P 218/95

ÜBERTRAGUNG DES SCHALLTRÄGERPROTOKOLLES

vom 09. Oktober 1995
aufgenommen vom Bezirksgericht Wiener Neustadt an Ort und Stelle im AKH Wien/Kinderklinik

Pflegschaftssache: mj. Olivia PILHAR,

geboren am 31.12.1988

Beginn: 15 Uhr 45

An Ort und Stelle im AKH Wien/Kinderklinik gibt Dr. Rainer SEIDL, Assistenzarzt, nach WE als Auskunftsperson vernommen an:

geboren am 26. 03. 1963, röm. kath., Arzt, AKH Wien/Kinderklinik

Ich bin als Vertreter der behandelnden Onkologin Dr. Slavc über den gegenständlichen Fall und die medizinische Komponente voll informiert.

Aktueller Zustand von Olivia Pilhar: sie ist unter laufender Chemotherapie, die Laborwerte, insbesondere Entzündungszeichen sind als sehr gut zu bezeichnen, einziges Problem die Unterernährung, der momentan mit einer Sondenernährung begegnet wird, die sie gut toleriert. Die histologische Aufarbeitung des Operationspräparates ergab tumorfreie Ränder, das Vorliegen eines Wilms-Tumors mit günstiger Histologie, sämtliche Biopsiestellen waren tumorfrei. Aufgrund der derzeitigen Probleme würden wir eine Aufnahme von Olivia, also eine stationäre Behandlung, bis Mitte Dezember des Jahres 1995 vorschlagen. Danach könnte aus medizinischer Sicht auf eine ambulante Behandlung übergegangen werden. Die weitere Chemotherapie wäre nach einem fixen Schema, etwa mit einer zweimal pro Woche ambulanten Kontrolle oder Chemotherapie notwendig, etwa alle drei Wochen müßte ein viertägiger stationärer Aufenthalt sein. Nach Ablauf der ersten acht Wochen ist eine Pause von etwa zwei Wochen geplant, hier ist aber üblicherweise ein Abfallen der Blutwerte und eine deutliche Infektionsgefährdung zu erwarten, sodaß an eine Entlassung wahrscheinlich nicht zu denken sein wird.


Eine Kopie einer Darstellung des üblichen Behandlungs-Verlaufes wird zum Akt genommen.

Der Zeuge weiter:

Mit dem Nichteinhalten der postoperativen Chemotherapie wäre eine Reduktion der Heilungschancen zu erwarten. Im stationären Ablauf ergeben sich keinerlei Probleme mit Frau Pilhar bezüglich der täglichen Betreuung und auch der Unterstützung bei den therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen. Der Vater erscheint zu regelmäßigen Besuchen, Kontakte zum Personal ergeben sich eher wenig, einzelne Gespräche wurden mit Prof. Urbanek geführt. Dieser ist daher auch in der Lage, exaktere Angaben über das Verhalten des Vaters zu machen.


Um 17 Uhr wird die Tagsatzung fortgesetzt und gibt Univ.Prof.Dr. Radvan URBANEK nach WE als Auskunftsperson vernommen an

geboren am 20. 11. 1943, röm. kath., Arzt, AKH Wien/Kinderklinik

Der derzeitige Zustand von Olivia Pilhar kann vom klinischen Standpunkt her als stabil bezeichnet werden, das Mädchen bekommt nach wie vor regelmäßig ihre zytostatische Behandlung, das sind Medikamente gegen Krebs, die Nebenwirkungen halten sich in Grenzen. Probleme bestehen mit der Ernährbarkeit, wir mußten in der letzten Zeit die künstliche Ernährung erweitern durch eine Sondennahrung. Die Familie ist soweit kooperativ, daß sie unsere Handlungen mitträgt, allerdings im Gespräch nicht überzeugt, daß es zum Wohle des Kindes geht.

Aufgrund des Allgemeinzustandes des Kindes und aufgrund der Nebenwirkungen der durchgeführten zytostatischen Therapie wird davon ausgegangen, daß der stationäre Aufenthalt bis Mitte Dezember unausweichlich ist. Sollten dann Voraussetzungen vorliegen, daß eine kurzfristige Entlassung zwischen den einzelnen Therapiezyklen möglich wäre, werden wir sie selbstverständlich vornehmen. Vorläufig besteht keine eindeutige Sicherheit über die sachgemäße Betreuung zuhause und die erforderliche Wiederkehr zur Komplettierung der zytostatischen Behandlung. Medizinische Befürchtungen bestehen darin, daß wenn die Behandlung vorzeitig durch das Ausscheiden aus der medizinischen Pflege und Behandlung mit dem Kind entweichen, die im Körper des Kindes sich befindlichen Krebszellen sich weiter vermehren werden und die Wiederholung des Krebswachstums zustande käme. Daher eine Komplettierung der 27-wöchigen zytostatischen Therapie erscheint als unabdingbar. Von der Gesamtsituation her ist unser Ziel, das Kind nach Abschluß der Behandlung in die häusliche Pflege in die Obhut der Eltern zu entlassen, es müssen jedoch aber alle Voraussetzungen für die Nachsorge getroffen werden. Sollten die häuslichen Bedingungen nicht zur Nachsorge zuträglich sein, ist auch eine Unterbringung außerhalb der Familie zu überlegen.

Um 17 Uhr 30 wird die Tagsatzung beendet.

F . d . R . d . Ü :

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