Mendel
Rechtsanwälte

Verwaltungsgericht Frankfurt/Main
Postfach 900436
60444 Frankfurt

Krefeld, 21.1.97

In Sachen Dr. Hamer ./. Land Hessen – 12 E 2201/96 (2)

teilen wir zunächst das Aktenzeichen des bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten gegen unseren Mandanten gerichteten Ermittlungsverfahrens wie folgt mit:

34 Js 101/95.

Die Vorsitzende Richterin hat bei einem Telefonat beiläufig erklärt, daß es so sein könne – nicht müsse – daß ein etwa anhängiges Ermittlungsverfahren vorgreiflich sei und der Ausgang insoweit abzuwarten sei.

Wir hoffen, daß dies nur eine vorläufige Überlegung war. Es geht nicht nur um die bisherige Dauer des Ermittlungsverfahrens, das immerhin seit 1 ½ Jahren bereits läuft. Es geht darum, daß die österreichischen Behörden trotz Aufforderung der deutschen Staatsanwaltschaft die Behandlungsunterlagen des Kindes Olivia bislang nicht überreicht haben und – wie der Kläger seit 1 ½ Jahren prophezeit hat – auch nie überreichen werden. Die Unterlagen würden nachweisen, daß jede Diagnose des Klägers bereits im Sommer des Jahres 1995 richtig war, die jedenfalls offiziellen Verlautbarungen der österreichischen Behandler vom Ansatz her jedoch falsch waren. Das Kind hatte nicht nur eine Nierenzyste, es hatte mindestens 2 weitere Krebs. Hieraus ergeben sich im übrigen erhebliche Folgerungen für die weitere Therapie derartiger Erkrankungen. Auch insoweit werden die österreichischen Behörden nie einräumen werden, daß sie sich vom Ansatz her vertan haben, und deshalb in der Art und Weise auch die Behandlung haben völlig verändern müssen. Im Ergebnis haben sie im übrigen das Kind zu dem Zeitpunkt operiert, der der Kläger selbst – nachweislich – vorgeschlagen hatte.

Sollte das Gericht hierzu weitere Informationen wünschen, erbitten wir Hinweis.

Man kann bezweifeln, daß das Verfahren in überschaubarer Zeit erledigt wird. Hieran scheinen die Behörden kein Interesse zu haben. So kann es dann dazu kommen, daß die eine Behörde nicht entscheidet, weil die andere Behörde noch mit dem Fall befaßt ist. So entscheidet beispielsweise die Staatsanwaltschaft nicht zugunsten des Klägers, weil die Universität Tübingen seit nunmehr etwa 15 Jahren die Medizin des Klägers nicht überprüft hat. Es fehlt zwar nicht an dortigen Verlautbarungen und Meinungsäußerungen, die ein Gutachten, hier in Form naturwissenschaftlicher Überprüfung, allerdings nicht ersetzen können. Man muß offenbar feststellen, daß die Mediziner, jedenfalls der Universität Tübingen, die naturwissenschaftliche Überprüfung scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Ansonsten hätten sie in 15 Jahren Gelegenheit gehabt – was andere Universitäten längst vorgemacht haben: Überprüfung am konkreten nächstbesten Fall. Hätte die Universität dies getan, hätte sie jedenfalls nach Bewertung des Unterzeichners – möglicherweise – die Richtigkeit der Neuen Medizin feststellen müssen mit der Folge, daß mit derart offizieller Wertung umgekehrt auch festgestellt worden wäre, daß die Schulmedizin zur Bekämpfung der Krebskrankheit sozusagen nichts, aber auch gar nichts zu bieten hat, daß man also immer falsch behandelt hat, jedenfalls auch heute falsch behandelt und Hunderttausende, gar Millionen von Menschen mit Chemo vergiftet und mit Kobalt verbrennt, und zwar ohne jeglichen Erfolg.

Die Krux liegt darin, daß die eine Behörde, hier Justiz, dort das Landesamt, dort die Staatsanwaltschaft, dort die Universität, sich auf die jeweils andere Behörde verläßt: Basis all dieser Haltung ist die blinde Annahme der Richtigkeit der Schulmedizin und die sich angeblich zwingend heraus ergebende Falschheit jeder anderen Medizin.

Wir halten dieses Vorgehen nicht für zulässig. Es kann nicht sein, daß frühere Gerichte sich auf die Feststellungen der wissenschaftlichen Gegner des Klägers stützen, ohne Gegenbeweis zugelassen zu haben. Es kann nicht sein, daß die Staatsanwaltschaft unter Verkürzung der Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland einen deutschen Bürger in ein Ermittlungsverfahren nimmt, und zwar lediglich aufgrund eines Ermittlungsersuchens der österreichischen Justiz, deren Ermittlungsakte mit einem Haftbefehl, verbunden mit einem Steckbrief begann und damals keinerlei weitere Ermittlungen mitteilte.

Es kann nicht sein, daß dieses Gericht Grundrechte des Klägers wiederum auf Jahre suspendiert, und sich dabei „blind“ auf die deutsche Staatsanwaltschaft verläßt, die sich wiederum auf die österreichischen Behörden verläßt, die sich wiederum auf die österreichischen Mediziner – die wissenschaftlichen Gegner des Klägers – verlassen.

Dieser Kreislauf besteht, er steht einem Rechtsstaat schlecht zu Gesicht.

Alle Probleme wären in wenigen Tagen aufzulösen: Überprüfung der Neuen Medizin am nächstbesten Fall. Jedes Gericht wäre in der Lage, allein ggf. mit Unterstützung von Medizinern, die Richtigkeit der Neuen Medizin des Klägers festzustellen, jedenfalls zu sehen, daß derart überzeugende Ansätze vorhanden sind, daß eine derartige Medizin jedenfalls nicht brachial mit aller staatlichen Gewalt unterbunden werden darf, sondern vom Ansatz her gefördert werden muß, um ggf. bestehende Lücken zu ergänzen bzw. diese Medizin weiter zu entwickeln.

Nochmals: der Deutsche Bundestag stellt – selbstverständlich unwidersprochen – und zwar aufgrund der Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums fest, daß die Schulmedizin bei Behandlungen von Krebserkrankungen nicht effizient ist. Man hätte auch sagen können, daß die Schulmedizin in der Behandlung von Krebserkrankungen versagt, daß sie keine Hilfe darstellt, daß 95 von 100 Menschen nach 5 Jahren herkömmlicher Behandlung tot sind. Die Bedeutung der Schulmedizin an diesem Ergebnis ist noch nicht geprüft. Man kann sich natürlich auch mit demselben Recht fragen, wie die Ergebnisse ohne Schulmedizin wären, wie viele Menschen also ohne Chemo und Kobalt überlebt hätten, so daß man sich auch fragen muß, ob es nicht diese Medizin selbst ist, diese Behandlung, die Verbrennung, Vergiftung, Verstümmelung um jeden Preis, die derartige „Erfolge“ überhaupt erst einmal bewirkt.

Es scheint so zu sein, daß unsere Generation auf derartige Gedanken noch nicht vorbereitet ist. Die Fakten sprechen aber für sich. Wenn der Deutsche Bundestag feststellen kann, daß diese Behandlung nicht effizient ist, wenn Prof. Abel nebst vielen anderen Wissenschaftlern in aller Welt feststellen kann, daß fast alle Patienten sterben, dann muß man feststellen, daß diese Medizin nichts anderes als versagt hat und versagt. Insoweit fällt es leicht für die Zukunft zu prophezeien, daß die Ergebnisse nicht besser werden. Hier geht es nicht um die Verfeinerung der Chemo oder die Erhöhung von Strahlungsdosen oder um eine Erhöhung der Operationszahlen, hier geht es um den Ansatz, der diesen Vernichtungsmethoden der Schulmedizin gemeinsam ist, nämlich der Ansatz, daß der Kern des Krebses eine böse, entartete Zelle sei, die es gilt zu zerstören. Dies geschieht dann. Damit glaubt diese Medizin, den Krebs behandelt zu haben. Die Ergebnisse sind bekannt.

Die Medizin hat das Recht verwirkt, über andere Entwürfe zu Gericht zu sitzen.

Der österreichische Haftbefehl, der internationale gar, der dortige Steckbrief, alles Produkte auf der Basis der schulmedizinischen Theorie. Das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln: nur denkbar auf der Basis der dortigen Theorie. Entzug der Approbation: nur denkbar auf der Basis der dortigen Theorie. Etwaige Bedenken dieser Kammer: nur denkbar auf der Basis der dortigen Theorie. Das Verfahren dauert nunmehr Jahr um Jahr. Es kann nicht angehen, daß eine Behörde, ein Gericht sich auf eine andere Behörde oder Staatsanwaltschaft verläßt, die sich wiederum auf die österreichischen Behörden verläßt, die vom wissenschaftlichen Gegner des Klägers „gefüttert“ worden sind: den österreichischen Medizinern.

Man muß wissen, daß Dr. Hamer in Österreich seit Jahren ein Seminarzentrum führte, zu dem Tausende gepilgert sind mit ihren Krebskranken, die in aller Regel von der Schulmedizin längst aufgegeben waren, daß sich unter diesen Tausenden Hunderte von Ärzten befanden, die entweder in eigener Sache oder aber mit eigenen Patienten sich auf den Weg zu Dr. Hamer begaben. Es gab dort Amtsärzte, die über Jahre die dortigen Behandlungen überprüft haben und festgestellt haben, daß man – mehr oder minder unwillig – einräumen muß, daß die Neue Medizin Hand und Fuß hat. Hierüber befinden sich diverse offizielle Stellungnahmen.

Im übrigen geht es nicht nur, obwohl dies bereits ausreichend wäre, um ein „Grundrecht“ des Klägers.

Es geht eigentlich um jeden Menschen, der krank werden könnte, und einen grundrechtlich geschützten Anspruch auf bestmögliche Behandlung hat. Daß er diese bestmögliche Behandlung durch die Schulmedizin in Fällen der Krebserkrankung nicht bekommt, ergibt sich bereits aus Feststellungen des Bundestages. Es geht also hier um ein hohes Gut in einer Vielzahl von Fällen, eigentlich geht es um Grundrechte eines jeden Bürgers, weil jeder von uns erkranken kann.

Hier ist es eigentlich zwingend zu verlangen, was leider noch nicht veranlaßt worden ist: Überprüfung der Richtigkeit oder Falschheit der Neuen Medizin, und zwar am nächstbesten Fall. Dies könnte in Tagen vor den Augen des Gerichtes, vor den Augen der Öffentlichkeit vollzogen werden.

Ohne eine derartige Überprüfung bleibt jedes abweisende Urteil Makulatur.

Rechtsanwälte

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