Kommentar: Verfahrenes Verfahren

Streit um abgelehnte Habilitationsarbeit geht weiter

Seit Jahrzehnten beschäftigt ein Streit die Verwaltungsgerichte, weil die Medizinische Fakultät der Tübinger Universität nicht bereit war, einen Formfehler zu korrigieren. Ein Prozesstermin am vergangenen Freitag in Sigmaringen fügte der unendlichen Geschichte ein neues, unnötiges Kapitel hinzu.

Tübingen/Sigmaringen. Der Mediziner Ryke Geerd Hamer hat 1981 die Schrift „Das Hamer-Syndrom“ als Habilitationsarbeit eingereicht, die im Gegensatz zu ihm selbst in der hiesigen Medizinischen Fakultät unumstritten ist. Mit der über alle Zweifel erhabenen Mehrheit von 150 Stimmen lehnte nämlich ein Ausschuss der Fakultät die Arbeit des „Krebsheilers“ mit Bausch und Bogen ab, weil sie formal, methodologisch und sachlich nicht die Anforderungen erfülle. Fürsprecher gab es nicht einen. [11]

Pech für die Fakultät, dass ihr beim Habilitationsverfahren ein Fehler unterlaufen ist. Denn nun musste sie sich, ob sie es wollte oder nicht, weiter mit Hamer auseinandersetzen, für den sich medizinische Glaubensbekenntnisse zu Gewissheiten einer „Germanischen Medizin“ verdichten. Der Fehler der Fakultät war, dass sie eine Reform der Habilitationsordnung vollzog, ehe sie gesetzlich in Kraft getreten war. Sie betraute einen Ausschuss, der zwar vorgesehen war, formaljuristisch zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht existierte.

Die Fakultät hätte den Fehler besser behoben als ihn aussitzen zu wollen. Dass nämlich das Habilitationsverfahren nach 29 Jahren (!) noch immer nicht formal beendet ist, verhilft Hamers zahlreichen, teils fanatisch auftretenden Anhängern zu Munition, die auch reichlich verschossen wird. Mit Hinweis auf die Panne der Fakultät erreichte Hamer, dass das Sigmaringer Verwaltungsgericht 1986 die Ablehnung der Habilitationsarbeit aufhob und die Fakultät verpflichtete, das Gesuch neu zu bescheiden.

Erstaunlicherweise hielt sich die Medizinische Fakultät nicht an das Urteil. Sie blieb auch weiterhin davon unbeeindruckt, als die Sigmaringer Richter, durch Hamer mobilisiert, Zwangsgeld für den Fall androhten, dass das zuständige Mediziner-Gremium nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten entsprechend dem acht Jahre alten und längst rechtskräftig gewordenen Sigmaringer Urteil verfahren würde. [12]

Im Juni 1994 protokollierten Hamer und der damalige Medizin-Dekan, dass beide Seiten „das Mögliche“ tun würden, damit „das Habilitationsverfahren (. . .) so bald als möglich beendet werden kann“. Das Mögliche blieb unmöglich, auch wenn dass Wissenschaftsministerium im Oktober 1994 ankündigte, dass das weitere Habilitationsverfahren „zügig durchgeführt“ werde.

Weil er in seinem Kampf gegen die Schulmedizin zur Gefahr für Patienten wurde [13], wurde Hamer die Approbation entzogen, mehrfache Verstöße dagegen zogen strafrechtliche Verurteilungen nach sich. Den Bummelzug ihres Habilitationsverfahrens leitete die Medizinische Fakultät aufs Abstellgleis: Gründe für den Entzug einer Lehrbefugnis – Verlust des Beamtenstatus nach einer Verurteilung – seien „selbstverständlich auch Gründe, die Lehrbefugnis nicht zu verleihen“, mithin auch die Zulassung zum Habilitationsverfahren zu versagen. Offenbar griff dieser Einwand nicht. Das Verfahren ist weiterhin offen – und verfahren.

Hans-Joachim Lang

Anmerkung von H. Pilhar

[11]

150:0 gegen Hamer und das ohne Stimmenthaltung! Entweder heißt dieses Ergebnis, diese Herrn Professoren in Tübingen sind die absoluten Überflieger und haben sofort erkannt, dass die Germanische falsch ist. Absolute Überflieger können diese Herrn Schulmediziner aber nicht sein, denn dann wüßten sie wenigstens von einer einzigen Krankheit die Ursache … Oder, diese Herren haben erkannt, die Germanische stimmt und mußten gegen Hamer stimmen. Wie sonst kann man dieses Abstimmungsergebnis interpretieren? Selbst im Kommunismus „tarnte“ man wenigstens die Abstimmungsergebnisse, z.B. „mit 99% Mehrheit im Amt bestätigt.“

[12]

Ein solches Verhalten der Uni Tübingen gegenüber einem rechtskräftigen Urteil, darf sich kein Bürger erlauben! Man bedenke auch, dass es sich bei diesem Streit nicht um z.B. die Genehmigung eines Parkplatzes handelt, sondern um die vielleicht größte Entdeckung in der Menschheitsgeschichte, die alle Bürger dieses Planeten betrifft!

Diese Herrn Beamten der Universität und auch der Gerichte verkennen, dass der Staat, in dessen Auftrag sie handeln, auch Fürsorge- und Obsorgepflichten gegenüber dem Bürger hat. So muß der Staat Sorge tragen, dass z.B. über lebensnotwendige Güter kein Dritter Monopol anmeldet und so das Volk in Not und Lebensgefahr bringt. Vielleicht sollten wir Bürger überlegen, unserem Staat die Obsorge über uns zu entziehen!

[13]

„Gefahr für den Patienten …“ Die Schulmedizin hat eine Mortalität von 98% ! In der Germanischen überleben die Menschen (ohne Panik) zu 98% !

Das uns beherrschende System steigert mit dem Krebspatienten sein Brutosozialprodukt !

Hamer ist nicht eine Gefahr für den Patienten, sondern er gefährdet das uns beherrschende System!

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