BAUPLANUNG UND GEBÄUDELEHRE
FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR
TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN
Peter Fuhrmann
Univ. Prof. Dr. Ing. Architekt
Schinkelstr. 1, Reiffmuseum
D-5100 Aachen

An den Dekan
der Medizinischen Fakultät
der Universität Tübingen
Herrn Prof. Dr. med. Wehner
Geissweg 5
7400 Tübingen

15.2.1993

Sehr geehrter Herr Dekan,

gestatten Sie, daß ich mich mit diesem Schreiben in einer für mich sehr wichtigen Angelegenheit an Sie wende.

Es geht um die Erkenntnisse des Kölner Internisten Dr. med. Ryke Geerd Hamer, dessen Habilitationsschrift, soweit ich weiß, Ihrer Fakultät vorliegt.

Ich habe die m.E. sehr schlüssigen und in seinen Schriften vielfältig belegten Erkenntnisse Dr. Hamers zunächst durch sein Buch ‘Vermächtnis einer Neuen Medizin’ kennengelernt und danach als mittelbar Betroffener (meine Frau ist Krebspatientin) persönlichen Kontakt zu Dr. Hamer aufgenommen, wobei uns die Exaktheit seiner Diagnose und deren spezifisches Begründung sehr beeindruckt haben.

Es ist mir deshalb unbegreiflich, daß die Erkenntnisse Dr. Hamers, insbesondere die 4 Gesetzmäßigkeiten der ‘Neuen Medizin’, noch immer nicht nach streng naturwissenschaftlichen Kriterien von der medizinischen Fakultät einer Universität auf ihre Reproduzierbarkeit hin untersucht worden sind.

Nach Auskunft Dr. Hamers liegt von universitärer Seite bisher lediglich ein „ungeprüftes, subjektives Werturteil“ vor, das weder ihm, noch der Wissenschaft und schon gar nicht einer wachsenden Zahl betroffener Patienten nützen kann.

Aus einem durch akute Betroffenheit begründeten Interesse möchte ich Sie in Ihrer Funktion als Dekan der medizinischen Fakultät, der Dr. Hamers Erkenntnisse zur Prüfung vorliegen, dringend auffordern, diese seine Erkenntnisse nach den klassischen, streng naturwissenschaftlichen Regeln zu überprüfen und die Ergebnisse dieser Überprüfung der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – hierzu nicht bereit oder in der Lage sein, so bitte ich Sie höflich um eine diesbezüglich stichhaltige Begründung.

Es kann doch auch nur im Interesse Ihrer Fakultät liegen, ärztliche Erkenntnisse von derartiger Tragweite in wissenschaftlich eindeutiger Weise zu verifizieren oder ggf. zu falsifizieren. Dies umsomehr, als m.W. bereits 3 unterschiedliche Ärztekonferenzen (4./5. März 1989 in München; 24 Juni 1992 in Gelsenkirchen und neuerlich in Tulln/Österreich) anhand von insgesamt mehr als 180 Fällen zu ausnahmslos positiver Einschätzung der von Dr. Hamer gefundenen ‘biologischen Gesetzmäßigkeiten’ gelangt sind.

Ich bin sicher, daß mit uns eine Vielzahl ähnlich betroffener Patienten eine wissenschaftlich sorgfältige, aber rasche Klärung dringlichst erwarten.

In Erwartung Ihrer baldigen Rückäußerung und mit Dank für Ihre Bemühung verbleibe ich

mit kollegialen Grüßen

Unterschrift

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