Dr. med. Ryke Geerd Hamer
Sülzburgstr. 29
5000 Köln
19.12.1988
An die
Universität Tübingen
z.Hd. Herrn Schwarzkopf
Betrifft:
Verwaltungsgerichtsprozess wegen Vortäuschung falscher Tatsachen und wissenschaftlichen Betruges durch die Med. Fakultät im Rahmen des Habilitationsverfahrens 1981/82
Sehr geehrter Herr Schwarzkopf!
Bezug nehmend auf unser heutiges Telefonat möchte ich die Universität Tübingen nochmals offiziell fragen, welche Konsequenzen die Universität Tübingen – unabhängig von dem Stand des Prozesses – daraus zu ziehen gedenkt, daß die EISERENE REGEL DES KREBS doch spätestens ab sofort als wissenschaftlich gesichert und überprüft für richtig zu gelten hat?
Noch steht doch bekanntlich die Auskunft der Universität Tübingen an alle Med. Fakultäten, sowie das Gesundheitsministerium in Bonn und die Bez.-Regierung in Koblenz, daß die Habilitationsarbeit „aus methologischen und sachlichen Gründen“ abgelehnt worden sei und daß die EISERNE REGEL DES KREBS nicht reproduzierbar sei, mithin falsch. Nun wissen Sie genau, daß das auch in der Sache völlig falsch war, daß nämlich die EISERNE REGEL DES KREBS als richtig zu gelten hat.
Bitte, teilen Sie mir mit, welche Konsequenzen die Universität Tübingen daraus ziehen will, oder ob sie keine Konsequenzen daraus ziehen will (nach dem Motto: „Ich werde immer und immer und immer gegen Hamer stimmen, egal was der schreibt“ – Prof. Voigt, Neuroradiolog. Ordinarius, derzeit Dekan der Med. Fakultät). Denken Sie aber auch, bitte, daran, daß die Universität offiziell hat verlauten lassen: „Wenn wir gewußt hätten, daß die EISERNE REGEL DES KREBS richtig war, hätten natürlich formale Dinge überhaupt keine Rolle gespielt“ – Prof. Voigt, Tübingen, beide Zitate am 17.12 86 in Sigmaringen vor dem Verw.-Gericht.
Ich mache Sie in aller Höflichkeit darauf aufmerksam, daß ich nunmehr in Zukunft allen Patienten raten werde, Strafanzeige gegen die verantwortlichen Herren der Universität Tübingen zu erstatten.
Es wird Ihnen ja, nehme ich an, keine große Mühe machen, mir noch vor Weihnachten in wenigen Zeilen zu bestätigen, daß die Universität auch diesmal – nach dem Stil des Hauses – wieder keine Konsequenzen ziehen wird, sondern lieber auf das Wunder hoffen will, daß der Kelch doch noch an ihr vorübergehen wird, ich meine der Kelch der skandalösen Blamage auf Jahrunderte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ryke Geerd Hamer