Liebe Freunde!

Dr. Hamer hat die Wiedererteilung seiner Approbation beantragt. Man hat sie ihm 1986 entzogen, weil er der EISERNEN REGEL DES KREBS (1. Biologische Naturgesetz) „nicht abschwören“ und sich „zur Schulmedizin nicht bekehren“ wollte.

Wohl gemerkt! Nichts anderes wurde ihm zur Last gelegt! Mittelalter, oder?

Nun liegt zu dieser Angelegenheit eine gutachterliche Stellungnahme vor, in welcher erklärt wird, dass die beiden ersten von Dr. Hamer entdeckten Naturgesetze „dem etablierten Forschungsstand der Ganzheitsmedizin entsprechen„!

Wörtlich:

„Von den 5 Grundgesetzen des Hamer’schen Systems entsprechen die ersten beiden dem etablierten Forschungsstand der/zur Ganzheitsmedizin.“

Was heißt das nun?

Kann das Hessische Landesprüfungsamt mit diesem Gutachten Dr. Hamer – und damit uns allen – weiter die Germanische Heilkunde vorenthalten?

Ich glaube nicht! Ich glaube, wir können den Sekt bereits einmal kalt stellen!

Die 5 Biologischen Naturgesetze:

1986, als man Dr. Hamer die Approbation aberkannte, ging es bloß um das 1. Biologische Naturgesetz, welches das 2. implizierte. Von den letzten Dreien war noch gar nicht die Rede, da Dr. Hamer sie erst später ausformulierte.

Die ersten beiden Naturgesetze sind auch die wichtigeren. Das Erste beschreibt die Ursache, das Zweite die Lösung. Die letzten Dreien sind eher beschreibender Natur.

Das 3. Biologische Naturgesetz steht ebenfalls kurz vor der „offiziellen Anerkennung“, wie die Universität Leipzig in ihrem Artikel „Durchbruch bei der Behandlung von Gebärmutterhalskrebs“ durchblicken läßt.

Das 4. Biologische Naturgesetz (Mikroben) muss logischerweise richtig sein, da sonst die beiden Ersten nicht stimmen können!

Das 5. Biologische Naturgesetz (Biologischer Sinn) überführt die sektiererische Einteilung in gut/böse, was es in der Natur nicht gibt.

„Etabliert“ versus „Reproduzierbarkeit

Der Gutachter geht der Frage nach, ob die Germanische „etabliert“ sei oder nicht und bemüht verschiedene Quellen.

Die Richtigkeit einer Entdeckung erweist sich doch einzig und allein durch die Reproduzierbarkeit am nächst besten Fall (Prof. Niemitz, Universität Leipzig). Und das konnte Dr. Hamer durch 30 Verifikationen belegen! Allesamt wurden bisher vom Establishment ignoriert. Man fragt sich mit einer gewissen Beklommenheit, nach welchen Kriterien die Verantwortlichen entschieden haben bzw. zuließen, was sich „etablieren“ darf und was nicht. Hatten sie eine Order?

Dr. Hamer erwähnt immer den Namen Schneerson, welcher eine solche Order erlassen haben soll!

Wer ist dieser Schneerson?

Die Zeitschrift Focus schreibt:

Mit Rabbi Schneerson, dem Führer der orthodoxen Lubawitscher Juden, starb in New York der „heimliche Regent Israels“.

Wie mächtig Israel ist, weiß wohl jeder.

Mutter Natur

kümmert sich nicht um die verschiedenen Gesellschaftsformen, Religionen, Parteien usw.! Ihre Naturgesetze gelten für alle Menschen, Tieren, Pflanzen und sonstigen Lebewesen gleichermaßen. Die Natur ist nicht parteiisch!

Die Germanische Heilkunde umschreibt mit ihren 5 Biologischen Naturgesetze die gesamte Medizin.

Dr. Hamer hat jedem Hilfesuchenden – ausnahmslos – geholfen, so gut er konnte. Er hat nicht unterschieden zwischen Abstammung oder Religionszugehörigkeit des Patienten.

Schlussfolgerung

Man hat Dr. Hamer zu Unrecht 30 Jahre lang seine Berufserlaubnis entzogen!

Man hat 30 Jahre lang Millionen von Patienten (UNSERE ANGEHÖRIGE) entgegen besseres Wissens mit Chemo, Bestrahlung, Morphium und Panikmache zu Tode gebracht – aus niedersten Beweggründen!

Man hat uns 30 Jahre lang verarscht!
Wir haben uns 30 Jahre lang verarschen lassen!
Jetzt fordern wir Rechenschaft!

GEBT DR. HAMER DIE APPROBATION AUGENBLICKLICH ZURÜCK!
GEBT UNS DAS ZURÜCK, WAS IHR UNS GESTOHLEN HABT!
STOPPT DIESES MORDEN AN UNS NICHTJUDEN!

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