Habilitation an der Universität Tübingen – DIE LEX HAMER

Dr. med. Ryke Geerd Hamer

co. Rechtsanwalt Walter Mendel
von Beckerathplatz 4
47790 Krefeld

22.9.98

An die
Medizinische Fakultät der Universität Tübingen
Herrn Dekan Prof. Dr. Zrenner

Betrifft:

Stattgehabte amtliche Verifikation der Neuen Medizin

Spektabilität, sehr geehrter Herr Dekan,

Beigefügt bringe ich Ihnen und der Fakultät die amtliche Bestätigung der staatlichen Universität Trnava (Tyrnau) über die stattgehabte Verifikation der Neuen Medizin zur Kenntnis.

Eine solche Verifikation durch Überprüfung, bzw. Reproduzierung am nächstbesten Fall, nach streng naturwissenschaftlichen Regeln, unterschrieben vom Prorektor der Universität (Mathematiker), dem Dekan (Onkologe) und dem Vorsitzenden der Kommission, einem Psychiatrie-Professor, dürfte nunmehr auf der ganzen Welt unbestreitbar sein, auch in Tübingen!

Genau dies war die öffentliche, redliche Überprüfung einer naturwissenschaftlichen Entdeckung, die ich seit 17 Jahren von der Universität Tübingen gefordert hatte – und die die Universität Tübingen zuerst ausdrücklich zugesagt hatte (Dekan Prof. Voigt 1981), später aber stets verweigert hat. Da diese Entdeckung, die die Medizin erstmals zu einer streng naturwissenschaftlichen Disziplin macht, die größte wissenschaftlich-medizinische Revolution seit Menschengedenken darstellt, darf die Universität Tübingen nunmehr für sich in Anspruch nehmen, 17 Jahre lang versucht zu haben, diese gewaltige Revolution nach Kräften zu verhindern.

Nachdem nunmehr außerhalb der Universität Tübingen, die dafür eigentlich seit 17 Jahren zuständig gewesen wäre, an einer staatlichen europäischen Universität der streng wissenschaftliche Beweis für die Richtigkeit der Neue Medizin erbracht worden ist, sollte die Universität Tübingen nunmehr der faire Verlierer sein und versuchen, wiedergutzumachen, was vielleicht noch wiedergutzumachen ist.

Das gilt in allererster Linie für unsere Patienten!

17 Jahre lang sind Millionen von Ihnen durch diese sinnlose Erkenntnisunterdrückung unnötigerweise qualvoll gestorben! Jetzt ist der definitive Beweis erbracht, daß sie zu 95% gut hätten überleben können!

Ich fordere die Universität Tübingen dringend auf, nunmehr alles Menschenmögliche zu tun, daß unsere Patienten ihr Grundrecht auf Überleben durch diese wunderbare Neue Medizin bekommen, die eine 95%ige Überlebenschance, z.B. bei Krebs, bietet!

Es geht jetzt nicht mehr an, daß sich die Fakultät weiterhin verweigert – z.B. mit der Ausrede, man „glaube das doch nicht“ – denn mehr als eine solche, naturwissenschaftlich beweisende Verifikation an nächstbesten Fällen abzuliefern, können Sie doch von mir nicht verlangen.

Im Gegenteil, es wäre Sache der Fakultät gewesen, diese naturwissenschaftliche Überprüfung, die ganze 2 Vormittage in Anspruch genommen hat, seit 17 Jahren – um unserer Patienten willen – zu organisieren!

Wenn die Universität Tübingen vor 17 Jahren, wie es damals ausdrücklich vereinbart war, die Neue Medizin redlich nach naturwissenschaftlichen Regeln verifiziert hätte, wie es jetzt – 17 Jahre zu spät – in Tyrnau geschehen ist, dann

wären nicht unendlich viele Millionen Patienten weltweit unnötigerweise qualvoll gestorben,

  • wäre mir nicht vor 12 Jahren – praktisch auf Lebenszeit – wegen „Nichtabschwörens“ der Neuen Medizin und „Mich-nicht-Bekehrens“ zur Schulmedizin Berufsverbot erteilt worden,
  • wäre ich nicht wegen „dreimaligen Informierens über Neue Medizin“ nach einem 1939 von Adolf Hitler unterschriebenen Nazigesetz, das es nur in Deutschland gibt, für über ein Jahr ins Gefängnis eingesperrt worden,
  • wären nicht 66 Zwangspsychiatrisierungsbeschlüsse von Gerichten ergangen wegen „Realitätsverlust“, was meine wiss. Gegner sogar schon urteilen durften, ohne mich zuvor überhaupt gesehen oder gesprochen zu haben, denn stets durfte unterstellt werden, die Neue Medizin sei „nicht anerkannt“ und damit falsch! Das Gleiche, was sich die Universität Tübingen 17 Jahre lang erlaubt hat, ebenfalls zu unterstellen, obwohl sie es ja leicht hätte überprüfen können und müssen. 4 mal wurde sogar im vergangenen Jahr der Beschluß gefaßt, mich wegen wiss. Realitätsverlust zwangsweise in eine psychiatrische Klinik einzusperren mit der Frage, ob nicht auf Lebenszeit. Dagegen wurde mir mehrfach angeboten, wieder praktizieren zu dürfen, wenn ich schriftlich bestätigt hätte, daß ich „abschwöre“! Der Zwangseinsperrung in eine psychiatrische Klinik, vielleicht auf Lebenszeit, konnte ich nur dadurch mit knapper Not entrinnen, daß ich das ungerechte Urteil annehmen mußte.

Der Vorsitzende der Kommission in Trnava, der Psychiatrie-Professor Pogády, hat sich schier ausgeschüttet vor Lachen, als er gehört hat, ich habe 66 mal zwangspsychiatrisiert werden sollen für eine naturwissenschaftlich nachweisbar richtige Medizin! Auch die Argumentation der Gerichte, besonders straferschwerend sei die absolute Intoleranz gegenüber der Schulmedizin. Therapie, fand er nur noch grotesk: „Bei einer naturwissenschaftlich verifiziert richtigen Medizin gibt es keinen Verhandlungsspielraum mehr gegenüber der früheren Hypothesenmedizin, bzw. auch keine Toleranz gegenüber diesen unbewiesenen Hypothesen“, so sein Urteil.

Wenn Sie auch mir gegenüber als nunmehr unterlegene Partei viele Vorbehalte haben werden – denken Sie nur an Ihr Dekanatsjahr 1994 – weil Sie alle, wir Mediziner nennen es „so viele Leichen im Keller liegen haben“, nachdem die Neue Medizin nunmehr als gesichert richtig angesehen werden muß, so bitte ich Sie doch, Herr Dekan, haben Sie Mitleid mit unseren armen Patienten!

Ich erwarte eine möglichst unverzügliche Antwort, insbesondere dahingehend, welche Konsequenzen die Fakultät nunmehr zu ziehen gedenkt oder nicht zu ziehen gedenkt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Ryke Geerd Hamer

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