Habilitation an der Universität Tübingen
Gedächtnisprotokoll, 25.06.2010
Verhandlung VG Sigmaringen – Dr. Hamer ./. Uni Tübingen wegen Betrug
Ich, Helmut Pilhar, war gemeinsam mit Volker Welte als Vertreter von Dr. Hamer vom Richter zugelassen worden. Alle anderen von Dr. Hamer ebenfalls angemeldeten Vertreter waren abgelehnt worden, da diese das erst neulich gesetzlich geforderte „Naheverhältnis“ zu Dr. Hamer nicht nachweisen konnten.
Dem Eindruck, dass es dem Richter gleich zu Beginn der Verhandlung ein Vergnügen bereitete, sämtliche Vertreter mit diesem neu geschaffenen Paragrafen ablehnen zu können, konnte ich mich nicht erwehren und auch nicht dem Eindruck seiner Enttäuschung, als es ihm bei Volker Welte und mir – nach sofortiger Verhandlungsunterbrechung und Beratung mit seinen Kollegen – nicht gelang.
In dieser Verhandlung ging es einzig und allein um den Betrug der Universität Tübingen gegen Dr. Hamer bzw. gegen uns alle, die gewaltige – vielleicht sogar die gewaltigste Entdeckung, nun zusammengefasst unter dem Begriff „Germanische Heilkunde®“, sofort nach Einreichung im Jahre 1981 überprüft, für richtig erkannt, für sich bzw. für ihre (Glaubens-) Brüder einvernahmt und dem Rest der Welt unterschlagen zu haben.
Dass diese Verhandlung als solche stattfand, war dem vorsitzenden Richter zu verdanken, der die ursprüngliche Gegenklage der Universität Tübingen gegen Dr. Hamer, trennte. Er trennte sie, indem er vor zwei Jahren der Gegenklage stattgab und das ursprüngliche Urteil des VG Sigmaringen gegen die Universität Tübingen aufhob, sodaß diese nun nicht mehr offiziell überprüfen müsse einerseits und anderseits eben in den Betrugsvorwurf von Dr. Hamer, welcher nun verhandelt bzw. nicht verhandelt wurde.
Im Vorfeld dieser Verhandlung war von Seiten Dr. Hamers versucht worden, diesen Richter wegen des Verdachts der Beihilfe zu diesem Betrug abzulehnen. Das gelang nicht.
Diese Situation erschien mir grotesk! Ohne „freundlicher und parteiischer Unterstützung“ dieses Gerichts pro Uni Tübingen und gegen Dr. Hamer wäre es ja nie zu dieser Verhandlung wegen Betrug gekommen und nun soll das selbst unter Verdacht stehende Gericht darüber befinden, ob es beim Betrug mitgeholfen habe.
Und seitens der Universität war kein einziger Vertreter erschienen! Weder der Justiziar Herr Schwarzkopf, noch der damalige Rektor Dr. Voigt, auch sonst niemand! Das muß man sich einmal vorstellen! Das soll sich unsereins einmal erlauben…
Sämtliche Prozesse, die Dr. Hamer führte, einzig und allein um eine faire Überprüfung seiner Entdeckung zu erzwingen, hat er verloren. Und das waren insgesamt an die Hundert Verfahren in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Norwegen … Kein einziges Gericht wagte es, eine Überprüfung anzuordnen. Wenn man bedenkt, dass jedes Auto durch den TÜV muß, jede Kaffeemaschine technisch überprüft werden muß, warum darf diese Entdeckung nicht überprüft werden? Wer hat hier diese Macht? Es geht um Milliarden Menschenleben, um mein eigenes Leben, um das Leben meiner Liebsten … Und sämtliche strafrechtliche Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen von Dr. Hamer waren ja Folge aus dieser Verweigerung dieser Universität. Hätte die Universität überprüft, dann wäre Dr. Hamer heute ein gemachter Mann und diese Verhandlung gäbe es gar nicht!
Warum sollte Dr. Hamer gerade bei diesem Verfahren Gerechtigkeit widerfahren? Meine Hoffnung auf ein „sportliches Verfahren“, bei welchem derjenige, der „nicht antritt“ automatisch verloren habe, war nur kurz.
Der Justiziar der Universität Tübingen, Hr. Schwarzkopf, hat Dr. Hamer im Jahre 1981, wenige Tage nach Einreichung seiner Habilitationsschrift, vertraulich erklärt, die Herrn Professoren hätten sofort hinter verschlossenen Türen überprüft und hätten sie nur einen kleinen Fehler entdecken können, hätten die Herrn Professoren Dr. Hamer sofort geladen und widerlegt. Man habe aber keinen Fehler finden können und deshalb verweigere die Universität eine öffentliche Überprüfung.
Für mich als Techniker ergibt diese vertrauliche Aussage des ehemaligen Justiziars Sinn und ich zweifle nicht daran. Einerseits ergaben die bisher anderenorts erfolgten 30 Überprüfungen der „Germanischen Heilkunde“ ausnahmslos deren Richtigkeit und andererseits hat diese Universität Tübingen früher bereits Johannes Kepler aus ähnlichen nicht-wissenschaftlichen Gründen „rausgeworfen“. Mir erscheint die Universität Tübingen als nicht seriös.
Diese Universität Tübingen ist seit Jahren der ursprünglichen Verurteilung durch das VG Sigmaringen, das anhängige Habilitationsverfahren zu einem Abschluß zu bringen, nicht nachgekommen – und das ohne jede rechtliche Konsequenz. Wieso sollte diese Universität nun dieser Ladung zu einem für sie so überaus peinlichen Prozeß nachkommen?
Was hätte ein Vertreter der Universität Tübingen vor Gericht auch anderes als „leugnen“ können? Solch ein Vertreter hätte doch diesem Gericht bzw. diesem Richter, seinem „Auftrag“ nachzukommen, nur im Wege gestanden.
Der Betrug wird hier nicht thematisiert werden, das war sofort klar, als der Richter ohne einen einzigen Vertreter der Universität, die Verhandlung eröffnete.
Ich fühlte mich als Vertreter von Dr. Hamer als „die Gans“ vor einem Gericht, bestehend aus „lauter Füchsen“.
Nachdem ein Richterkollege den bisherigen Gerichtsverlauf dieser Angelegenheit zusammengefasst vorgetragen hatte und mein Kollege, Volker Welte, sein kleines Plädoyer gehalten hatte – ohne dass der Richter sich auch nur ein Wort davon notierte, durfte ich meinen Kommentar dazu abgeben.
Sinngemäß begann ich damit, dass ich in diese Angelegenheit schlitterte, wie die „Jungfrau zu ihrem Kind“ kommt. Aus der Zeit als Techniker und vor der Angelegenheit mit meiner Tochter Olivia, erinnere ich mich noch an über die Medien transportierte Beteuerungen der Schulmedizin, nach jeden Strohhalm zu greifen, der das Rätsel Krebs zu lösen verspräche. Nun, hier mit Dr. Hamer wäre da so ein Strohhalm! Aber, nein! Wie der Teufel das Weihwasser scheut, so scheut man diese Überprüfung. Warum?
Auch frage ich mich als Techniker, wie die Gerichte – als medizinische Laien – immer genau wüssten, was medizinisch richtig und was als falsch zu bewerten wäre. Immer entscheiden die Gerichte gegen Dr. Hamer! Wie ist das zu erklären?
Der Staat und seine Einrichtungen haben doch auch gegenüber seinen Bürgern Obsorge- und Fürsorgepflichten. Er müsse z.B. verhindern, dass Dritte über lebensnotwendige Güter ein Monopol anmelden und somit das Volk und seine Gesundheit gefährden.
Das Gericht wisse, dass die Pharmaindustrie Lehrstühle an der Universität unterhalte und somit ein Motiv habe, eine solche Überprüfung verhindern zu wollen.
Immer mehr Menschen wissen aus eigener Erfahrung, dass die Germanische stimmt. Auch hier im Verhandlungssaal säßen viele davon. Was wohl diese Menschen über Gerichtsverhandlungen wie diese für eine Meinung hätten, wie lange sie sich das gefallen lassen werden?
Hier unterbrach mich der Richter das erste Mal und sagte, er entscheide lediglich nach Paragrafen.
Ich fuhr fort. Dieselben Herrn Professoren, welche für sich und ihre Glaubensbrüder die Germanische anwenden, bringen zeitgleich unsere Angehörige in diesen Krebszentren mit Chemo und Morphium um.
Der Richter unterbrach mich erneut mit der Bemerkung, ich solle gegen eine bestimmte Glaubensgruppe nicht beleidigend werden.
Mehr als drei, vier Minuten werde ich nicht gesprochen haben. Notizen hat sich der Richter darüber keine gemacht. Was mein Kollege Volker Welte und ich vorgetragen haben, schien beim einen Ohr des Richters rein und beim anderen wieder raus gegangen zu sein.
Erwähnenswert ist, dass es im Verhandlungssaal plötzlich laut wurde als der Richter mit wenigen Worten nach meinem Vortrag die Verhandlung für geschlossen erklärte. Plötzlich standen die Zuhörer auf und schrieen: „Wir sind das Volk! Jetzt reicht es! Wir sind das Volk!“ Er lasse mit Polizei den Saale räumen, kommentiert der Vorsitzende diesen außerordentlichen Zwischenfall, tat es aber nicht. Mit schnellen Schritten verließen der Richter und seine Kollegen den Saal.
Eine Stunde dauerte zirka diese Verhandlung wegen Betrug, ohne dass dieser Betrug vom Gericht thematisiert worden wäre.
Das frustrierende Ohnmachtsgefühl wich und wandelte sich in Hoffnung, als der Saal schrie: „Wir sind das Volk!“
Anmerkung von H. Pilhar
Wenn Dr. Hamer wissenschaftlich Recht hat, dann hat er auch juristisch gesehen Recht und erst recht menschlich gesehen.
Glaubt mir, wir stehen vor einem gigantisch großen gesellschaftlichen Wandel.
Denn wenn die Weltbevölkerung merkt wie verarscht sie wurde, dann kapiert sie auch, wer sie verarscht hat. Und ich wüßte wirklich kein anderes Mittel als die „Germanische Heilkunde®“, das diesen Wandel herbeiführen könnte. Schaut doch selbst, worüber sich die Leute auf der Straße unterhalten. In erster Linie geht es um ihre eigene Gesundheit. Mit der „Germanischen Heilkunde“ können sie diese bekommen, vorausgesetzt sie erstreiten sich hierfür ihre Freiheit!!!