Das Wissen um die Krankheitsursache ermöglicht eine ursächliche Therapie
Informieren Sie sich solange Sie gesund sind

Olivia Pilhar
Wiesengasse 339
A-2724 Maiersdorf
Tel: 0043-[0]2638/81236, Fax: -20
Email: helmut@pilhar.com
Homepage: http://www.pilhar.com

An das
Verwaltungsgericht Frankfurt / Main
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main

Az: 12E 2640/07 (V)

07.10.2008

Im Rechtsstreit

Dr. Hamer ./. Land Hessen
– 12 E 2640/07 (V) –

beantrage ich, Olivia Pilhar, mich als Beizuladenden aufzunehmen

 

Hohes Gericht,

Es geht mir dabei nicht um die Approbationsangelegenheit, sondern ausschließlich um den von Dr. Hamer gestellten Beweisantrag in diesem Verfahren für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin, auf der Basis der 30 erfolgten öffentlichen Verifikationen.

Wie das Gericht selbst schreibt, soll über diesen Beweisantrag in der Verhandlung am 29.10.2008 entschieden werden.

Begründung:

Als ich mit 5 Jahren an Krebs erkrankte, wollten mich meine Eltern nach der Germanischen Neuen Medizin behandeln lassen. Doch da diese als nicht anerkannt galt, wurde ich nach einer langen, medial ausgeschlachteten Odyssee im AKH Wien zwangstherapiert.

Während der Operation wurden mir meine rechte Niere entfernt sowie aufgrund einer Reanimation zwei Rippen gebrochen. Eine weitere Folge dieser Operation ist eine enorme ästhetische Verunstaltung, die mich mein Leben lang begleiten wird.

Auf meine Therapie im AKH Wien folgten viele Jahre, in denen ich zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen erscheinen musste, was für mich als Kind eine langwierige und unangenehme Prozedur darstellte.

Eine gerichtliche Feststellung der Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin würde mir ein Recht auf Schadenersatzforderungen ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Olivia Pilhar

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Erika Pilhar
Wiesengasse 339
A-2724 Maiersdorf
Tel: 0043-[0]2638/81236, Fax: -20
Email: helmut@pilhar.com
Homepage: http://www.pilhar.com

An das
Verwaltungsgericht Frankfurt / Main
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main

Az: 12E 2640/07 (V)

07.10.2008

Im Rechtsstreit

Dr. Hamer ./. Land Hessen
– 12 E 2640/07 (V) –

beantrage ich, Erika Pilhar, mich als Beizuladenden aufzunehmen

 

Hohes Gericht,

Es geht mir dabei nicht um die Approbationsangelegenheit, sondern ausschließlich um den von Dr. Hamer gestellten Beweisantrag in diesem Verfahren für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin, auf der Basis der 30 erfolgten öffentlichen Verifikationen.

Wie das Gericht selbst schreibt, soll über diesen Beweisantrag in der Verhandlung am 29.10.2008 entschieden werden.

Begründung:

Der Fall meiner Tochter Olivia darf als bekannt vorausgesetzt werden. In dieser Angelegenheit waren alle involvierten Behörden und Gerichte immer davon ausgegangen, dass die Entdeckungen von Dr. Hamer selbstverständlich falsch seien. Es wurde mir das Sorgerecht für mein Kind entzogen. Ich wurde gemeinsam mit meinem Mann wegen „Fahrlässiger Körperverletzung“ und „Kindesentführung“ verurteilt zu 8 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf 3 Jahre. Die Massenmedien durften und dürfen mich bis heute als Rabenmutter rufmorden.

Eine gerichtliche Feststellung der Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin würde mir die rechtliche Voraussetzung zur Rehabilitation meiner Person und Schadenersatzforderungen ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Erika Pilhar

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Ing. Helmut Pilhar
Wiesengasse 339
A-2724 Maiersdorf
Tel: 0043-[0]2638/81236, Fax: -20
Email: helmut@pilhar.com
Homepage: http://www.pilhar.com

An das
Verwaltungsgericht Frankfurt / Main
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main

Az: 12E 2640/07 (V)

07.10.2008

Im Rechtsstreit

Dr. Hamer ./. Land Hessen
– 12 E 2640/07 (V) –

beantrage ich, Ing. Helmut Pilhar, mich als Beizuladenden aufzunehmen

 

Hohes Gericht,

Es geht mir dabei nicht um die Approbationsangelegenheit, sondern ausschließlich um den von Dr. Hamer gestellten Beweisantrag in diesem Verfahren für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin, auf der Basis der 30 erfolgten öffentlichen Verifikationen.

Wie das Gericht selbst schreibt, soll über diesen Beweisantrag in der Verhandlung am 29.10.2008 entschieden werden.

Begründung:

Der Fall meiner Tochter Olivia darf als bekannt vorausgesetzt werden. In dieser Angelegenheit waren alle involvierten Behörden und Gerichte immer davon ausgegangen, dass die Entdeckungen von Dr. Hamer selbstverständlich falsch seien. Es wurde mir das Sorgerecht für mein Kind entzogen. Ich wurde gemeinsam mit meiner Frau wegen „Fahrlässiger Körperverletzung“ und „Kindesentführung“ verurteilt zu 8 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf 3 Jahre. Die Massenmedien durften und dürfen mich bis heute als Rabenvater rufmorden. Ich verlor meinen Arbeitsplatz und mein Ansehen in der Öffentlichkeit.

Eine gerichtliche Feststellung der Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin würde mir die rechtliche Voraussetzung zur Rehabilitation meiner Person und Schadenersatzforderungen ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Pilhar

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