Habilitation an der Universität Tübingen
Dr. med. Ryke Geerd Hamer
Sülzburgstr. 29, 50937 Köln
Köln, 6.11.94
An alle
Dekane der Med. Fakultäten im deutschsprachigen Raum und alle
Ministerien f. Gesundheit der einzelnen Bundesländer bzw. Kantone
Betr.: 13-jähriges Habilitationsverfahren an der Universität Tübingen
Spektabilität
Sehr geehrte Frau Minister,
sehr geehrter Herr Minister!
Inzwischen ist es mir gelungen, mein Recht der Akteneinsicht durchzusetzen und Einblick in die Akten des Habilitationsverfahrens zu bekommen. Ich will Ihnen die drei Gutachten der Professoren Seeber, Bamberg und Hoeffken in Abschrift zur Kenntnis gegen in Ergänzung meines Schreibens v. 10.10.94.
Nach Befragung vieler mir bekannter Professoren und anderer Mediziner, die sich mit der Neuen Medizin auseinandergesetzt haben zu diesem Gutachten, kam die einhellige Antwort, daß es sich nach Form und Inhalt nicht um objektive Gutachten, sondern um polemische Traktate handelt, mit dem eindeutigen Zweck einen wissenschaftlichen Gegner abzuschmettern.
Alle drei sog. „Gutachter“ haben übereinstimmend die Habilitationsarbeit auf dem neuesten Stand, die eigens für die Universität Tübingen angefertigt worden war, überhaupt nicht gelesen, geschweige denn die „Celler-Dokumentation“ (mitgelieferte Fall Dokumentation). Man bezieht sich einzig und allein auf die 13 Jahre alte Arbeit von 1981!
Der „begnadetste“ dieser gutachtenden Chemo– und Bestrahlungsonkologen Herr Prof. Seeber, Essen, hat ein Pamphlet von nur einer halben Seite verfaßt, in dem er drei Punkte aufführt, in denen Hamer angeblich nicht mit der Schulmedizin übereinstimme, ohne dieses überhaupt nur ansatzweise zu diskutieren.
Es handelt sich meiner Ansicht nach hier um einen Tiefstand der Wissenschaft an einer deutschen Universität, der selbst von dem Ungebildetsten nachvollzogen werden kann. (Die Gutachten sind nicht einmal in fehlerfreiem Deutsch verfaßt.) Sollten diese „Gutachten“ tatsächlich als Basis für eine Ablehnung meiner Habilitation dienen, so muß man kein Prophet sein, um das Ausmaß der Schande für die deutschen Universitäten und die Wissenschaft in Deutschland generell vorauszusehen.
Seit dreizehn Jahren geht es einzig und allein darum, die Gesetzmäßigkeiten der Neuen Medizin nach den naturwissenschaftlichen Regeln durch Reproduzierung nachzuprüfen. Bis heute durfte offiziell kein einziger Fall nach diesen Kriterien auf seine Richtigkeit hin überprüft werden; (obwohl es eindeutig positive Gutachten z.B. von Prof. Stemmann und Dr. Stangl, Amtsarzt gibt).
Wie man jetzt im Nachhinein durch die „Gutachten“ sieht, sind solche Chemo– und Bestrahlungsonkologen nicht einmal ansatzweise in der Lage, eine solche Überprüfung an nur einem einzigen Fall überhaupt korrekt nach den Regeln der Neuen Medizin durchzuführen.
Seit acht Jahren barmt die Universität Tübingen, die Dauer des Habilitationsverfahrens (seit ihrer Verurteilung durch das VG Sigmaringen 1986) läge nur daran, daß ihr keine Zusammenfassung der Habilitationsleistung auf dem neuesten Stand vorläge. Sie straft sich selber Lügen, indem die Gutachter mit keinem Wort auch nur auf irgendeinen Teil dieser Habilitations-Kurzfassung eingehen.
Zuletzt jammerte der Ex-Dekan Prof. Niethammer auf einem öffentlichen Vortrag in Stuttgart vor den 20 Anwesenden, es fehle eine detaillierte Fallbeschreibung, damit man nachvollziehen könne, wie ein Fall in der Neuen Medizin bearbeitet werden müsse.
Nachdem nun die ausführliche „Celler-Dokumentation“ von 350 Seiten mitsamt einer Videodokumentation vorliegt, kümmert dies keinen der Gutachter mehr!
Schon die Berufung von zwei Chemo– und einem Bestrahlungsonkologen zu Gutachtern ist an sich schon eine Unverschämtheit. Die Neue Medizin ist allumfassend für die gesamte Medizin. Was hat sie mit Chemo– und Bestrahlungsonkologen überhaupt zu tun, außer marginal?
Dreizehn Jahre lang mußten unendlich viele Patienten sterben, stets durften Behörden und Gerichte behaupten, die Neue Medizin sei nicht geprüft, die Universität Tübingen sei zuständig, nach dreizehn Jahren darf nun immer noch kein Fall geprüft werden.
Überhaupt stellt sich die Frage, wieso Dr. Hamer „beweispflichtig“ gemacht werden soll, dagegen Universitäten, Ministerien und Gerichte nur die angebotenen Beweise einfach nicht entgegenzunehmen brauchen. Eigentlich müßte man mir den Gegenbeweis erbringen, was meinen wiss. Gegnern natürlich unmöglich ist.
Es ist auch nicht einzusehen, warum Gesundheitsministerien, die für die Gesundheit der Bevölkerung zuständig sind, in diesem Falle für die Prüfung eines medizinischen Sachverhaltes nicht weisungsberechtigt sind; genauso wie nicht einzusehen ist, daß sowohl Gerichte, wie auch Ministerien für Wissenschaft und Forschung (in Stuttgart) ausdrücklich zusehen, wie eine Erkenntnis nicht nur nach naturwissenschaftlichen Regeln nicht geprüft wird, sondern sich für den Verfahrensgang an sich dienstaufsichtsmäßig für unzuständig erklären und damit bei der Erkenntnisunterdrückung mithelfen. Wer ist denn in unserem Land eigentlich für eine echte Prüfung zuständig?
Das Habilitationsverfahren bleibt also seit 13 Jahren eine Farce, die in Wirklichkeit die schlimmste Erkenntnisunterdrückung der Wissenschaftsgeschichte darstellt.
In 13 Jahren sind sicherlich etwa 600 Millionen Menschen unnötigerweise gestorben.
Die drei „Gutachten“ zeigen die ganze Arroganz der Macht, die durch nichts – weder Gerichte noch Behörden oder Presse – kontrolliert wird.
Die Ignoranz des Sich-überhaupt-nicht-mit-der-Materie-Auseinandersetzens und der Neid auf den wissenschaftlichen Gegner übertreffen noch alles bisherige und machen das Habilitationsverfahren zu einem echten „Tübinger Syndrom“ (= Neid, Arroganz und Ignoranz).
Alle betroffenen Patienten, um die es hier gehen sollte, werden fragen: „Ja, warum darf die Neue Medizin denn um Gottes willen nicht überprüft werden, wenn es doch so leicht möglich ist? Warum soll es für mich keine Chance geben, wenn doch in der Neuen Medizin 95% der Patienten überleben, wenn sie rechtzeitig davon Kenntnis bekommen?“
Allen Menschen, die davon erfahren, werden sagen, daß eine solche Dimension der Menschenverachtung unvorstellbar sei.
Mit freundlichem Gruß
Dr. med. Ryke Geerd Hamer