Wegen illegaler Ausübung des Heilberufes
Sechs Monate Haft für Eifeler Psychotherapeut
Vor dem Strafgericht Lüttich ist gestern ein Psychotherapeut aus der Eifel wegen illegaler Ausübung des Heilberufes zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Haftstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro. Der Mann wurde zudem der fahrlässigen Körperverletzung und des Betrugs für schuldig befunden. Der Sozialassistent hatte seine Klienten nach der Methode der Neuen Germanischen Medizin behandelt. Die Familie einer Klientin des Mannes, die 2002 an einer Krebserkrankung gestorben war, hatte den Fall ins Rollen gebracht.
Sechs Monate Haft auf Bewährung und 5500 Euro Geldstrafe
Klares Urteil gegen Therapeut und die »Biologie Totale«
Mit einem sehr klaren Urteil endete gestern vor dem Strafgericht Lüttich der Prozess gegen einen Psychotherapeuten aus St.Vith. Der 57-Jährige wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße in Höhe von 5500 Euro verurteilt. Zudem muss er die Zivilparteien entschädigen.
Von Petra Förster
St.Vith/Lüttich
Wegen Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz wurde der ehemalige Arzt Ryke Geerd Hamer 1997 in Köln zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt.
Er hatte europaweit Schlagzeilen gemacht, als er den Eltern der krebskranken Olivia Pilhar Hoffnung auf Heilung ihrer Tochter durch die Neue Germanische Medizin gemacht hatte.
Für die zahlreichen Prozessbeobachter und letztlich wohl auch für den Angeklagten selbst war das Urteil in seiner Klarheit und seiner Strenge eine große Überraschung. An den fünf Verhandlungstagen hatte sich herausgestellt, dass es äußerst schwierig ist, eine gesetzliche Grundlage zu definieren, auf deren Basis das Handeln eines Psychotherapeuten beurteilt werden kann.
»Es ist nicht strafbar, den Titel ’Psychotherapeut’ zu tragen«, betonte die Richterin dann auch in ihrer Urteilsbegründung. Wohl aber sei das, was der Mann im Rahmen dieser Tätigkeit getan habe, strafbar und falle eindeutig in die Kategorie der illegalen Ausübung des Heilberufes.
2002 hatte der Angeklagte eine Frau mit einer Krebserkrankung »behandelt« und ihr von klassischen medizinischen Methoden abgeraten. Als Anhänger der Neuen Germanischen Medizin bzw. der »Biologie Totale« (Biologisches Dekodieren) verfolgte er den Ansatz, dass eine Krebserkrankung auf einen inneren Konflikt zurückzuführen sei, den es zu lösen gelte.
Drei Beschuldigungen
Die Familie der kurze Zeit später verstorbenen Patientin hatte den Fall ins Rollen gebracht, mit dem Ziel, ein Berufsverbot für den Mann zu erwirken. Die Anklage umfasste letztlich drei Beschuldigungen: illegale Ausübung des Heilberufes, fahrlässige Tötung und Betrug. Richterin Cabus machte aus der fahrlässigen Tötung schließlich »fahrlässige Körperverletzung«. Dies in dem Sinne, dass die Frau ohnehin an ihrer Erkrankung gestorben wäre und dem Angeklagten nicht die Schuld für ihren Tod zugesprochen werden kann. Wohl hätte der Weg bis zum Tod weniger qualvoll sein können, wenn sie auf Methoden der klassischen Medizin zurückgegriffen hätte.
Alle drei Beschuldigungen wurden schließlich mit einer einzigen Haftstrafe abgeurteilt, wobei diese für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro wurde indessen nicht mit einer Bewährungschance versehen.
Die Richterin entsprach mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die Rechtsverteidiger des Angeklagten hatten auf Freispruch bzw. hilfsweise auf eine Aussetzung der Urteilsverkündung plädiert. »Das würde die Taten banalisieren«, erklärte Richterin Cabus ihr Urteil und argumentierte, dass der Therapeut über einen langen Zeitraum eine große Bedrohung für den Heilberuf dargestellt habe. Zudem habe der Mann sich und sein Handeln bis zum Ende des Prozesses nie infrage gestellt oder Bedauern gezeigt. Ein psychologisches Gutachten identifiziert ihn als Persönlichkeit mit intellektuellen Fähigkeiten, aber auch mit narzisstischen Zügen.
Die Bewährungschance rechtfertige sich insofern, dass sie dem Angeklagten die Möglichkeit zur Einsicht gebe.
Richterin Cabus belegte ihr Urteil nicht nur mit zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung, sondern auch mit Aussagen anderer Klienten des Mannes aus den Ermittlungsprotokollen.
So hatte er einen Patienten davor gewarnt, durch klassische medizinische Behandlungen in eine Stress-Spirale zu gelangen.
Einer anderen Frau hatte er versprochen, sie werde geheilt, wenn sie seiner Behandlung folge. Entscheide sie sich allerdings für eine Chemotherapie, werde sie sterben.
In diesem Sinne habe er eindeutig seine Kompetenz als Psychotherapeut überschritten. Was den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung betreffe, so habe der Mann dem sichtbaren Verfall der Patientin zugeschaut und sie auf unmenschliche Weise leiden lassen. Dabei hatte er der Familie erklärt, die Schmerzen seien Teil des Heilungsprozesses und ein Zeichen dafür, dass der Tumor sich auflöse.
Appell
Die Zivilparteien, d.h. die Hinterbliebenen der Frau, wird der Angeklagte entschädigen müssen.
Das Urteil sieht die Zahlung je eines provisorischen Euros vor, wobei die Familie stets betont hatte, dass es ihr nicht um eine finanzielle Entschädigung gehe, sondern darum, dass dem Mann das Handwerk gelegt werde. Sie wohnten der Urteilsverkündung nicht bei, wohl allerdings der Vater einer anderen Patientin aus Malmedy, der schon Anfang der neunziger Jahre gegen den Mann geklagt hatte. Das Verfahren war aber damals eingestellt worden. »Damals hat man mir nicht geglaubt«, bedauerte er und betonte, dass er das Urteil auch als ganz klaren Appell in Richtung der politischen Instanzen verstehe, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit von Psychotherapeuten zu schaffen.
Anmerkung von H. Pilhar
Dr. Hamer distanziert sich von Sabbah und seiner „Biologie Totale“ bzw. seinem „biologischen Dekodieren“!
Dr. Hamer erklärt seit jeher, dass die Germanische Heilkunde® an die Universitäten und nicht in die Hände von Möchtegerntherapeuten gehört. Allerdings weigern sich die Universitäten seit 30 Jahren ihrer Verpflichtung nachzukommen und zu prüfen. Und dass die Germanische Heilkunde® überprüft gehört, ergibt sich einerseits aus dem Recht des Habilitanten Dr. Hamer und andererseits aus dem Recht der steuerzahlenden Bevölkerung. Unsere Rechte werden von den Universitäten und Behörden (Medien, Politiker, Kirchen) staatenübergreifend seit 3 Jahrzehnten mit Füßen getreten. Wir Patienten werden mit Chemo vergiftet und mit Morphium eingeschläfert. In Massen werden wir gesetzeskonform gemordet – und das mit Vorsatz! Für die Mächtigen dieser Welt soll das weiterhin so bleiben.
Dieses Strafverfahren zeigt, dass für uns die Germanische Heilkunde® verboten ist und verboten bleiben soll.
Wer vermag dies zu ändern?
Die Therapeuten sind im System verhaftet! Abgesehen davon, dass die Therapeuten (HPs ect.) das, was der Patient bräuchte, nicht geben können
- die Legalität und Gewißheit, dass alles seine Richtigkeit hat
- die Notfallsmedizin
- die Krankschreibung
und das, was sie dem Patienten geben können, das Wissen um die biologischen Zusammenhänge, er, der Patient, mittlerweile selbst hätte lernen können und sollen, um erst gar nicht in diese mißliche Lage zu kommen bzw. um Folgekonflikte durch Panik zu vermeiden …
… abgesehen von diesen wesentlichen Punkten, fürchtet der Therapeut um seine eigene Existenz! Er wird uns nicht helfen! Aus diesem Grund hilft auch kein Schulmediziner, Politiker, Journalist, Pfarrer, Bürgermeister oder sonst wer.
Das ist ein Grund von vielen, warum Dr. Hamer keine Therapeuten ausbildet – es ist witzlos! Außerdem darf er rechtlich keine Therapeuten ausbilden.
Das Ziel muß die Legalität sein! Wie erreichen wir die Legalität?
In erster Linie brauchen wir einen echten Rechtsstaat. In einem echten Rechtsstaat wäre diese 3 Jahrzehnte andauernde Unterdrückung dieser Offenkundigkeit (Richigkeit der Germanischen Heilkunde®) nicht möglich gewesen.
Die Germanische Heilkunde® bricht durch, wenn die Krokusse blühen!
Das Effektivste ist es voerst, sich die Germanische Heilkunde® zum eigenen Hobby zu machen;
- man kann sie erfahren und mit der Zeit wird aus „Glauben“ „Wissen“, dass sie stimmt und man hat im Fall des Falles schon viel weniger Angst und vor allem keine Panik und keine Folgekonflikte (Metastasen) und bereits dadurch die optimale Chance wieder gesund zu werden.
- im Fall des Falles kann man sich selbst helfen, indem man Konfliktmassen und dadurch Heilungsphasen gering halten kann und zwischen einem und seiner eigenen Gesundheit weder Arzt noch Medikament steht, denn heilen kann sich der Körper nur selbst.
- Irgendwann erkennt man, dass man das, was einem die Schulmediziner vorn und hinten reinschieben wollen, gar nicht brauchen kann und das, was man von den Schulmedizinern bräuchte (Notfallsmedizin), nicht bekommt! Ich persönlich mache um jeden Schulmediziner (aber auch HPs) einen weiten, weiten Bogen! Einerseits bringt er mich nur mit seiner Panikmache in Gefahr und andererseits weiß ich mit der Germanischen Heilkunde® als Nichtmediziner mehr über Krankheitsursachen als dieser Schulmediziner (HP) – denn er weiß über Krankheitsursachen zugegebenermaßen gar nichts!
- man kann seinem Nächsten als Nichttherapeut durch Rat und Tat zur Seite stehen und je besser man selbst verstanden hat, um so besser kann man es dem nächsten erklären, so dass er selbst begeistert wird. Die Germanische Heilkunde® kann so – am System vorbei – zu einer Volksmedizin werden. Jede Mutter sollte wissen wie die Neurodermitis ihres Kindes funktioniert!
man kann dadurch die Germanische Heilkunde® – und das mit ihr einhergehende Bewußtsein im Einklang mit der Natur samt ihren Gesetzen – zum Blühen bringen!