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Abschrift nach einer handschriftlichen Abschrift durch Dr. med. Ryke Geerd Hamer bei Akteneinsicht am 31.10.1994 im Dekanat der Medizinischen Fakultät Tübingen

Inhalt:

Gutachten Prof. Seeber (Chemoonkologe)
Gutachten Prof. Bamberg, Bestrahlungsonkologe, 29.9.1994
Gutachten Prof. Höffken, Chemoonkologe
Kurzinformation an unsere Leser


1. Gutachten Prof. Seeber (Chemoonkologe)

Innere und Poliklinik, 26.5.1994 (3.6.94 eingegangen)
Tumorforschung
Westdeutsches Tumorzentrum
Dir. Prof. Dr. S. Seeber

Gutachten über die schriftliche Habilitationsleistung des Herrn Dr. Hamer

Es werden vorgelegt:

1. Manuskript mit dem Titel: Die Eiserne Regel des Krebs
2. Kurzfassung der Neuen Medizin
3. Buch Vermächtnis einer Neuen Medizin
4. Tonkassette Krebs- und krebsähnliche Erkrankungen

Zunächst muß zu dem gesamten Habilitationsvorgang bemerkt werden, daß der Antragsteller keine wissenschaftliche Publikation in Peer-Review-Zeitschriften nachweist.

Die Behauptung des Autors dürfen in einigen Punkten nicht unwidersprochen bleiben, da sie nicht nur wissenschaftlich unhaltbar, sondern gesundheitspolitisch außerordentlich bedenklich sind. Dazu gehören:

1. Es gibt keine kanzerogenen Substanzen
2. Die kanzerogene Wirkung von ionisierender Bestrahlung wird bestritten
3. Die Notwendigkeit einer operativen Primärtumortherapie wird bestritten

Mit diesen Behauptungen stellt der Autor eine Gefahr für die Gesundheit unserer Bevölkerung dar.

Auch die Tatsache, daß der Autor den Zusammenhang des Zigarettenrauchens mit dem Auftreten von Bronchial-Karzinomen bestreitet, zeigt wie weit er sich von der Wirklichkeit entfernt hat.

Auch wenn Herr Dr. Hamer mit dem frühen Tod seines Sohnes und seiner Ehefrau ein schweres persönliches Schicksal erlitt, kann und darf es nicht geschehen, daß diese Schriften unter dem Dach einer Medizinischen Fakultät publiziert werden. Einen solchen Rückschritt können und dürfen wir uns nicht erlauben.

Zusammenfassend handelt es sich bei dem Schriftmaterial des Dr. Hamer um esoterisch-autistische Schriften ohne naturwissenschaftliche Basis. Statistische Methoden lehnt der Autor ohnehin ab (Kassette Krebs- und krebsähnliche Erkrankungen).

Die vorliegenden Schriften erfüllen damit in keiner Weise die Anforderungen an eine Habilitationsschrift, so daß ich das Habilitationsbegehren von Herrn Dr. Hamer leider ablehnen muß.

Prof. Dr. S. Seeber
Essen, 26.5.94


2. Gutachten Prof. Bamberg, Bestrahlungsonkologe, 29.9.1994

Zusammenfassung der schriftlichen Habilitationsleistung mit dem Titel „Die Eiserne Regel des Krebs„, vorgelegt von Herrn Dr. Ryke Geerd Hamer.

Der Autor glaubt aufgrund seiner medizinischen Beobachtungen eine neue Entstehungsursache von Krebserkrankungen erkannt zu haben. So kann der Krebs an einem bestimmten Tag bei momentanem Zusammentreffen von verschiedenen ungünstigen Dispositionen entstehen.

Als Basis für die Entwicklung einer bösartigen Erkrankung scheint nach seinen Vorstellungen die räumliche, familiäre und innere Isolation zu sein.

Der Konfliktinhalt selbst soll sogar die Lokalisation des Krebses ebenso bestimmen wie den Verlauf des Konfliktes und den Ablauf der Tumorentwicklung.

Ein Defekt im Programmiersystem im ZNS mit nachfolgender Falschinformation an den peripheren Zellen soll die entscheidende Ursache für die Entartung von Zellen und damit für die Krebsentstehung sein. Hintergrund aber für diese maligne Kaskade bildet die Konfliktsituation bei dem Pat. selber, so daß die entstehende bösartige Geschwulst nur eine selbstverständliche Folge dieses nicht bewältigten, inneren Kampfes bei dem betroffenen Patienten darstellt.

Unter dem Kapitel „Suche nach dem festen Punkt“ zieht der Autor anhand verschiedener Beispiele von Tumorerkrankungen den Schluß, daß nur unbewältigte Konflikte letztendlich zur Tumorentstehung führen. Werden solche Konflikte aber bewältigt, so können die entstandenen Krebszellnester wieder vom Körper verarbeitet werden. Als Narben ohne agressives Potential blieben sie dann zurück. Bei seinen Untersuchungen beschränkte sich der Verfasser auf die Mamma-Karzinome, bei denen er relativ kurz vorher einen schweren Konflikt mit Isolierung festgestellt hatte.

Abhängig von der Sensibilität der Patientinnen wurde der Knoten früher oder später in der Brust festgestellt. Dieser „feste Punkt“ ließ sich auch auf andere gynäkologische Karzinome übertragen. Nun sollen sich die Karzinome alle nach dem gleichen System verhalten, allerdings schwanken die Latenzzeiten bis zur Entdeckung je nach Tumoridentität von 5-15 Monaten.

Der Konfliktinhalt soll die Lokalisation des Karzinoms und der Konfliktverlauf den Krankheitsverlauf der Tumorerkrankung bestimmen. Der Autor zeigt aber in diesem Kapitel nicht die Zusammenhänge auf, sondern erklärt seine Beobachtungen für einen regelmäßigen Mechanismus. Anschließend wird über die Methode des Vorgehens bei der Anamnese berichtet, die als Basis die grundsätzliche Forderung nach Einfühlungsvermögen, Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und zeitliche Inanspruchnahme beinhaltet. Der Konflikt, von dem Autor als Hamer-Syndrom bezeichnet, ist eine zu bewältigende Art von innerem Streit mit anderen oder mit sich selbst, der aber nicht bewältigt werden kann. Daraus lassen sich diagnostische und therapeutische Konsequenzen ableiten, die hinsichtlich der Diagnostik die genaue Eruierung der psychischen Situation ebenso abverlangt, wie die Einbindung des Patienten in seine Erkrankung.

Therapeutisch soll sich der Pat. zu einem eigenen selbständigen Individuum entwickeln, dem der Arzt in beratender Funktion zur Seite steht. Als Konsequenz sieht der Verf. eine völlige Revolutionierung der Erkenntnisse über die Krankheitsentstehung unter Einbezug der Pathophysiologie des ZNS, sowie die Einbindung sozialer, familiärer und gesellschaftlicher Problembereiche.

Die selbstverfaßte und selbstüberlegte Krebsentstehungstheorie – auch „Eiserne Regel des Krebs“ bezeichnet – bezieht sich erneut auf einen Programmierungsfehler im ZNS als Träger der Psyche. Entsprechend erfolgt dann eine Entartung von Zellen über ständige Fehlinformationen an andere Zellen oder Zellverbände.

Nach chirurgischen Eingriffen kann zwar der Tumor und damit der Konflikt selbst indirekt abgeschwächt werden, die Bewältigung dieser inneren, schwierigen Situation bei den betroffenen Patienten führt aber nur zu einer längerfristigen Heilung. Bei Auftreten eines Rezidiv-Tumors könnte dann als Ursache dieser bestehende innere Konflikt nicht beherrscht werden.

Diese „Krebsentstehungstheorie“ wird auch auf weitere Krankheiten ausgedehnt und soll z.B. beim Herzinfarkt oder bei anderen sog. Systemerkrankungen wie Primär chronische Polyarthritis oder Colitis ulcerosa die Grundlage bilden, d.h. auch hier bestehen Programmierungsfehler im ZNS.

Es werden anschließend noch zwei Fälle aus den Befragungen vorgestellt, aus denen der Autor die Bestätigung seiner Thesen herzuleiten glaubt. Anschließend folgen dann noch spekulative Äußerungen hinsichtlich neuer oder bereits etablierter Therapieverfahren, die im Gegensatz zu seinen Konzeptionen nur von untergeordneter Bedeutung sind. Beigefügt sind noch sechs Fallbeschreibungen, wobei eine im Interviewstil mit einem Kollegen (Fall 40) ausführlich dargelegt wird. Anhand dieser Krankheitsverläufe zieht der Autor den Schluß, daß die von ihm verfaßte These „Eiserne Regel des Krebs“ sich daraus ablesen läßt.

Zusammenfassende Beurteilung:

Der Verfasser dieser vorgelegten Habilitationsschrift sieht in einem psychischen Konflikt den entscheidenden Auslöser für die Krebsentstehung und verlegt diesen als entscheidenden Mechanismus in das ZNS. Er beschreibt seine Vorstellung, wie sich bösartige Tumoren entwickeln, läßt aber jeden Beweis dafür vermissen. Der Einfluß psychogener Störungen auf die Entstehung von Krebs ist nicht unbekannt, läßt sich aber entscheidende Ursache bisher nicht wissenschaftlich bestätigen. Der Verfasser konstruiert seine Thesen aufgrund von Krankheitsverläufen von Patienten, die weder durch seine Untersuchungen noch durch andere wissenschaftliche Untersuchungen erhärtet werden. Er bleibt auch Beweise schuldig für seine Thesen und Behauptungen, daß Störungen im ZNS liegen und die Zellen in der Peripherie falsche Codes erhalten. Nachweise in der Literatur werden auch nicht angegeben, da ein Literaturverzeichnis fehlt.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß dieses zur Habilitation vorgelegte Schriftstück in keiner Weise minimalen wissenschaftlichen Anforderungen genügt. Thesen und Behauptungen werden weder in klarer Fragestellung verfolgt, noch ihre Wertigkeit bewiesen. In keiner Weise entspricht die vorgelegte schriftliche Arbeit einer Habilitationsleistung, so daß der Medizinischen Fakultät die Ablehnung empfohlen wird. Es bleibt noch hinzuzufügen, daß ein Verzeichnis eigener wissenschaftlicher Arbeiten, wie Originalpubikationen und Vorträge auf wissenschaftlichen Kongressen, völlig fehlen.

M. Bamberg, Arzt, Direktor der Abteilung für Strahlentherapie.


3. Gutachten Prof. Höffken, Chemoonkologe

Klinikum der Friedrich Schiller Universität Jena
Klinik für innere Medizin
Innere Medizin II
Onkologie – Hämatologie – Endokrinologie – Stoffwechselerkrankungen

12.7.94

Spectabilis,
Sehr geehrter Herr Kollege Zrenner,

gerne komme ich Ihrer Bitte vom 16.6.94 nach, ein Gutachten im Habilitationsverfahren von Herrn Dr. Ryke Geerd Hamer zu erstellen.

Grundlage sind eine Kurzfassung der Neuen Medizin (Stand 1994) (Anl. 2), eine Zusammenfassung (Anl. 1), ein Poster, ein Buch in der Amici di Dirk Verlagsgesellschaft (Eigenverlag) (Anl. 3) und eine Sprachkassette (Anl. 4).

Der Habilitationsschrift von Dr. Ryke Geerd Hamer liegt ein ganzheitliches Verständnis der Medizin zugrunde. Vom Verfasser selbst erkannte biologische Gesetzmäßigkeiten werden als Grundlage einer neuen Medizintheorie (Neue Medizin) herangezogen. Der Verfasser stellt den Anspruch, mit dieser Medizintheorie nicht nur Tumorerkankungen, sondern auch andere bisher nicht kausal einzuordnende Erkrankungen erklären zu können. Die Originalität der Theorie wird dadurch unterstrichen, daß die Person des Verfassers (konkret der Sohn) mit dieser Medizin-Theorie eng verknüpft wird (DHS = Dirk-Hamer-Syndrom oder Hamersche Herde). Ebenso werden die Verwandten (Sohn, Ehefrau) hervorgehoben, die als erste die Theorie begriffen oder angewandt hätten.

Die Theorien stützen sich also vor allem auf eigenständige Überlegungen (formal ausgedrückt durch relativ geringe Anzahl von Zitaten). Allerdings werden teilweise auch alte embryologische und phylogenetische Vorstellungen der Keimblattforschung integriert. Auffällig in der Medizintheorie des Verfassers sind eine große Menge von Begriffsbildungen (z.B. Conflictolyse, Skeletthirnrelais, generalisierter Selbstwerteinbruch, Konfliktverdichtung, Kurzschlußfolgerungen, Krebsäquivalenterkrankungen usw.). Die Habilitationsschrift ist daher in weiten Zügen eine Erläuterung von neu eingeführten Termini.

Eine der vom Verfasser wahrgenommene biologische Gesetzmäßigkeit lautet:

Die Eiserne Regel des Krebs; Jede Krebs- oder Krebsäquivalenterkrankung entsteht mit einem DHS, d.h. einem allerschwersten, hochakut-dramatischen und isolativen Konflikterlebnisschock, gleichzeitig bzw. quasi gleichzeitig auf allen 3 Ebenen, in der Psyche, im Gehirn, am Organ. Der Konfliktinhalt bestimmt die Lokalisation des Krebses. So erklärt er einen bei ihm selbst aufgetretenen Hodenkrebs nach dem Tod des Sohnes Dirk.

Das Postulat einer derartigen Kausalitätskette ist an sich nichts Neues. Neu ist, daß der Verfasser die Ursache für die Krebsentstehung in der peripheren Zelle in einem Programmierungsfehler im ZNS sieht, wodurch fortlaufend Fehlcodes an die periphere Zelle geliefert werden. Der Verfasser hat schwerpunktmäßig gynäkologische Karzinome in 200 Fällen untersucht, er vermutet aber, daß alle Karzinome nach dem gleichen Prinzip entstehen. Für jede Krebslokalisation gibt es ein spezifisches Konfliktmuster. Beim Mammakarzinom stellte der Autor fest, daß kurze Zeit vor der Entdeckung der Krankheit eine Konfliktverdichtung eingetreten war. Mit Routine konnte der Verfasser bis auf 14 Tage genau retrospektiv den Zeitpunkt der Konflikt-Verdichtung abschätzen.

Dieses beispielhaft dargestellte Krebsverständnis ist nicht vereinbar mit dem derzeitigen Wissen über Mamma-Karzinome. Danach sind Mamma-Karzinome biologisch sehr heterogen mit Krankheitsverläufen von nur wenigen Wochen oder mehreren Jahrzehnten. Es erscheint deshalb unwahrscheinlich, die vom Verfasser angewandten Techniken regelhaft anwenden zu können.

Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt an der Arbeit des Verfassers besteht darin, daß lediglich retrospektiv die Konfliktsituation für die Krebserkrankung untersucht worden ist. Die Krebserkrankung an sich ist selbstverständlich stark konfliktauslösend. Die nunmehr über mehr als ein Jahrzehnt gehenden Forschungen hätten hinreichend Gelegenheit bieten können, die Theorien, von denen der Verfasser so uneingeschränkt überzeugt ist, prospektiv zu belegen. Seine lange Aneinanderreihung von einzelnen Fallbeispielen ist wissenschaftlich jedoch nicht überzeugend. Die Arbeit von Herrn Hamer stellt eine interessant-provokativ verfaßte Auseinandersetzung mit der Schulmedizin und dem gesellschaftlich akzeptierten Krankheitsbegriff dar. Sie kann deshalb als ein Beitrag zur Entwicklung eines ganzheitlichen Medizinverständnisses verstanden werden. Auch ist sie erzählerisch brilliant abgefaßt.

Es fällt dem Gutachter jedoch schwer, den üblicherweise von einer schriftlichen Habilitationsleistung zu erwartenden Fortschritt in der Wissenschaft zu erkennen. Nicht nur hat der Autor die Grundregeln zur Abfassung wissenschaftlich begründeter Habilitationsschriften außer Acht gelassen, er hat auch bemerkenswert wenig Bemühungen aufgebracht, um seine Theorien in den Kontext bekannter wissenschaftlicher Fakten zu stellen. So hat er nur sparsam Literaur in begutachteten Journalen zitiert. Die Arbeit sprengt darüber hinaus in Form und Inhalt (Buch, Diskette, Kurzfassung) jeden Rahmen einer präzisen Darstellung wissenschaftlichen Erkenntnismaterials. Sie ergeht sich in Thesen, Kasuistiken und Schlußfolgerungen, deren Logik teilweise nicht mehr nachvollziehbar ist. Fehlt dem Gutachter hier die Möglichkeit der Perzeption, so sollte gefolgert werden dürfen, daß dem Kandidaten die Fähigkeit, seine Theorien auf anerkannten Wegen und Arten der Kommunikation zu vermitteln, fehlt.

Sowohl unter formalen als auch unter inhaltlichen Aspekten erfüllt das vorgelegte Oevre nicht die Anforderungen, die an eine schriftliche Habilitationsleistung zu stellen sind.

Ich kann deshalb der Hohen Medizinischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen das vorgelegte Werk nicht als Habilitationsschrift empfehlen.

Prof. Dr. K. Höffken


Kurzinformation an unsere Leser:

Aktion „Keiner kann später sagen, er habe nichts gewußt“:

Auf Kosten des Verlages wurde an sämtliche deutschsprachigen (Deutschland, Österreich, Schweiz) medizinischen Fakultäten, Gesundheitsministerien (des Landes und der Bundesländer bzw. Kantone) per Einschreiben ein Buch „Kurzfassung der Neuen Medizin zur Vorlage im Habilitationsverfahren …“, nebst einem Brief Dr. Hamers, eines Informationsdienstes und Informationsmaterials, wie kompetente Stellungnahmen von Medizinern zum Thema etc. versandt, sowie in einem 2. Brief die oben angef. „Gutachten“.

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