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29. August 2006

Betrifft: 4 K 1802/01 Dr. Hamer ./. Universität Tübingen

Hohes Gericht!

Je länger wir über den wissenschaftlichen Artikel in „The Scientific World Journal“ vom 28.01.2005 nachdenken, um so weniger können wir den vor uns daliegenden Sachverhalt begreifen;

Dieser Artikel ist nicht für die breite Öffentlichkeit, sondern für Mediziner bestimmt gewesen und durch Zufall uns Eltern bekannt geworden. Verfaßt wurde er, als Dr. Hamer im schrecklichsten Gefängnis in Frankreich saß und man annehmen musste, dass für ihn die Angelegenheit gelaufen sei. Fast liest sich der Artikel wie ein Nachruf.

Einer der drei Forscher ist ein jüdischer Professor für Kinderheilkunde an der Ben Gurion Universität, Beer-Sheva, Israel.

In jeder Zeitung können wir nachlesen, Dr. Hamer sei Antisemit, da er behauptet, Juden würden seine Medizin (Germanische Neue Medizin®, GNM) praktizieren. Wieso ist Dr. Hamer Antisemit, wenn er doch die Wahrheit spricht? Wieso gilt es aus Dr. Hamers Munde als Volksverhetzung?

Wir nichtjüdischen Eltern dürfen für unser Kind nicht jene Therapie wählen, welche wir für uns selbst wählen würden – die GNM, sondern werden gezwungen einer Therapie zuzustimmen, welche die Onkologen großteils für sich selbst im Fall des Falles ablehnen – die Chemo, die bekanntlich vom Giftgas Lost abstammt.

Alle drei Forscher sind sich darüber einig, dass die ersten beiden von Dr. Hamer entdeckten Naturgesetze als „allgemein anerkannt“ gelten können in der sog. Komplementärmedizin. Woher nehmen diese Forscher eigentlich diese Selbstverständlichkeit, während die Universität Tübingen (ungeprüft) davon ausgehen darf, dass Dr. Hamers Entdeckungen selbstverständlich falsch sind. Kann es sein, dass mit Dr. Hamers GNM anderenorts – z.B. in Israel -schon länger praktiziert wird, seine Entdeckung also gar nicht mehr überprüft werden muß?!

Immerhin beschreibt das 1. Naturgesetz die Krebsursache und das 2. Naturgesetz die Heilung von Krebs und sind somit zentrale Fragen der an Krebs Erkrankten. Und gerade um diese beiden ersten Naturgesetze geht es doch bei der Überprüfung der GNM im Rahmen der Habilitationsarbeit an der Universität Tübingen, 1981.

(Die letzten drei Naturgesetze ergeben sich fast zwangsläufig aus den ersten beiden, sind aber für den an Krebs Betroffen und medizinischen Laien nicht unbedingte Pflicht zu begreifen.)

An der Universität Ben Gurion in Israel darf Prof. Dr. Joav Merrick also das lehren, was die Universität Tübingen seit 25 Jahren zu prüfen verweigert?! Und Dr. Hamer, der Entdecker, schmort für seine Überzeugung immer wieder in Gefängnissen, weil er nicht „abschwört“ bzw. sich „nicht bekehrt“.

Wie soll das den Millionen an Krebs Erkrankten und deren Angehörigen erklärt werden?

Hohes Gericht!

Wir flehen Sie an, lassen Sie Recht walten! Verpflichten Sie die Universität Tübingen zur Überprüfung der GNM! Es geht um unsere Kinder und damit um unser aller Zukunft. Unsere Kinder haben das gleiche Recht gesund zu werden wie die Kinder an der Universitäts-Kinderklinik Ben Gurion, Beer-Sheva, Israel.

Mit freundlichen Grüßen
Die Eltern von Olivia

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