zu tasten.

1. ärztlicher Zeuge, der Leberkrebs vermutet hatte!

Zeuge Dr. Loibner, Homöopath, Ligist:

Wenn ich nicht aus der Presse gewußt hätte, daß es sich um einen Wilmstumor handelt, hätte ich primär angenommen, es handle sich um einen Lebertumor, auch aufgrund anderer Symptome.

Der Lebertumor war zwar in einer sicherlich beunruhigenden Größenzunahme, aber daß man im Augenblick von einer Lebensbedrohung sprechen konnte, war sicherlich nicht der Fall.

Verteidiger Mag. Rebasso:

Haben Sie aktiv eine Empfehlung für die Chemotherapie abgegeben?

Zeuge:

Nein.

2. ärztlicher Zeuge, der Leberkrebs vermutet hatte!

Zeugin Dr. Rozkydal, Wien:

Ja. Es war sehr auffallend; in der Leber war ein sehr großer, dunkler, runder Fleck, wie ich ihn an und für sich von Leberkarzinomen und von Lebermetastasen kenne. Es war sehr groß. Es war mir aber nicht klar, ob das der Wilmstumor ist, der hinaufdrückt. Dazu hätte man andere Untersuchungen gebraucht, die eher ungewöhnlich sind. In der Situation wäre es vielleicht nicht durchführbar gewesen, aber ich habe zuerst sofort an ein Leberkarzinom, einen Lebertumor gedacht.

3. ärztlicher Zeuge, der Leberkrebs vermutet hatte!

Dr. Scheithauer, onkologischer Sachverständige:

Es hat sich die Chance auf Definitivheilung, die ja Gott sei Dank doch noch eingetreten ist, …

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Patientin ohne jeglichen Tumorhinweis und potentiell geheilt.

„Definitivheilung“ in der Krebstherapie bezeichnet das Überleben der 5-Jahres-Überlebensfrist. Sie besagt nicht, ob der Patient sein normales Alter erreichen kann, oder ob er noch 30, 20, 10 oder 1 Jahr überleben wird! Und sie besagt nicht, welche Lebensqualität der Patient genießt. DDr. Abel schreibt in dem bereits zitierten Werk:

„Die Gleichsetzung der Heilung mit dem 5-Jahresüberleben ist irreführend.“

Das AKH erklärte offiziell, erst nach zwei Jahren sagen zu können, ob Olivia geheilt sei.

Dr. Scheithauer weiter:

In manchen Fällen, wenn es eine sehr günstige Prognose ist, es also ein sehr ausgereifter Tumor ist, muß keine Chemotherapie gemacht werden.

Diese Aussage vom Sachverständigen finden wir besonders aufschlußreich. Der Begriff „Ein ausgereifter Tumor“ impliziert doch eine gewisse Reifungszeit, also eine Zeit des Zuwartens, bis der Tumor „ausgewachsen“ ist. Nichts anderes wollten wir! Wir wollten warten, bis sich diese Zyste verfestigt (induriert) hat, um sie dann, – wohlgemerkt ohne Chemo- oder Strahlentherapie! – chirurgisch entfernen zu lassen. Gerade so, wie es der Fall Angelo Amstutz zeigte und welchen wir am letzten Tag der Verhandlung präsentierten.

Unsere Anwältin Frau Schefer hält dem Sachverständigen den Fall Angelo Amstutz vor:

Verteidiger Dr. Schefer:

In Ihrer letzten Aussage (S. 74 des Protokolls) haben Sie als Sachverständiger ausgesagt: „In manchen Fällen, wenn es eine sehr günstige Prognose ist, es also ein sehr ausgereifter Tumor ist, muß keine Chemotherapie gemacht werden.“ Könnte es sich in diesem Fall um einen ausgereiften Tumor handeln?

Die Frage wird vom ER (Anm.: Einzelrichter) nicht zugelassen!

Der Einzelrichter hat diese Frage von Frau Schefer nicht zugelassen! Peng! Frage wurde abgewiesen! Der Sachverständige brauchte darauf nicht zu antworten! Der Fall Angelo Amstutz war somit vom Tisch. Wir alle waren fassungslos.

Man nennt das? „Freie richterliche Beweiswürdigung„!

Dr. Scheithauer:

Die Wahrscheinlichkeit einer Koinzidenz (Anm.: Zusammentreffen), daß bei einem Wilmstumor, der eine sehr seltene Krankheit darstellt, gleichzeitig ein Lebertumor vorliegt, ist ungefähr 1 zu 100 Mio. Es gibt keinen Fallbericht. Man kann auch computertomographisch, wenn etwas in der Leber vorgelegen hätte, was offenbar nicht der Fall war, nicht zwischen einem Lebertumor und einem Wilmstumor differenzieren können.

Erstbeschuldigter, Helmut Pilhar:

Sie haben gesagt, die Wahrscheinlichkeit beträgt 1 zu 100 Mio. Nehmen wir an, das wäre so ein Fall (Anm.: auf Olivia bezogen). Dann hätten Sie nicht zwischen Leberkarzinom und Wilmstumor unterscheiden können?

SV Dr. Scheithauer:

Man könnte von außen eine Raumforderung in der Leber beurteilen, was eben offenbar nicht der Fall war. Mehr kann man nicht sagen. Man kann nicht durch die Computertomographie den Aufbau dieses Gewebes beurteilen.

EB, Helmut Pilhar:

Kein Schulmediziner hätte das anhand von Abdomen-CT’s differenzieren können?

SV Dr. Scheithauer:

Nur bedingt; er kann nur Vermutungen anstellen.

Ein wesentliches Kriterium, weshalb wir uns derart massiv gegen die Chemotherapie aussprachen, war die begründete Vermutung, daß Olivia an einem Leberkrebs leide. Die drei oben erwähnten Zeugen bestätigten deren damalige Diagnose über Leberkrebs. Des weiteren vermutete Dr. Stangl und auch Prof. Rius (Chefradiologe Uni-Klinik Barcelona), daß ein Leberkrebs vorliege. Prof. Stacher, der für die Zwangstherapie bei Olivia stimmte, warnt in seinem Buch „Chemotherapie maligner Erkrankungen“ auf Seite 68:

„Selbstverständlich ist, daß alle diese Nebenwirkungen in ihrem Ausmaß nicht nur von der Dosis, sondern von der Ausgangssituation des Patienten (Allgemeinzustand, Zustand der Leber, Nieren, …) abhängig sind, …“

Aber auch das AKH selbst schreibt im Krankenakt (Erörterung der einmaligen Einblicknahme siehe weiter unten):

„Ultraschall des Abdomens vom 30.11.95: Gegenüber der Voruntersuchung vom 7.11.95 findet sich weiterhin eine plumpe, in ihrer Struktur etwas inhomogen aufgebaute Leber, wobei abgrenzbare intrahepatale Raumforderungen nicht nachweisbar.“

Bei einem Kontrolltermin am 4.7.96 gelang es dem Vater, einen Blick auf die MR-Anlage zu werfen, während Olivia untersucht wurde. Nach wie vor war der große Fleck innerhalb der Leber erkennbar. Der Fleck in der Leber konnte also gar nicht der eindrückende Wilmstumor sein, denn der war ja samt Niere seit einem Jahr entfernt. Offiziell bestritten die Onkologen immer und immer wieder diesen Leberkrebs.

Und der Sachverständige mußte einräumen, daß ein Leberkrebs nicht völlig ausgeschlossen sein könne, da ihn eigentlich niemand als solchen erkennen hätte können!!

Zu den vorgelegten Artikeln über die trostlosen Mißerfolge der Chemotherapie erklärt der onkologische Sachverständige:

Keiner der acht vorgelegten Artikel nimmt, wie gesagt, konkret auf den Wilmstumor Bezug. Lediglich in einem Artikel, der in der Zeitschrift „Der Spiegel“ erschienen ist, wird korrekt darauf hingewiesen, daß nur bei etwa 10% aller Tumorpatienten, allerdings mit Metastasen, chemotherapeutisch Heilungen erzielt werden können, wobei hierzu unter anderem Leukämien, Hodentumoren, bestimmte Lymphdrüsentumoren, Knochentumoren, Eierstocktumoren und auch einige Tumoren bei Kindern zählen.

Laut SV ist bei 90% aller Tumorpatienten mit Metastasen eine Chemotherapie sinnlos! Olivia hatte „Metastasen„!

Verteidiger Mag. Rebasso:

Sie haben von Artikeln gesprochen. Eines davon ist eine sehr umfangreiche Studie von Prof. Abel.

SV Dr. Scheithauer:

Das habe ich als konstruktiv gewertet. Er hat die Fehler der Vergangenheit gut angeprangert.

Diese Studie wurde 1989 erstveröffentlicht und 1995 in Buchform neu aufgelegt. In der Vergangenheit erkrankte jeder vierte Bürger an Krebs, heute ist es jeder dritte! Und die Krebssterblichkeit steigt heute genauso noch wie vor Jahren kontinuierlich an.

Einzelrichter Dr. Wolfgang Jedlicka:

Es ist die Rechtsfrage zu klären, was ist in unserem Fall objektiver Maßstab – das ist das Gutachten des Sachverständigen, an dem zu zweifeln kein Anlaß besteht. Das ist mein objektiver Maßstab, in dem er sich auf das gängige, und wie er sagt, derzeit einzige mit Erfolgschancen vertretbare Verfahren verläßt.

Dazu wieder DDr. Abel:

„Wir haben gesehen, daß für die meisten fortgeschrittenen Krebse keine Evidenz für eine lebensverlängernde Wirkung der Chemotherapie existiert. Oder, um es schärfer auszudrücken, die Onkologie hat es bisher versäumt, eine einwandfreie wissenschaftliche Grundlegung für die zytostatische Therapie in der heute vorherrschenden Form zu schaffen.“

Soweit Auszüge aus dem HV-Protokoll.

Dem Gericht oblag es zu würdigen:

  • daß wir begründet ein Leberkrebsgeschehen annehmen mußten, und
  • daß unser Zuwartenwollen beim Wilmstumor nicht einem „fahrlässigen Quälen“ gleichzusetzen ist, was der Fall Angelo Amstutz bewies, und
  • daß die Chemotherapie innerhalb der Schulmedizin mehr als umstritten ist. Viele Ärzte lehnen sie strikt ab, und
  • daß die weltanschauliche Neutralität des Staates auch im Bereich der Medizin ohne Einschränkungen geübt werden müßte, weil Medizin naturgemäß weltanschauungsabhängig ist.

Aber:

  • Man gab uns nicht die Krankenakten. Mit annähernd hundertprozentiger Sicherheit wäre daraus ersichtlich gewesen, daß das AKH Dr. Hamers Diagnosen bestätigen mußte. (Im Krankenakt ist von einem „Mischtyp“ des Nieren-Tumors die Rede. Davon aber später.)
  • Man gestattete uns kein Gegengutachten über die Nebenwirkungen der Chemotherapie.
  • Man gestattete uns kein Gutachten über die Neue Medizin.
  • Man gestattete uns keine Gegengutachter von der Neuen Medizin.
  • Man gestattete uns nicht, Dr. Hamer als Zeugen aussagen zu lassen.
  • Man gestattete uns keine Zeugen, die uns damals durch die schwere Zeit begleitet hatten.
  • Und man gestattete uns nicht, Hamer-Geheilte aussagen zu lassen.

Allein die Tatsache des Verfahrens hat das mechanistisch-materialistische Welt- und Menschenbild, das der derzeitigen Schulmedizin unverzichtbar zugrunde liegt, zur weltanschaulichen Staatsdoktrin erhoben. Ein mit den Grundsätzen der Demokratie unvereinbarer Vorgang.

Man gestattete uns keines der uns wesentlichen Verteidigungsmittel, aber man verurteilte uns.

Wie bei Schwerverbrecherprozessen hatte man an die dreißig (!) bewaffnete Polizisten aufgestellt. Beamte in Zivil „sicherten“ den angrenzenden Park. Der Richter behandelte das Publikum, das zu einem großen Teil aus Hamer-Geheilten und Hamer-Interessierten bestand, als wären es Menschen zweiter Klasse. Die Mikrophonanlage war derart eingestellt, daß man in den letzten Zuschauerreihen kaum etwas verstehen konnte. Der Richter verlas sofort nach dem Plädoyer der Verteidigung das Urteil, gerade so, daß deutlich wurde, daß das Urteil bereits vorher festgestanden hatte.

Im Zeitraum um den Prozeß erhielten wir ein anteilnehmendes Schreiben. Es war ein Brief eines österreichischen Staatsangestellten, der Dr. Hamer nicht kannte. Er schrieb:

„Das ist ein Prozeß totalitärer Systeme gegen Dissidenten, das ist ein Hochverratsprozeß.“

Dieser Behauptung brauchen wir weder etwas hinzuzufügen, noch möchten wir etwas beschwichtigen. In ähnlicher Form hat es uns ja auch der psychiatrische Sachverständige bestätigt. In ähnlicher Form haben wir es auch empfunden.

Der Kampf um den Krankenakt

Schon lange vor dem Prozeß drängten wir darauf, den Krankenakt ausgehändigt zu bekommen. Wir schrieben an das AKH, an die BH-Wr. Neustadt, an das Bezirksgericht und als schließlich der Verhandlungstermin näher kam, auch an das Landesgericht. Im naivem Glauben gingen wir nämlich davon aus, daß wir als Eltern einerseits, andererseits aber als Angeklagte mit Sicherheit Anspruch auf die klinischen Gerichtsakten haben würden.

Diese ganze Causa drehte sich ja einzig und allein um den Gesundheits- bzw. Krankheitszustand von Olivia. Und dieser war ja nun in diesen Akten vermerkt. Unser Anwalt mußte uns aufklären, daß der Krankenakt lediglich als Beweismittel gelte und als solches vom zuständigen Richter zugelassen werden könne, oder eben nicht (freie richterliche Beweiswürdigung). Obwohl wir alle erdenklichen Stellen bis zum Justizminister davon in Kenntnis setzten, daß wir davon überzeugt sind, mit den Krankenakten unsere Unschuld beweisen zu können, folgte man sie uns nicht aus.

Onkologen haben uns bei Gericht angezeigt, berieten das Gericht und exekutierten die von ihnen beschlossene Zwangstherapie an unserem Kind. Anzeiger, Richter und Vollstrecker in einem. Onkologen verwehren uns unser Recht auf Einblicknahme in das Hauptbeweismittel, die klinischen Gerichtsakten. Onkologen weigern sich erfolgreich, wissenschaftlich und öffentlich die Lehren Dr. Hamers zu überprüfen. Onkologen brauchen nicht für ihr eigenes Tun den wissenschaftlichen Wahrheitsbeweis anzutreten. Onkologen fühlen sich anscheinend nicht nur als Götter in Weiß, sie werden auch als solche behandelt; unfehlbar und über jeden Zweifel erhaben. Das alles erinnert nicht nur an das tiefste Mittelalter, – das ist tiefstes Mittelalter und wird unter dem Deckmantel „wissenschaftlich anerkannt“ praktiziert!

Interessant war aber beim Prozeß zu erfahren, daß der Sachverständige Prof. Scheithauer (nebenbei bemerkt ist er der Sohn des ehemals ehrenamtlichen Präsidenten der Pharmafirma IMMUNO) ebenfalls die Röntgenaufnahmen und CT-Bilder von Olivia gar nicht zu Gesicht bekommen hat. Er berief sich in seinem Sachverständigenurteil auf einen radiologischen Befund. Da ihm dann dieser Umstand anscheinend selbst peinlich war, schickte er dem Gericht nach der Verhandlung nachträglich noch schnell eine Liste von Radiologen, deren Befunde er angeblich alle eingesehen habe.

Auch erklärte er mit einer verblüffenden Selbstverständlichkeit, eine persönliche Inaugenscheinnahme von Olivia wäre nicht notwendig gewesen, da er ja durch die Medien über ihren Gesundheitszustand informiert war.

Auf den Befund des spanischen Chefradiologen Prof. Rius vom 10.7.95, in welchem das Vorhandensein von „Kopfmetastasen“ (Hamerscher Herd im Leberrelais, etc.) beschrieben wird und der sich seit damals im Gerichtsakt befindet, mußte der Sachverständige ebenfalls erst aufmerksam gemacht werden.

Der Sachverständige gründete also sein sachverständiges Urteil, allein auf Befunde von nicht als Sachverständige beeidete, dafür aber „ausgewählte“ Radiologen, ohne selbst Olivia oder ihren vollständigen Krankenakten gesehen zu haben!

Die Krankenakten von Olivia gelten als „top secret“.

Es ist den Onkologen die Geheimhaltung anscheinend derart viel wert, daß sie selbst auf die Vernichtung ihres „ErzfeindesDr. Hamer verzichten. Die Staatsanwaltschaft in Köln hat das Grundrecht Dr. Hamers anerkannt, daß er sich ohne Krankenakten von Olivia gegenüber den erhobenen Vorwurf Olivia gequält zu haben, nicht verteidigen kann. Es liegen zwar zwischen Köln und Wr. Neustadt nur an die 900 km Landweg dazwischen, was die juristischen Belange betrifft, scheinen es aber Welten zu sein. Mehrmals hat die Kölner Staatsanwaltschaft am Gericht Wr. Neustadt den Krankenakt angefordert, doch niemals bekommen.

Dennoch aber dürften die Krankenakten mysteriöse Kreise ziehen. So erklärte uns kürzlich eine Patientin eines Oberösterreichischen Krankenhauses, daß der dortige Primar ihr erklärt habe, er hätte die Aufnahmen von Olivia gesehen. Nicht im Rahmen eines Ärztekongresses, da gäbe es noch ganz andere Möglichkeiten, erklärte er.

Was mag wohl in diesem Krankenakt stehen?

Nun, – einiges konnten wir ja bereits im Februar 1996 in Erfahrung bringen. Damals wurde uns ein einmaliger Einblick gestattet, allerdings mit der Auflage, keine Kopien davon anzufertigen. Vorsorglich hatte man den Krankenakt auch entsprechend „vorbereitet„. So fehlten sämtliche Aufnahmen, wie CTs und Röntgenbilder. Damals sprachen wir uns wichtig erscheinende Passagen kurzerhand auf Tonband. Folgend ein paar Auszüge:

Histologie der Niere:

Mikroskopisch sieht man einen ganz ausgedehnt nekrotischen Tumor mit großen Arealen nur noch Fibroblasten mit massenhaft Schaumzellen aufweisend und Gefäßproliferaten, dann auch Nekrosen in denen noch schattenhaft mittelgroße Tumorzellen erahnbar sind. Darin Verkalkungsherde …

Beurteilung:

Wir stimmen ihnen voll zu, es handelt sich hier um ein Nephroblastom mit prädominierenden regressiven Veränderungen zwischen 65 und 90% der geschnittenen Fläche betreffend. Somit ein Nephroblastom von intermediärer Malignität. Im verbliebenen Restgewebe ein Mischtyp.

Dr. Hamer hat ja bekanntlich erklärt, daß Olivia an der rechten Niere nicht nur diese Zyste (Wilms) hatte, sondern daß sie auch an einem Sammelrohrkarzinom (Nierenzellenkarzinom) litt.

Prinzipiell muß man wissen, daß Krebs Tumore (Zysten) bilden, aber auch Löcher (Nekrosen) „fressen“ kann. Wenn nun angeblich diese rechte Niere lediglich Wilms aufgewiesen haben soll, was bedeutet dann im histologischen Befund das Wort „Nekrose„? Man sollte auch wissen, daß sich der Mensch aus drei sogenannten Keimblättern entwickelt hat. Vereinfacht kann man sagen; es handelt sich hierbei um drei verschiedene Gewebstypen, die den Menschen ausmachen. Eigenständige Organe können sich so aus verschiedenen Keimblättern zusammensetzen. So gehört der Nierenkörper einem anderen Zelltyp an, als das Nieren-Sammelrohrsystem. Der Hinweis „Mischtyp“ deutet bereits darauf hin, daß Olivia an der Niere nicht nur an Wilmstumor litt. Was man auch noch wissen muß, ist, daß die Heilungsphase bei Krebs meist mit einer TBC einhergeht. Diese Mikroben helfen dem Körper fehlendes Gewebe wieder aufzubauen, oder überschüssiges wieder abzubauen. Zu Reparaturzwecken wird in dem zu reparierenden Gewebe Kalk eingelagert. (In der Schulmedizin sind Mikroben erklärte Feinde, die es zu bekämpfen gilt!) Auch für diese Heilungsphase finden wir somit Hinweise in der Histologie.

Studieren wir einmal die einschlägige Literatur über Nierenzellenkarzinom. Wählen wir sicherheitshalber nicht irgend einen unbekannten Onkologen, sondern nehmen wir den Präsidenten der Deutschen Onkologen.

Prof. Klippel schreibt zu diesem Thema:

Einleitung: Die Hälfte der Patienten, die wegen eines lokalisierten Nierenzellenkarzinoms radikal tumornephrektomiert wurden, versterben an ihren Metastasen. Die 5-Jahres-Überlebensrate beträgt beim metastasierendem Nierenzellenkarzinom weniger als 15%. Keine der konventionell, zytostatisch, radiotherapeutisch oder chirurgisch behandelten Patientengruppen mit Metastasen überlebten statistisch signifikant die 5-Jahres-Grenze.

Diskussion: Der Anteil der Nierenzellkarzinome an allen Malignomen beträgt 2-3%. Die 5-Jahres-Überlebensrate liegt im Stadium I bei 68% und im Stadium IV bei 9%. Die Tumornephrektomie d.h. die Entfernung der tumortragenden Niere mit umgebender Fettkapsel, ipsilateraler Nebenniere und regionären Lymphknoten ist die anerkannte Standardtherapie des Nierenzellenkarzinoms. Weder Chemo- noch Hormon- oder Strahlentherapie noch die Nierenarterienembolisation haben bei fortgeschrittenen Tumoren eine kurative Wirkung.

9% Heilungschance im Stadium IV (mit Metastasen) laut Schulmedizin. Dagegen hört sich „95% und mehr“ entschieden besser an!

Ein Kind wie Olivia, mit einer Nierenzyste, einem Leberkrebs, Gehirnmetastasen, Knochenkrebs an einem Lendenwirbel und einem Nierenzellenkarzinom, hätte unter normalen Umständen keiner schulmedizinischen Mühe gelohnt.

Wie schrieb doch NEWS so schön:

„Denn beim Eingriff an der sechsjährigen Olivia Pilhar hatte er (Dr. Horcher, Chirurg) und sein Team um mehr zu kämpfen als um das Leben eines krebskranken Kindes – nämlich um den Ruf seines ganzen Berufsstandes.“

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Erika und Ing. Helmut Pilhar
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Maiersdorf 221
Vorankündigung!

In der nächsten Ausgabe:

  • Aktuelle Ereignisse.
  • Die rechtliche Konsequenz für alle Eltern aus dem Fall Olivia: Es braucht ein Arzt nur mehr zu behaupten, es ginge um Leben und Tod, und Eltern verlieren automatisch ihr Sorgerecht!
  • Die vollständige Wahrheit über den Fall Angelo Amstutz.
  • Gegenüberstellung Neue Medizin – Schulmedizin.

Der Witz zum Thema

Die Wochenzeitschrift NEWS beschreibt in ihrer Ausgabe 2/97 in der Rubrik „Innovationen“ unter dem Kapitel „Keine Panik vor der Zukunft“ das Zukunftsbild für das Jahr …

2013: Krebs-Schutzimpfungen

Krebs vor Ausrottung. Chemiker und Gentechniker entwickeln Schutzimpfungen gegen einzelne Krebsarten. Die Bevölkerung wird flächendeckend durchgeimpft, viele Krebsarten gelten damit als ausgestorben. Wo Impfungen nichts nützen, sorgen Therapien mit gentechnisch veränderten Medikamenten für Heilung.

Ein kleiner historischer Rückblick:

Die WIENER ZEITUNG schrieb am 21.11.1964(!):

Endphase im Kampf gegen den Krebs?

Prof. Denk glaubt an baldige Entdeckung des Krebserregers – Weiterer Ausbau des Wiener Krebsforschungsinstitutes:

Am Wiener Krebsforschungsinstitut ist man optimistisch: Der konzentrierte Kampf, so wird prognostiziert, der seit mehr als 20 Jahren in allen Spezialinstituten der Welt gegen Krebs geführt wird, dürfte in absehbarer Zeit in sein Abschlußstadium treten. Dies ist die Meinung des Leiters des Österreichischen Krebsforschungsinstitutes, Professor Denk, dessen bahnbrechende Leistungen im Ringen mit dieser Menschheitsgeisel schon überall anerkannt werde.

Kennen Sie den Reiter auf dem Esel, der dem Tier ein Büschel Gras vor die Nase hält, um es zum Voranschreiten in die vom Reiter bestimmte Richtung zu animieren? Die Situation ist eine ähnliche. Die „anerkannte Wissenschaft“ verspricht seit Jahrzehnten: „In zehn Jahren werden wir den Krebs besiegt haben!“ Damit lockt sie dem hilfesuchenden Patienten das Geld aus der Tasche, um damit die „Forschung“ immer wieder auf jener Ebene zu betreiben, die sich seit jeher als falsch erwiesen hat; Krebs, der in Wirklichkeit wie jede andere Krankheit seelische Ursachen hat, mit stofflichen Mitteln bekämpfen zu wollen.


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