Habilitation an der Universität Tübingen

Dr. med. Ryke Geerd Hamer
Sülzburgstr. 29, 50937 Köln

Köln, 10.Oktober 1994

An alle

Medizinischen Fakultäten
Deutschlands, Österreichs und
der deutschsprachigen Schweiz
und an alle

Ministerien für Gesundheit
Deutschlands, Österreichs und
der Schweiz
sowie

an alle Gesundheitsministerien
der deutschen Bundesländer

Betr.:

Die 5 von mir entdeckten biologischen Gesetzmäßigkeiten der Neuen Medizin:

  • Die Eiserne Regel des Krebs
  • Das Gesetz von der Zweiphasigkeit der Erkrankung (bei Konfliktlösung)
  • Das ontogenetische System der Tumoren und Krebsäquivalenterkrankungen
  • Das ontogenetisch bedingte System der Mikroben
  • Das Gesetz, daß jede sog. Krankheit in Wirklichkeit aufgefaßt werden muß als ein (entwicklungsgeschichtlich verstehbares) sinnvolles biologisches Sonderprogramm der Natur

Hier:

Das seit 13 Jahren laufende Habilitationsverfahren an der Universität Tübingen. Die Verweigerung der naturwissenschaftlichen Reproduktion meiner Erkenntnisse.

Spektabilitäten,
sehr geehrte Frau Minister,
sehr geehrter Herr Minister!

Der Grund meines Schreibens ist die Verzweiflung über einen wissenschaftlichen Skandal in unserem Lande und soll eine Dokument darstellen über einen letzten Versuch, diesen für die gesamte Wissenschaft nicht nur unseres Landes unwürdigen Zustand zu beenden, aus Verantwortung vor kranken Menschen und vor kommenden Generationen, die Fragen stellen werden.

Dieses Schreiben wird veröffentlicht und zehntausendfach verbreitet werden.

Niemand, der für unser Land und für die Wissenschaft Verantwortung trägt, soll mehr sagen können, er habe nichts gewußt:

„Die schlimmste Erkenntnisunterdrückung, die ich bisher gesehen habe“
(Prof. Dr. Hanno Beck, Bonn, Geschichte d. Naturwissenschaften)

Vor 13 Jahren vereinbarte ich mit dem damaligen Dekan der Med. Fakultät Tübingen, Herrn Prof. Voigt, (Neuroradiologe), daß die Med. Fakultät im Rahmen des Habilitationsverfahrens gewissenhaft untersuchen werde, ob meine Entdeckung der Neuen Medizin mit ihren biologischen Gesetzmäßigkeiten in der Sache richtig sei. Nur aus diesem Grunde hatte ich meine Erkenntnisse damals in Form einer Habilitation eingereicht, um eine Prüfung nach naturwissenschaftlichen Grundregeln und damit eine möglichst schnelle Nutzungsmöglichkeit für unsere Patienten zu erreichen.

Da die Medizin eine Naturwissenschaft ist und auch sein will, bzw. sich so versteht, wurde vereinbart, die Neue Medizin nach naturwissenschaftlichen Kriterien zu überprüfen, nämlich daß sie durch Reproduzierung bzw. Verifikation an beliebigen Patientenfällen überprüft werden solle.

Eine solche Überprüfung ist besonders einfach, da die Neue Medizin eine Reihe fester Gesetze, Regeln und Kriterien hat, die es erlauben, in kürzester Zeit am nächstbesten Patientenfall eine Verifizierung oder Falsifizierung vorzunehmen.

So liegt z.B. für jedes Krankheitsbild ein spezifischer biologischer Konflikt, ein spezifischer Hamerscher Herd in einem ganz bestimmten Hirnrelais und z.B. eine ganz bestimmte histologische Formation an einem jeweils ganz bestimmten Organ vor.

Diese präzisen Fakten lassen sich heute ohne große Schwierigkeiten (z.B. mit unseren Computertomographen) mit einem Mindestmaß an Redlichkeit in kürzester Zeit nachprüfen.

1982 wurde meine Habilitation abgelehnt, ohne daß ein einziger Fall nach den besagten Kriterien geprüft worden war.

In der Medizin als naturwissenschaftlicher Disziplin darf einzig und allein eine Prüfung durch Reproduktion über die Behauptung der Richtigkeit oder Falschheit eines medizinischen Systems entscheiden.

1986 verurteilte das VG Sigmaringen dann die Tübinger Universität zur Fortführung des Habilitationsverfahrens. Das Habilitationsverfahren war nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.

Außerdem wurde vom Gericht festgestellt (Dr. Iber, Dr. Diem), es genüge ein einziger Vormittag, um festzustellen, ob die Gesetzmäßigkeiten der Neuen Medizin zuträfen.

Wohlgemerkt handelt es sich hierbei um eine Neue Medizin, die nicht nur einen vollständig anderen Krankheitsbegriff hat, sondern auch Millionen von Menschen durch eine neue Einsicht in die Ursachen ihrer Erkrankungen nicht nur Angst und Panik nehmen würde, sondern auch das Leben retten könnte.

Sie würde eine völlig andere Art des mitmenschlichen Umgangs in unserer Gesellschaft einleiten und ganz nebenbei noch Milliarden an Geldern im Gesundheitsbereich einsparen, wenn wir es nur wollen.

In der Folgezeit versuchte ich diesen, meiner Ansicht nach, wissenschaftlichen Betrug gerichtlich untersuchen zu lassen.:

In zwei Urteilen kam das VG Sigmaringen zu folgender Beurteilung:

Urteil v. 16.2.88 (3K761/88):

„Zwischen den Beteiligten (Dr. Hamer % Universität Tübingen) ist nicht streitig, daß eine wissenschaftliche Aussage reproduzierbar sein muß, um im wissenschaftlichen Sinne richtig zu sein. Es ist nicht ersichtlich, daß die Antragsgegnerin (Uni Tübingen) im anstehenden Habilitationsverfahren diesen allgemeingültigen Bewertungsmaßstab nicht beachten wird.“

Urteil v. 5.4.89 (3K 761/88):

„Nach Ansicht des Klägers kann seine Theorie nur dann ordnungsgemäß nach wissenschaftlichen Grundsätzen überprüft – und dies bedeutet, darin sind sich die Beteiligten einig, auf ihre Reproduzierbarkeit hin überprüft – werden, wenn sie an beliebigen Patienten verifiziert wird.“

Fast acht Jahre lang kam die Universität Tübingen nicht dem rechtskräftigen Urteil nach, die Habilitation zu Ende zu führen.

Im Januar 1994 dann wurde das Urteil gegen die Universität vollstreckt.

Im Oktober 1994 finden wir uns nun in der grotesken Situation, daß weder das wiederum angerufene VG Sigmaringen noch das zuständige Ministerium für Forschung und Wissenschaft in Stuttgart (Minister K. v. Trotha) sich bisher dazu durchringen konnten oder durften, diesem unglaublichen Täuschungsmanöver zum Schaden der Patienten von Amts wegen Einhalt zu gebieten.

Der letztere Ausdruck ist noch milde gewählt, haben wir doch inzwischen schriftlich von der Universität Tübingen, daß diese zu keinem Zeitpunkt vorhatte und auch für die Zukunft ausschließt, das System der Neuen Medizin, das in der vorliegenden Habilitationsarbeit eigens für die Universität Tübingen zusammengefaßt wurde, nach den allgemeingültigen naturwissenschaftlichen Kriterien zu überprüfen, obgleich sie das Gegenteil vor Gericht stets beteuerte!

Eine deutsche medizinische (naturwissenschaftliche!) Fakultät verweigert seit 13 Jahren den Nachvollzug des Experiments!

Am 20. Juni unterzeichnete der Dekan der medizinischen Fakultät ein Protokoll zusammen mit der Justitiarin der Universität und meinem Anwalt:

„Der Dekan erklärt, daß es nicht in der Habilitationsordnung vorgesehen sei, noch Aufgabe der Fakultät sei, die in der Habilitationsschrift angegebenen Sachverhalte experimentell zu verifizieren oder falsifizieren.“

Auf welcher Basis angeblicher Wissenschaftlichkeit werden dann eigentlich an deutschen Universitäten bzw. Medizinischen Fakultäten Professuren vergeben, so fragt man sich?!

Allen wissenden Menschen und vor allem den Patienten können wir „diese Dimension der Menschenverachtung“ (ein an den Verhandlungen Beteiligter) schon lange nicht mehr klar machen.

Nun ist also bereits im Vorfeld klar, daß die erneute Prüfung der Habilitation nicht anders als schon 1982 verlaufen wird, als der Gutachter Prof. Wilms die Neue Medizin als „nicht reproduzierbar“ erklärte, ohne dies auch nur anhand eines einzigen Falles nachgeprüft zu haben.

Damals kolportierte die Universität Tübingen an das Bundesgesundheitsministerium, Behörden und Ärztekammern, die Neue Medizin sei geprüft und für nicht reproduzierbar erklärt worden, mithin falsch!

Unter ausdrücklicher Berufung auf diese nach nicht naturwissenschaftlichen Regeln durchgeführte „Prüfung“ erhielt ich 1986 Berufsverbot. Wörtlich: „Anzeichen dafür, daß Herr Dr. Hamer bereit wäre seiner Thesen der „Eisernen Regel des Krebs“ abzuschwören oder gar sich zu bekehren, sind nicht vorhanden.“ Weiter habe er „mangelnde Einsichtfähigkeit in die notwendige Krebsbehandlung.“

Seitdem konnte mich jeder ungestraft für verrückt erklären oder für einen Scharlatan und meine Erkenntnisse totschweigen nach dem Motto: „Ist erst der Mann (mund)tot, ist auch die Neue Medizin endgültig widerlegt!“

Daher meine Frage und Bitte:

Ist Ihre Fakultät/Ihr Ministerium bereit, daran mitzuwirken, daß dieses Verbrechen der Erkenntnisunterdrückung beendet wird, indem das System der Neuen Medizin redlich nach naturwissenschaftlichen Kriterien an nächstbesten Patientenfällen reproduziert und einer Verifikationsprüfung unterzogen wird?

Um sich mit der Methodik vertraut zu machen, erhalten Sie eine Kurzfassung der Habilitationsschrift (2. Aufl.), außerdem können Sie die Celler-Falldokumentation einschließlich eines Videos erhalten.

Ich bitte Sie dringend, mit mir dieses Verbrechen der dreizehnjährigen Erkenntnisunterdrückung zu beenden und die Schande vor der Nachwelt zu begrenzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ryke Geerd Hamer

Anlagen:

  • Kurzfassung der Neuen Medizin zur Vorlage im Habilitationsverfahren von 1981 mit Tabelle „Psyche-Gehirn-Organ“, 2. Auflage
  • Informationsdienst Neue Medizin, Juli 1994
  • Schreiben Prof. Stemmann / Amtsärztin Fr. Dr. Mühlpfort v. 24.6.92
  • Schreiben v. Dr. XXXX an Minister K. v. Trotha v. 11.8.94
  • Schreiben des Minister K. v. Trotha v. 5.10.94
  • Meine Antwort an Minister K. v. Trotha v. 9.10.94

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