HUMBOLDT-GESELLSCHAFT
FÜR WISSENSCHAFT, KUNST UND BILDUNG e.V.

Der Leiter des Amtes für Forschung:
Professor Dr. Hanno Beck
D-5300 Bonn 2 (Bad Godesberg)
Dürenstraße 36

19.8.1986

Dem
Verwaltungsgericht Sigmaringen,
3. Kammer,
z.H. des Herrn Vorsitzenden Dr. Iber
Postfach 320
7480 Sigmaringen 1

Betr.: 3 K 1180/86 Gw

  • Hier: Wissenschaftliche Diskussion und Dokumentation über „Die Eiserne Regel des Krebs“ im Hörsaal 3 der Universität Bonn am 6. U. 7.12.1986, beginnend jeweils 9.00
  • Bez.: Das Verwaltungsgerichtsverfahren zum Habilitationsvorgang des Internisten Dr. med. Ryke Geerd Hamer gegen die Medizinische Fakultät der Universität Tübingen sowie
  • die Aberkennung der Approbation als Arzt nach 26jähriger einwandfreier Berufsausübung durch die Bez. Reg. Koblenz wegen „Nichtabschwörens der ‘Eisernen Regel des Krebs’“ und „Sich nicht Bekehrens“

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Seit 5 Jahren wird „Die Eiserne Regel des Krebs“ totgeschwiegen, weil sie einen beträchtlichen Umbruch in der Medizin verursachen müßte.

Ich habe mich durch Tatsachen davon überzeugen lassen müssen, daß es hier um den krassesten Fall von Erkenntnisunterdrückung geht, den ich in meiner Forschung während nunmehr 50 Semester an der Rheinischen Friedrich Wilhelms-Universität Bonn feststellen konnte.

Der Fall des Galilei erscheint heute ohnehin in einem milderen Licht; der Fall des Internisten Dr. med. Hamer dagegen gleicht einer Hexenverbrennung im 20. Jahrhundert, wobei die Urheber nicht einmal ein sengendes Feuer anzünden müssen.

Selbst wenn es sich nur um rein spekulative Ansätze des Denkens oder ausschließlich wissenschaftstheoretische Versuche handelte, müßte man einer Diskussion die akademischen Tore öffnen, um so mehr, wenn es um ein derart wichtiges Thema geht, das sich zudem durchaus in einer Diskussion entscheiden läßt.

Im Fall der „Eisernen Regel des Krebs“ geht es augenscheinlich um eine biologische Gesetzmäßigkeit, die für jeden einzelnen Fall einer Krebserkrankung zutrifft und bisher an 8000 Fällen verifiziert und dokumentiert worden ist.

Aus diesem Grunde habe ich mir als der Vertreter des Faches Geschichte der Naturwissenschaften an der Universität Bonn die Aufgabe gestellt, die Erkenntnisaussperrung in diesem Fall mit allen Mitteln unseres demokratischen Rechtstaates zu bekämpfen, und zwar seit meine liebe Frau am 3. August 1986 an Krebs gestorben ist, wozu ich einigen Medizinern noch einiges sagen werde. Von Herzen bitte ich, diese persönliche Einblendung entschuldigen zu wollen; andererseits dürfte sie menschlich mehr als verständlich sein.

Da viele Ärzte und Professoren der Medizin augenscheinlich befangen sind, soll die oben genannte Veranstaltung im Rahmen der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät auf neutraler Ebene stattfinden. Ich werde es nicht zulassen, daß diese Veranstaltung wie andere in irgend einer Form verhindert wird. Sollte mir der Hörsaal entzogen werden, was ich fast erwarte, so ist jetzt schon für andere Räume gesorgt, die dann unschwer aufgesucht werden könnten. Biologen und Medizinern soll gleichermaßen Gelegenheit gegeben werden zur Erörterung des Pro und Contra.

Offenbar hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen über die im Oktober 1981 eingereichte Habilitation zu entscheiden. Der erheblichste Mangel des Habilitationsvorganges besteht darin, daß man in einer derart wichtigen Angelegenheit, die ein erfahrener Arzt unterbreitete, nicht einmal einen einzigen Fall daraufhin prüfte, ob denn die schon mehrfach genannte Regel nun stimmt oder nicht. Für diese „Nicht-Überprüfung“ hat man sogar noch 8 Monate gebraucht.

Ich stelle daher dem Gericht anheim, der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen aufzugeben, Professoren als Vertreter ihrer Wahl ebenfalls nach Bonn zu entsenden, damit diese Kollegen hier Rede und Antwort stehen können, was schließlich akademischer Brauch ist. Als besonders kompetent wurde mir von Herrn Dr. Hamer der ehemalige Dekan und Lehrstuhlinhaber für Computertomographie und Kernspin-Tomographie sowie Röntgenologie, Herr Prof. Voigt, genannt. Dem Gericht bleibt selbstverständlich überlassen, weitere Professoren aufzufordern, nach Bonn zu kommen.

Dem Verwaltungsgericht nimmt diese Veranstaltung, so meine ich, u.U. sehr viel Arbeit ab, denn es kann sich nun in optimaler Weise ein Bild verschaffen und seine Meinungsbildung erleichtern.

Anwesend wird u.a. auch ein erfahrener Staatsanwalt a.D. sein, der ebenfalls seinen Freund an Krebs verloren hat.

Zum ersten Mal sollen in dieser Veranstaltung auch Patienten zu Wort kommen, denen die Professoren Rede und Antwort stehen müßten, nachdem Darlegung und Gegenrede abgeschlossen sind. Ich werde die einwandfrei durchgeführte Diskussion selbst verantworten.

Möglicherweise werden dieser Veranstaltung noch weitere Richter und Staatsanwälte beiwohnen, da Herr Dr. Hamer inzwischen strafrechtlich verurteilt werden soll, weil er alten Patienten, die er zudem ausdrücklich darauf hinwies, daß er sich derzeit nicht mehr Arzt nennen dürfe, quasi als Freund kostenlos Ratschläge erteilt habe.

Es ist zu bedenken, daß Herr Dr. Hamer es als bisher einziger Arzt gewagt hat, sich am 6.12.1983 einem 7-köpfigen Professorengremium zu unterwerfen und bereit war, seine Approbation freiwillig abzugeben, wenn man drei Fälle unter 200 Fällen fände, die nicht mit der Eisernen Regel übereinstimmten.

Über eine andere Diskussion hatte selbst das Magazin „Der Spiegel“, dem ich keine Kompetenz zuspreche, wahrheitsgemäß berichtet, der inzwischen verstorbene Papst der deutschen Onkologen, Prof. Krokowski, sei eindeutig widerlegt worden (geschrieben hatte man allerdings: sei am Boden zerstört worden u.a.). Niemand konnte mir bis jetzt erklären, warum man die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse Dr. Hamers völlig totschweigt.

Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr. Hanno Beck

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