Der Staat hat gegenüber seinen Bürgern umfassende SCHUTZPFLICHTEN!

Erika und Ing. Helmut Pilhar
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An
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Karlstr. 13
72488 Sigmaringen
8. Kammer

Akz. 8 K 610/2003
Per Fax: 0049 7571 104661

15. Juni 2003

Betrifft: Antrag auf Nebenklägerstatus

 

Hohes Gericht,

im angeführten Fall beantrage ich als Nebenkläger zugelassen zu werden.

Begründung

Meiner Rechtsauffassung nach hat der Bürger nicht nur Pflichten gegenüber dem Staat, sondern der Staat auch Pflichten gegenüber dem Bürger. Diese Pflichten des Staates können auf einen einfachen Nenner gebracht werden, nämlich auf den Schutz des einen gegen den anderen. Vielmehr noch entspricht die Schutzpflicht des Staates in der Regel ein Anspruch des einzelnen Bürgers auf die Abwehr von Angriffen anderer. Gewährt der Staat diesen Schutz nicht, so verliert er seine Existenzberechtigung, damit seinen Gehorsamsanspruch und das staatliche Recht seinen Geltungsgrund.

Leben und Freiheit des einzelnen sind aber nicht nur durch Angriffe seitens anderer bedroht, sondern auch dadurch, daß ihm der Zugang zu den lebensnotwendigen Gütern verwehrt und ihm dieselben damit vorenthalten werden. Damit erweist sich in diesem Bereich die umfassende Schutzpflicht des Staates auch als eine Obsorgepflicht für den einzelnen Bürger.

Die umfassende Schutzpflicht des Staates hat einen dreifachen Charakter. Sie ist erstens

  1. Schutzpflicht hinsichtlich aller auf das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder die lebensnotwendigen Güter des einzelnen seitens eines oder mehrerer anderer unternommener Angriffe. Damit verbunden ist zweitens eine
  2. Vorsorgepflicht dahingehend, daß sich keine kleinere oder größere gesellschaftliche Gruppe der staatlichen Machtmittel bedienen kann, um den einzelnen in jenen Gütern zu bedrohen, zu deren Schutz gegen Angriffe einzelner anderer der Staat berufen ist, und sie ist drittens eine
  3. Obsorgepflicht insofern, als sie dem einzelnen den Zugang zu jenen Gütern ermöglichen muß, deren er zum Leben bedarf.

Da ohne Gewährung eines ausreichenden staatlichen Schutzes in den drei genannten Bereichen ein menschenwürdiges Dasein für den einzelnen nicht möglich ist, stellen die so geschützten Güter für den einzelnen ein existentielles Minimum dar.

Die Neue Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer, welche bisher dutzendfach wissenschaftlich bestätigt und noch kein einziges Mal widerlegt wurde, muß als richtig anerkannt werden. Jeder Durchschnittsbürger würde dieser Forderung anhand der Fakten beipflichten. Die momentan dominierende Schulmedizin, in dem vorliegenden Fall vertreten durch die Universität Tübingen, verweigert mit undurchsichtigen Argumenten seit Jahrzehnten die Überprüfung, die – nach dem Gesetz der Wahrscheinlichkeit – ebenfalls die Richtigkeit der Neuen Medizin erweisen würde.

Im Falle einer Krebserkrankung würde mich die Schulmedizin zu Operation, Bestrahlung und Chemo usw. mit einer Mortalität von bis zu 98% drängen und mir weiterhin die Neue Medizin mit einer Überlebenschance von 98% vorenthalten. Deshalb bitte ich das Gericht, seine Schutzpflicht mir gegenüber wahrzunehmen!

Die durch die Neue Medizin nunmehr wissenschaftlich widerlegte Schulmedizin bedient sich staatlicher Machtmittel (Krankenhäuser, Notfallsmedizin usw.) und verhindert durch Nichtprüfung der Neuen Medizin mir persönlich den Zugang zu diesen Einrichtungen, die vom Staate zu meinem Schutze eingerichtet wurden. Im Moment bin ich noch gesund, weshalb ich heute (quasi vorsorglich) das Gericht bitte, seine Vorsorgepflichten mir gegenüber zu wahren!

Die Neue Medizin ist reine Biologie. Sie muß an den Schulen den Kindern beigebracht werden. Die Neue Medizin beschreibt schlicht und einfach wie unser Körper funktioniert, woher die Krankheiten kommen, wie sie wieder verschwinden usw. Ich muß heute als Techniker, der die Richtigkeit der Neuen Medizin am eigenen Körper bereits x-fach nachvollzogen hat, in den Untergrund gehen, um an Informationen über die Neue Medizin zu gelangen, um Therapeuten der Neuen Medizin zu finden, um eine Heilungsphase zu überstehen usw. Es ist unerträglich! Neue Medizin zu praktizieren ist praktisch unmöglich. Deshalb bitte ich das Gericht, seine Obsorgepflichten mir gegenüber zu erfüllen!

Ich ersuche das Gericht mit Nachdruck dem mörderischen Kasperletheater der Universität Tübingen ein Ende zu bereiten, indem das Gericht anhand der Aktenlagen (vorliegende Verifikationen) die Neue Medizin erwiesenermaßen als richtig anerkennt.

Es ist mir unverständlich, wie ein Gericht, das bereits Jahrzehnte mit dieser Angelegenheit befaßt ist, nicht aus eigenem Antrieb heraus mithilft und mit beiträgt zur Klärung dieser für uns Bürger im Falle einer Erkrankung alles entscheidenden Frage: Stimmt sie oder stimmt sie nicht, die Neue Medizin? Es geht hierbei ja nicht um die Bewilligung eines Parkplatzes! Es geht um das Leid und den qualvollen Tod von Millionen von Menschen, Bürgern, die, um im Frieden zu leben, sich eine Staatsform ausdachten und diese auch mittragen – und nun von diesem Staat im Stich gelassen werden.

Meinen Glauben an die Schulmedizin habe ich schon lange verloren. Er mußte dem Wissen über die biologischen Zusammenhänge – vermittelt durch die Neue Medizin – weichen. Mein Glaube an die Rechtsstaatlichkeit wankt bedrohlich. So wie zuvor die Schulmedizin, beginne ich nun die Justiz immer weniger nachvollziehen zu können. Und so wie mir ergeht es immer mehr Menschen.

Man fragt sich: Wozu brauche ich einen Staat, der mich nicht schützt?

Hochachtungsvoll

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