Arzt im Gefängnis

Im Mai 1997 wurde der Arzt und Krebsforscher Dr. Geerd Ryke Hamer wegen „Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz“ verhaftet. Vier Monate später machte ihm das Amtsgericht Köln an vier Verhandlungstagen den Prozeß. Am 5. September 1997 berichteten die Medien unisono: „Der selbsternannte Krebsheiler R. G. Hamer wurde zu 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.“ Zuvor war Dr. Hamer ebenso abfällig als „Der Wunderheiler R. G. Hamer …“ tituliert und angeprangert worden.

Ich wohnte dem Prozeß bei und habe erlebt, daß sich keiner (weder das Gericht noch die Medien) dafür interessierte, welche Alternative Dr. Hamer zu den herkömmlichen Krebstherapien anzubieten hat, worauf es ihm eigentlich ankommt. Wenn man seine Schriften liest, ist leicht festzustellen, daß er ein Wissenschaftler ist, der mit naturwissenschaftlichen Mitteln forscht, und kein Wunderheiler (was immer man darunter verstehen mag). Auch ist er kein selbsternannter Krebsheiler, sondern ein erfahrener Onkologe, der an verschiedenen Universitätskliniken nach schulmedizinischen Prinzipien gearbeitet hat. Die Erkenntnisse, die er dabei gewann, für die er sich einkerkern läßt und – weil er sie nicht zu widerrufen oder zu relativieren bereit ist – seine ärztliche Approbation verloren hat, beinhalten unter anderem folgende Aussagen:

Jeder Krebserkrankung gehe ein massiver und langanhaltender „Biologischer Konflikt“ voraus.
Die Organwahl bei der Erkrankung sei abhängig vom Konflikt-Inhalt
Krebs müsse nicht zum Tode führen, wenn sich der Konflikt lösen lasse, und
im Computertomogramm des Gehirns könne man ablesen, um welchen Konfliktinhalt es sich handle.
Soweit ich im Prozeßverlauf beobachten konnte, war man nicht gegen diese Theorien, auch medizinischerseits nicht, soweit Mediziner als Zeugen oder Sachverständige zu Worte kamen. Aber seitens des Gerichts wurde diese Frage, ob Hamers Theorien stimmen, völlig ignoriert. Es ging um die Anklage, ob er entgegen des Verbotes, medizinisch zu praktizieren, dennoch entsprechend gearbeitet hatte und ob er, sofern das der Fall war, wegen unterlassener Hilfeleistung (rechtzeitige Einlieferung eines Sterbenden auf die Intensivstation einer Klinik) belangt werden konnte. Dieser letzte Anklagepunkt wurde im Verlauf der Verhandlung vom Gericht fallengelassen.

Während einer Pause kamen Reporter eines Fernsehsenders auf mich zu und fragten, ob ich auch eine unzufriedene, geschädigte Patientin Dr. Hamers sei. Auf meine Antwort, nein, ich sei eine Würzburger Konfliktforscherin und an der Theorie Hamers interessiert, winkten sie dankend ab. Sie wußten von vornherein, was sie berichten wollten.

Abends konnte man es dann hören und sehen: Es schien eine alle Nachrichten gleichmachende Zensur zu herrschen.

Aber wer zensiert denn in einer Demokratie, in der Gott sei Dank Pressefreiheit herrscht, die Medien? Der Publikumsgeschmack über die Einschaltquoten bzw. Verkaufsziffern? Sicher nicht der wirkliche, sondern höchstens der vermeintliche Publikumsgeschmack. Denn das ist niemandes Geschmack, manipuliert zu werden durch eine Meinungsmache, von Leuten, denen nicht nur jede sachliche Information, sondern offenbar auch das Interesse daran fehlt.

Soweit ich sehen kann, sind Hamers Forschungsergebnisse nicht nur medizinisch oder psychologisch, sondern auch theologisch (geistlich) hochinteressant, vor allem die Synchronizität und wechselseitige Zuordbarkeit der Vorgänge im psychischen Erleben, im Gehirn und am Organ. Das ist in dieser Präzision, wie Hamer sie in seinen Veröffentlichungen vertritt, eine überfällige Revolution der in Unterdisziplinen zerfallenen Wissenschaft vom Menschen.

Dr. Hamers Tochter Birgit (Mitglied einer charismatischen Gemeinde), die sieht, wie sehr ihr Vater darunter leidet, daß man sein Verhalten verurteilt, statt seine Theorien wissenschaftlich zu überprüfen, bittet um Gebet für diese sich in ihrer Dramatik zuspitzende Geschichte.

Hanne Baar

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