Erika und Ing. Helmut Pilhar
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An
Bezirksgericht Wiener Neustadt
Maria Theresien-Ring 3b
A-2700 Wiener Neustadt
z.Hd. Dr. Günter Spies

14. September 2000

EINSCHREIBEN

Betrifft: 1 P 3700/95 a –113

Gebührennoten der Sachverständigen

  • Univ. Prof. Dr. Heinz Ludwig vom 9.8.1995 zu P 218 / 95 und
  • Dr. Rudolf Hawel vom 24.6.1995 zu P 218 / 95

 

Hohes Gericht!
Sehr geehrter Herr Dr. Spies!

Wir möchten uns zu den uns vorgelegten Gebührennoten der Herrn Sachverständigen wie folgt äußern;

Beide Sachverständigen setzen in ihren Gutachten stillschweigen voraus, daß die schulmedizinische Lehrmeinung betreffend Krebserkrankung „wissenschaftlich richtig“ ist. Das ist nicht zutreffend!

Die Herrn Sachverständigen können bei keiner einzigen Krebserkrankung eine am nächstbesten Patientenfall reproduzierbare Ursache benennen, weshalb sie auch nur experimentelle Therapieempfehlungen abgeben können. Das hat mit Wissenschaftlichkeit nichts zu tun!

Wir bestreiten hiermit den wissenschaftlichen Wert dieser Gutachten im vollen Umfang! Das Pflegschaftsgericht war dadurch falsch beraten. Diese Gutachten waren u.a. Ausgangspunkt verhängnisvoller Ereignisse, die unserer Tochter Olivia fast das Leben gekostet haben (vertuschte Reanimation nach der 1. Chemo), zumindest ihre Gesundheit schwer schädigten und die mit Sicherheit die Gerichte noch beschäftigen werden.

Als Beweis führen wir die Bestätigung der erfolgten Verifikation der Neuen Medizin an der Universität Trnava (Bratislava) vom 11.9.1998 an (Beilage 1). Hier wurde zum wiederholten Male (siehe Beilagen 3,4,5 und weitere, falls gewünscht) und nun von höchster Wissenschaftsinstanz erklärt, daß die Neue Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer am nächstbesten Patientenfall naturwissenschaftlich exakt reproduziert werden kann. Die Neue Medizin kann die Krebsursachen benennen, Empfehlungen zur Ursachenausräumung abgeben und den weiteren Krankheitsverlauf prospektiv exakt voraussagen. Das ist Wissenschaft im wahren Sinne!

Da es in der Naturwissenschaft keine zwei divergierende Wahrheiten über eine Sache geben kann und seitens der Schulmedizin bekanntlich auch nicht explizit der Anspruch auf exakt naturwissenschaftlicher Reproduzierbarkeit ihrer Hypothesen die Krebserkrankung betreffend erhoben wird, ersuchen wir das Pflegschaftsgericht, diese Verifikationsurkunde einer Universität Kraft ihrer staatlichen Autorität zu würdigen, und die an uns gerichtete Aufforderung zur Begleichung dieser – nunmehr erwiesenermaßen wissenschaftlich falschen – Gutachten der Herrn Sachverständigen zurückzuziehen.

Abgesehen davon widerspricht es unserem Rechtsempfinden für etwas bezahlen zu müssen,

  • das, wie in diesem Falle, wissenschaftlich unhaltbar ist,
  • das wir nicht in Auftrag gegeben haben,
  • wofür wir jemals weder unser Einverständnis noch unsere Unterschrift geleistet haben,
  • wobei zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachten von Herrn Sachverständigen Dr. Ludwig wir auch gar nicht obsorgeberechtigt waren,
  • das die Voraussetzung schuf (der pflegschaftsrichterliche Beschluß zur Zwangstherapie fußt auf diesem wissenschaftlich falschen Gutachten) zu einer vorsätzlichen Inkaufnahme des Totschlags, belegt durch den darin enthaltenen Satz: „Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß die eingeleitete Chemotherapie möglicherweise das Ableben der Patientin beschleunigt“ und somit direkt verantwortlich ist für den tatsächlich eingetretenen klinischen Tot unseres Kindes Olivia, verursacht durch die erste Chemoinfusion.

Es war für uns Eltern furchtbar dieser schulmedizinischen Vergewaltigung mit Giftgas-Abkömmlingen unseres Kindes ohnmächtig beiwohnen zu müssen. Jetzt sollen wir die Täter auch noch finanziell entschädigen?

Mit vorzüglichster Hochachtung

Erika Pilhar
Ing. Helmut Pilhar
(Die Eltern von Olivia)

Beilagen:

  • Bestätigung der Universität Trnava vom 11.9.1998 über die erfolgte Verifikation der Neuen Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer
  • Erklärung von Dr. Hamer zu (1)
  • Bestätigung von Univ. Prof. DDr. Jörg Birkmayer (Wien) vom 9.12.1988
  • Schreiben von Prof. Dr. Stemmann an Dekan Prof. Dr. Pfitzer (D), 24.6.1992
  • Bestätigung von Amtsarzt Dr. Willibald Stangl (Tulln) vom 27.1.1993 mit Amtssiegel der BH Tulln !!!

… weitere Bestätigungen sind nachreichbar

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