Erika und Ing. Helmut Pilhar
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An
Kinder & Jugendanwaltschaft
Dr. Walther Launsky-Tieffenthal
Rennbahnstr. 29, Stiege B, 5 Stock
A-3109 St. Pölten

27. Juli 2000

Betrifft: Das Magazin der Kinder- und JungendAnwaltschaft Österreichs, Jahrgang 6 & 02/00, Seite 7

Ihre Anspielung auf unseren Fall

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie schreiben:

„Die Eltern gefährden das Kindeswohl, wenn sie bei einer Krebserkrankung ihres Kindes die erfolgversprechende Chemotherapie zugunsten der Methode eines ‚Wunderheilers‘ ablehnen.“

Mit Schaudern mußten wir Ihre dargelegte Rechtsmeinung im Artikel „Wer Fürchtet sich vor dem ‚weissen Mann‘?“ lesen! Wir assoziierten damit in unangenehmer Weise berührt den Satz des Patientenanwalts Dr. Pickl, den er der Mutter von Olivia über den Tisch gebeugt ins Gesicht schrie: „Jetzt sagen Sie endlich ja zu dieser Chemo!“ und der sich als Mitverfasser des ‚wissenschaftlich begründeten Gutachtens‘ auszeichnet.

Zitat dieses ‚wissenschaftlich begründeten Gutachtens‘:

„Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß die eingeleitete Chemotherapie möglicherweise das Ableben der Patientin beschleunigt!“

Daß Olivia tatsächlich klinisch tot war und reanimiert werden mußte, können wir anhand der uns vorliegenden Abdomen-CTs aus dieser tragischen Zeit beweisen. Der Vertuschungsversuch Mitwissender ist gescheitert.

Dem gegenüber möchten wir ein Zitat stellen, das aus der Verifikationsurkunde der Universität Trnava vom 11. September 1998 betreffend die Richtigkeit der Neuen Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer stammt:

„Wir schätzen sehr hoch das menschliche, ethische und geduldige Engagement Dr. Hamers und seinen neuen ganzheitlichen Zutritt zum Patienten. Nach Berücksichtigung aller dieser Faktoren, haben wir den Eindruck gewonnen, daß die Frage der möglichst baldigen Anwendung der „Neuen Medizin“ dringend weiterverfolgt werden sollte.“

Trnava, 11.9.1998

prof. MUDr. J. Pogady, DrSc, Prof. F. Psychiatrie, Vors. der Kommission
Unterschrift
prof. MUDr. V. Krcmery, DrSc, Dekan der Fakultät (Onkologe)
Unterschrift
doc. RNDr. J. Miklosko, DrSc, Prorektor f. Forschung (Mathematiker)
Unterschrift“

Um den Kontrast etwas zu verdeutlichen, verweisen wir überdies auf die Bestätigung der Richtigkeit der Neuen Medizin vom Amtsarzt Dr. Willibald Stangl, Tulln, welche versehen mit dem Amtssiegel der Bezirkshauptmannschaft Tulln, 27.1.1993, uns Eltern von Anfang an vorlag! Wir könnten noch einige weitere Bestätigungen von approbierten Medizinern in hoher Funktion anführen.

Wir berufen uns auf die bei Anwälten übliche kostenlose Erstinformation und bitten die Jugendanwaltschaft um eine rechtsfreundliche Erläuterung;

  • Womit kann eine demokratische Regierung veranlaßt werden, die naturwissenschaftlich exakte, immer wieder bestätigte und noch nie widerlegte Neue Medizin dem Volk zugänglich zu machen?
  • Liegt der Jungendanwaltschaft eine Falsifikation der Neuen Medizin vor?
  • Was verleitet eine medizinisch nicht fachkundige Jugendanwaltschaft dazu, parteiergreifend eine diskreditierende Betitelung wie „Wunderheiler“ ungeprüft von sich zu geben, zumal aus dem zitierten Text der Gemeinte eindeutig zu erkennen ist?
  • Steht die Jugendanwaltschaft bzw. deren Vertreter in einem ähnlichem Naheverhältnis, wie der Präsident der Österreichischen Kinderkrebshilfe, Minister Bartenstein der Pharmaindustrie? Minister Bartenstein gebrauchte eine sinngleiche Formulierung: “ … Olivia braucht Chemotherapie … kann wirklich heilen …“, “ … dieser Sektierer …“ (ZIB 2, 28. Juli 1995)
  • Hat Ihrer Meinung nach, die dieses ‚wissenschaftlich begründete Gutachten‘ verfassende Kommission das Kindeswohl gefährdet (siehe notwendige Reanimation)?
  • Hat die Jugendanwaltschaft die gleiche oder ähnliche Auffassung wie der BGH München, der erklärt, daß jede Therapieform einer Erkrankung – deren Ursache unbekannt ist – zwangsläufig experimentellen Charakter besitzt, auf die der Begriff ‚wissenschaftlich anerkannt‘ nicht angewendet werden kann? Immerhin gesteht die Onkologie ein, die Ursachen der Krebsentstehung nicht zu wissen.
  • Wer verleiht das Prädikat „wissenschaftlich anerkannt„?
  • Wir sind zur Leistung der Sozialbeiträge gesetzlich verpflichtet. Verletzt die Tatsache, daß die Krankenkasse eine Therapieform finanziert, die wir strikt ablehnen und für uns selbst niemals wählen würden, nicht das Recht auf Selbstbestimmung bzw. die geltenden Menschenrechte? (Etwas überspitzt formuliert: Muß der Gehenkte seinen Henker entlohnen?)
  • Warum müssen Eltern krebskranker Kinder eine Einwilligungserklärung zur onkologischen Therapie unterschreiben und somit die Verantwortung mit übernehmen, wenn ihnen ohnehin keine alternative Behandlung offen steht?
    Existiert für Minderjährige eine Therapiefreiheit?
  • Darf ein die Menschenrechte mitunterzeichnender Staat, entgegen dem Willen bislang sorgepflichtiger Eltern, Minderjährige zu einer nicht-ursächlichen und experimentellen Therapie mit folgenden Eigenschaften verurteilen:

Daß die Chemo (Zytostatika) vom Giftgas ‚Lost‘ abstammt, ist Faktum. Die Wirkungsweise beider sind gleich (Stopp bzw. Schädigung der Mitose, Zelltot)! Daß sie Fertilitässtörungen und Chromosomenaberationen verursacht und angeblich zu Zweitkarzinomen führen kann, kann man aus den Schutzmaßnahmen (Erlaß des Bundeskanzleramtes, Sektion Volksgesundheit, aushängepflichtig) entnehmen.

Daß die Mortalität in der etablierten Krebstherapie zwischen 92 und 98 Prozent liegt, ist Allgemeinwissen. Daß keinerlei Beweise für ‚wandernde‘ Krebszellen im arteriellen Blut existieren, ebenfalls. Gerade aber wegen dieser angeblichen Krebszellen wird die Chemo postoperativ angewandt, da man glaubt (es aber nicht beweisen kann), diese würden ‚Metastasen‘ verursachen (Stichwort: Des Kaisers neue Kleider).

Da dieses Thema, wie Sie selbst in Ihrer Zeitschrift anklingen lassen, kinder- und jugendrelevant ist und somit viele Eltern sogar weit über unsere Grenzen hinaus interessiert, werden wir dieses Schreiben und Ihr erbetenes Antwortschreiben nach besten Kräften publizieren.

Die Eltern von Olivia

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