Habilitation an der Universität Tübingen

Dr. med. Ryke Geerd Hamer

09.10.1994

An das
Ministerium für Wissenschaft und Forschung
Baden-Württemberg
Herrn Minister Klaus von Trotha, persönlich

Betrifft: Ihr Schreiben vom 05.10.1994

Sehr geehrter Herr Minister von Trotha!

Für Ihren persönlichen Brief vom 05.10.1994 danke ich Ihnen verbindlich.

Nun ist, leider, doch das eingetreten, Herr Minister, vor dem ich Sie gewarnt hatte. Sehen Sie, ein Rechtsstaat ist nur der, der das Recht auch gewährt, das der Bürger eigentlich hätte. Die Grundgesetze sind heute so ziemlich auf der ganzen Welt gleich: alles bestens, … nur nach Belieben gewährt. Unendlich viele .. (Bürger) haben das mit dem Leben bezahlen müssen.

Noch absurder aber ist, wenn ein Minister sich auf Gerichtsurteile bezieht, die völlig unsinnig oder korrupt sind: Wie kann ein Gericht in Sigmaringen oder Mannheim entscheiden, dass eine naturwissenschaftliche Fakultät (Medizin) nach einer anderen als naturwissenschaftlichen Prüfungsmethode „prüfen“ darf, wenn es eine solche andere Methode gar nicht gibt? Ein Verwaltungsgerichtshof aus naturwissenschaftlich völlig unbedarften Richtern kann doch nicht per Urteil bestimmen, dass es noch eine zweite naturwissenschaftliche Art der Überprüfung (nämlich eine theologische) zu geben hat, die es auf der ganzen Welt nicht gibt! Ein Wissenschaftsministerium, das solchen blanken Unsinn behauptet – aus lauter falsch verstandener Gerichtsurteilsgläubigkeit – gibt ein ganzes Land der Lächerlichkeit und dem Spott aller Wissenschaftler preis!

Sie hätten der König sein können, wenn Sie schlicht und einfach zugegeben hätten, was ohnehin jeder sieht, dass die Behörden samt Gerichten und Universitäten, Presse und den „dahinter stehenden Kreisen der ehrenwerten Gesellschaft“ schachmatt gesetzt sind. Die Tausende ärmster Patienten, die in unseren Kliniken vermeintlich zum Tode verurteilt sind, weil angeblich nichts mehr zu machen sei, hätten Ihnen vor Dankbarkeit die Füße geküsst!

Sie sehen doch selbst, welche Verrenkungen ein Gericht wie das Sigmaringer Verwaltungsgericht macht, weil irgend ein Logenkahn es von oben so verfügt haben mag: Einerseits ist es unendlich selbstverständlich, dass eine Verifikationsprüfung nach naturwissenschaftlichen Regeln der Reproduzierbarkeit durchgeführt werden wird, dass man es wegen der Selbstverständlichkeit gar nicht ins Urteil aufnehmen braucht, andererseits lässt man die Universität absichtlich aus dem Sack schlüpfen, indem man die einzige, weltweit legitime naturwissenschaftliche Prüfmethode nicht zwingend vorschreibt – so, als gäbe es noch eine zweite!! Ich fürchte, das Urteil der Nachwelt über solche Gerichte, Ministerien und Fakultäten, die für den Tod unserer Patienten verantwortlich sind, wird vernichtend ausfallen.

Das hat auch gar nichts mehr mit Freiheit der Wissenschaft oder universitärer Freiheit zu tun, dass Gerichte und Ministerien der Universität noch dabei behilflich sind, eine Erkenntnis brutal zu unterdrücken – ohne Rücksicht auf Verluste an Patienten. Das wird man später mal als falsch verstandene Solidarität und als klassischen Fall einer bewussten Rechtsbeugung durch absichtlichen Winkeljuristen-Formalismus geißeln!

Nehmen Sie mir, bitte, diesen emotionsgeladenen Brief nicht übel, Herr Minister von Trotha. Aber man kann nicht schweigen, wenn ein Dekan „eine solche Dimension der Menschenverachtung“ … auch noch unterschreibt (Prof. Donau). Ich weiß natürlich, dass Sie unter Zwängen stehen, aber ich hätte an Ihrer Stelle lieber meinen Hut genommen, als den Namen von Trotha in dieser oberfaulen Sache mit einem ewigen Makel zu behängen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ryke Geerd Hamer

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