Anmerkung von H. Pilhar

Irrtümlich nahmen wir an, die Forscher wären an einer Dänischen Universität. DAS IST NICHT RICHTIG! Richtig ist, dass Herr Prof. Dr. Joav Merrick (Kinderheilkunde) tätig ist an der Universität Ben Gurion, Beer-Sheva, Israel.


Das Wissen um die Krankheitsursache ermöglicht eine ursächliche Therapie
Informieren Sie sich, solange Sie gesund sind

Erika und Ing. Helmut Pilhar
Maiersdorf 221
A-2724 Hohe Wand
Tel./Fax: 0043-[0]2638/81236
Email: helmut@pilhar.com
Homepage: http://www.pilhar.com

An
Freunde der Germanischen Neuen Medizin®

25. August 2006

Dänische Universität überführt Universität Tübingen des Betruges

Liebe Freunde!

Oft wird nun die Frage gestellt, was da nun vom VG Sigmaringen bis 31.08.2006 entschieden wird? Dr. Hamer hat mir das in etwa folgendermaßen erklärt:

Die Universität Tübingen wird nun zum 3. Mal vollstreckt, die Habilitationsleistung von Dr. Hamer (am neuesten Stand) zu prüfen und zwar nach der Rechtsauffassung des Gerichts bzw. nach dem Urteil vom 17.12.1986.

Damals hatte Dr. Hamer noch die Approbation und war auch nicht vorbestraft. Die Argumentation der Universität Tübingen, Dr. Hamer könne sich nun nicht mehr habilitieren, da er vorbestraft sei, geht somit voll ins Leere.

In dem vorliegenden Vollstreckungsverfahren geht es also noch nicht um die Habilitation selbst, sondern zunächst erst mal darum, ob denn die Germanische Neue Medizin® (GNM) naturwissenschaftlich geprüft werden muß – wie das Gericht bestätigt hat. Die Universität möchte schon immer die Unrichtigkeit der GNM voraussetzen, um dann zu argumentieren, man könne gar keine Habilitation machen. Das ist der Denkfehler, von dem die Universität Tübingen das Gericht stets überzeugen möchte.

Zur Erinnerung:

In einem rechtskräftigen Urteil vom 26.2.1988 heißt es:

„Zwischen den Beteiligten (Gericht, Universität Tübingen und Dr. Hamer) ist nicht streitig, daß eine naturwissenschaftliche Aussage reproduzierbar sein muß, um im wissenschaftlichen Sinne richtig zu sein. Es ist nicht ersichtlich, daß die Antragsgegnerin (Uni Tübingen) im anstehenden Habilitationsverfahren diesen allgemeingültigen Bewertungsmaßstab nicht beachten wird.“

Weiter in einem Urteil vom 5.4.89 in dem es mit Blick auf die Universität Tübingen heißt:

„Nach Ansicht des Klägers kann seine Theorie nur dann ordnungsgemäß nach wissenschaftlichen Grundsätzen überprüft – und dies bedeutet, darin sind sich die Beteiligten (Gericht, Universität Tübingen und Dr. Hamer) einig, auf ihre Reproduzierbarkeit hin überprüft – werden, wenn sie an (beliebigen) Patienten verifiziert wird.“

Und genau diese Prüfung wurde bisher seitens der Universität Tübingen verweigert. Am 10. Juni 1994 unterzeichnete der Dekan der medizinischen Fakultät dann gar ein Protokoll, das möglicherweise in die Medizingeschichte eingehen wird:

„Der Dekan erklärt, daß es nicht in der Habilitationsordnung vorgesehen sei, noch Aufgabe der Fakultät sei, die in der Habilitationsschrift angegebenen Sachverhalte experimentell zu verifizieren oder falsifizieren.“

Jeder Mensch setzt doch diese Überprüfung, stimmt das Vorgetragene oder stimmt es nicht, als selbstverständlich voraus! Das Gericht selbst hat festgestellt, dass es gar keine andere Möglichkeit gibt! Wie sonst werden in Deutschland dann eigentlich Habilitationen und Professuren vergeben?!

Die Universität Tübingen verweigert bisher ungeprüft die Habilitation und suggeriert dadurch, die GNM sei falsch.

Und nun wird der ganze Wissenschaftsbetrug dieser Universität Tübingen offensichtig!

Nach der Verifikation an der (1.) Universität Düsseldorf und (2.) Universität Trnava hat nun auch die (3.) dänische Universität – mindestens die Richtigkeit der beiden ersten Biologischen Naturgesetze – nachgeprüft und bestätigt, wenngleich sie sich verständlicherweise noch nicht in der Lage fühlten, die letzten 3 Biologischen Naturgesetze der Germanische Neuen Medizin® nachzuprüfen (wahrscheinlich deshalb, weil Dr. Hamer persönlich nicht für Rückfragen greifbar war).

Aber bei der ursprünglichen Habilitationsarbeit 1981 ging es ja nur erst einmal um die beiden ersten Biologischen Naturgesetze; d.h. die Ablehnung der Habilitationsarbeit 1982 war nicht nur durch Formfehler (unzuständiges Prüfungsgremium), sondern auch sachlich falsch, denn die GNM ist inzwischen offenkundig richtig!

Wenn sich herausstellt, dass die GNM ja von Anfang an richtig war, dann hätte man Dr. Hamer ja sofort habilitieren müssen, ihm sofort eine Professur geben müssen. Natürlich hätte man ihm dann auch nicht wegen Nicht-Abschwörens der GNM die Approbation entziehen dürfen, ihn nicht wegen Unterhaltens mit Ärzten über die GNM zwei Mal einsperren dürfen.

Dann wäre die GNM seit damals „state of art“, an jeder Klinik könnte GNM praktiziert werden und die bisher täglich 1500 Opfer der widerlegten Schulmedizin hätten gar nicht sein müssen. Einen Fall Olivia hätte es auch nicht gegeben …

Nun sind wir alle gespannt, wie das Gericht den menschenverachtenden Betrügereien der Uni Tübingen entgegentreten wird. Spätestens am 31.08.2006 soll es soweit sein!

Mit freundlichen Grüßen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.