An
Freunde der Germanischen Neuen Medizin von
Dr. med. Ryke Geerd Hamer

17. Juli 2008

Betrifft: Olivia klagt Uni Tübingen

Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Freunde!

In diesen Tagen haben die Medien unsere Tochter Oliviawieder entdeckt“! Man möchte unser Kind als „mit der Chemo geheilt“ der breiten Öffentlichkeit verkaufen. Man stellt unserer 19jährigen Tochter eine Karriere als Mannequin in Aussicht. Ein Leben im Rampenlicht – „geheilt mit Chemo“! Nahezu stündlich läutet das Telefon und Journalisten verlangen nach unserem Kind.

Als „Person des öffentlichen Interesses“ hat Olivia nur eingeschränkte Persönlichkeitsrechte. Die während eines Modelwettbewerbs in der Türkei von ihr gemachten Fotos, hat man gegen ihren Willen missbräuchlich verwendet. Ihr schriftlich erklärter Wunsch, diese Fotos von ihr nicht zu verwenden, wurde einfach missachtet. Von den Geldern an den Bildrechten, die mittlerweile zwischen den Medienhäusern fließen, sieht sie keinen Cent. Auf die geistigen Ergüsse der Journaille kann sie keinen Einfluß nehmen. Und in diesem Tenor soll es nach dem Willen der Presse auch weitergehen …

Für Olivia bricht nun eine schwere Zeit an.

Wir Eltern haben in diesen vergangenen Jahren versucht, unsere Kinder vor der brutalen Wirklichkeit so gut es ging zu schützen. Wir haben versucht, ihnen Freiraum für eine gesunde Entwicklung zu schaffen. Olivia hat, wie ihr älterer Bruder, das Abitur mit Vorzug geschafft! Nun aber sind sie volljährig und müssen ihren eigenen Weg finden. Und wir Eltern sind überzeugt, unsere Kinder werden ihren Weg finden!

Olivia brennt geradezu darauf, eine Frage zu stellen: „Stimmt die Germanische, oder stimmt sie nicht?

Und diese Frage hat die Universität Tübingen zu klären! Diese Universität steht in der Pflicht der Öffentlichkeit gegenüber, von der sie Steuergelder nimmt und natürlich auch gegenüber der Wissenschaft selbst.

Wir alle, Sie, verehrter Leser, Olivia, Dr. Hamer, wir Eltern und alle Menschen haben ein Recht auf die Klärung dieser immanenten Frage!

Es geht nicht an, dass die Bevölkerung verpflichtend ein Gesundheitssystem finanzieren muß, dass der Patient verpflichtend die Verantwortung deren „Therapie“ übernehmen muß und dieses Unsystem jeden Wissenschaftsfortschritt durch Verweigerung boykottieren darf! Wir haben ein Recht auf die beste Medizin, denn wir müssen sie bezahlen und dafür unterschreiben und von ihr hängt überdies auch noch unser Überleben und unsere weitere Lebensqualität ab!

Dieses Unsystem beansprucht klar eine Monopolstellung!

Dem drei Jahrzehnte währenden Fehlverhalten dieser Universität, durch Verweigerung ihrer ureigensten Aufgabe, muß EINHALT geboten werden. Wir – Sie ebenfalls, verehrter Leser – müssen diese Universität in die Pflicht nehmen!

Dr. Hamer hat nun erneut an das VG Mannheim den Antrag gestellt, die Universität Tübingen zu verpflichten, die Germanische Neue Medizin durch Reproduzierung am nächst besten Fall, zu überprüfen. Diese Forderung ist eine Minimalforderung, die z.B. der TÜV an jeder x-beliebigen Maschine täglich erfüllt. Auf einen universitären Bescheid über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit des Vorgetragenen, hat jeder Habilitierende ein Recht! Das klagt Dr. Hamer ein! Seit 27 Jahren verweigert die Universität Tübingen die Beantwortung dieser Frage! Die Klärung dieser Frage ist logischerweise der 1. Schritt. Erst im 2. Schritt würde es um die Habilitation gehen.

Wäre der 1. Schritt korrekt geprüft worden, dann wäre – nach menschlichem Ermessen – Dr. Hamer König in der Medizin (!) und es wären seither 20 Millionen Patienten nicht gestorben und würden täglich keine 1500 sterben müssen! Die Universität Tübingen verantwortet diesen Massenmord.

Siehe: Ra Koch an VGH Mannheim – Antrag auf Zulassung der Berufung

Dr. Hamers Rechtsanwalt, Herr Koch, bringt in diesem Antrag die Sache auf den Punkt; Dieses Verhalten käme dem Verhalten der Bediensteten einer Posteingangsstelle eines Gerichts gleich, welche die Klageschrift des Klägers einfach in den Papierkorb werfen, da sie den Kläger nicht leiden können. Jeder Mensch hat Anspruch darauf, sein Begehren von einem zuständigen Gremium überprüft zu bekommen!!

Eben weil sich die Universität Tübingen seit 27 Jahren einer Beantwortung dieser Frage verweigert, hat es den Fall Olivia gegeben!

Olivia fordert nun ihr unbestreitbares Recht ein, diese Frage geklärt zu bekommen!

Olivia wird sich dem Antrag von Dr. Hamer als Nebenklägerin anschließen und wir Eltern werden ihrem Beispiel folgen! Und dazu rufen wir auch Sie auf, verehrter Leser! Beteiligen Sie sich als Nebenkläger! Sie haben ein Recht auf die Klärung der Frage, stimmt die Germanische oder stimmt sie nicht?

PS
Demnächst mehr dazu auf www.pilhar.com

Mit freundlichen Grüßen
Die Eltern von Olivia

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