Erika und Ing. Helmut Pilhar
Maiersdorf 221
A-2724 Hohe Wand
Tel./Fax: 0043-[0]2638/81236
Email: helmut@pilhar.com
Homepage: http://www.pilhar.com

Freitag, 11. Juni 1999

An
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Radetzkystr. 2
1031 Wien

Betrifft

Anfrage unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz ersuchen wir das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales höflichst uns folgende Fragen zu beantworten;

I.) Betreffend Forschung an Kindern

a.) Unserem Wissen nach ist die Forschung an Kindern gesetzlich verboten. Ist das korrekt?

b.) Entnommen aus (und als Anlage beigelegt): BGH-Urteil IV ZR 135/92:

„… auch die von der überwiegenden Zahl der Ärzte und Krankenanstalten geübte Behandlung könne nach den Feststellungen des Berufungsgerichtes nicht als wissenschaftlich allgemein anerkannt bezeichnet werden, weil die Ursachen dieser Krankheiten noch immer nicht erforscht sei und jede Art der Behandlung zwangsläufig experimentellen Charakter habe, ohne daß der Nachweis medizinischer Richtigkeit geführt werden könne. … Die Fallgruppe der unheilbaren Krankheiten, bei denen es keine wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode gibt, ist auch nicht so gering, … Das machen Krankheiten wie die erwähnte Multiple Sklerose, AIDS, …, weite Bereiche bei Krebs …“

Die Schulmedizin macht auch in Österreich keinen Hehl daraus, daß ihr die Ursachen der meisten Krebserkrankungen unbekannt sind. Das ist allgemein bekannt.

Teilt das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales inhaltlich das oben zitierte BGH-Urteil – konkret, daß die (derzeitige) Krebstherapie experimentellen Charakter besitzt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja; Dient die (derzeitig experimentelle) Krebstherapie bei Kindern für Forschungszwecke?

II.) Betreffend Neuer Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer

Wir bringen dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Bestätigung über die Verifikation der Neuen Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer durch die Universität Trnava vom 11. Sept. 1998, sowie das anschließend geführte Interview zwischen dem Prorektor der Universität, Prof. Dr. Miklosko, und Dr. Hamer zur Kenntnis. Die Bestätigung, als auch die Erklärung des Prorektors vom 4. Februar 1999 legen wir schriftlich und das Interview in Form eines Videos als Anlage bei.

Sieht sich aufgrund dieser neuen Information das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veranlaßt, dieser äußerst wichtigen, für viele Bürger dieses Landes vielfach lebensentscheidenden Frage der möglichen – wenn auch vorerst nur ‘versuchsweisen’ Studie, obgleich naturwissenschaftlich als richtig erwiesenen (also nicht ‘experimentellen’, da sie amtlich am nächstbesten Patientenfall verifiziert werden und somit allen nur denkbaren naturwissenschaftlichen Ansprüchen genügen konnte und somit verifiziert ist (!), womit auch die Schulmedizin schlicht und einfach falsifiziert wurde (!)) und von der Wissenschaftlichen Kommission der Universität Trnava (mitunterzeichnender Onkologe, Dekan Prof. Dr. Krcmery, wurde zwischenzeitlich zum Europapräsident der Onkologenverbände ernannt (!)) geforderten – Anwendung dieser Neuen Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer nachzugehen?

Wenn ja; Wann und was wird das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales unternehmen?

Wenn nein; Was spricht gegen eine – vorerst versuchsweisen – Studie einer amtlich bestätigten, naturwissenschaftlich verifizierten und auf medizinische Experimente nicht angewiesenen Neuen Medizin?

Für den Fall der Ablehnung wird die bescheidmäßige Erledigung beantragt.

viva la medicina sagrada

Hochachtungsvoll

Anlage:

BGH-Urteil IV ZR 135/92
Bestätigung der Universität Trnava, 11.9.1998
Erklärung Prorektor Prof. Dr. Miklsoko, 4.2.1999
Interview zwischen Prorektor Prof. Dr. Miklosko und Dr. Hamer (Video)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.