Uwe Lucke
Rechtsanwalt

24.04.91

Herrn
Dr. Ryke Geerd Hamer
Sülzburgstr. 29
5000 Köln 41

Dr. Hamer / Bezirksregierung

Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,

ich bestätige Ihnen hiermit, daß Sie aufgrund des mit der Revision nicht angreifbaren Urteils des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 21.12.1990 – 6 A 10035/89 OVG – Ihren Beruf als Arzt nicht mehr ausüben dürfen.

Bereits das Verwaltungsgericht Koblenz hatte in 1. Instanz den die Approbation widerrufenden Bescheid der Bezirksregierung Koblenz bestätigt und das Urteil vom 03.07.89 unter anderem damit begründet, daß Ihnen angeblich die Einsichtsfähigkeit in die notwendige Behandlung von Krebskranken fehle. Ausdrücklich wird schon in der 1. Instanz die Auffassung der Bezirksregierung Koblenz bestätigt, die ihre Entscheidung u.a. wie folgt begründet hatte:

Anhaltspunkte dafür, daß Herr Dr. Hamer bereit wäre, die Eiserne Regel des Krebs abzuschwören, sind nicht erkennbar … im übrigen (erscheint es) als ausgeschlossen, daß Herr Dr. Hamer überhaupt in der Lage wäre, sich zu „bekehren“.

Zur weiteren Begründung dafür wurde ferner herangezogen, daß

er (Dr. Hamer) noch im März dieses Jahres versucht haben (soll), einen Kreis angesehener Professoren von seiner Theorie zu überzeugen.

Die vom Regierungspräsidenten in Koblenz ausgesprochene Entziehung der Approbation ist sowohl in erster als auch in zweiter Instanz so bestätigt worden. Die Revision gegen das Urteil des OVG Koblenz wurde nicht zugelassen.

Das gerichtliche Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Damit besteht für Sie hinsichtlich Ihrer früheren ärztlichen Tätigkeit Berufsverbot auf Dauer, d.h. es besteht quasi lebenslang ein Berufsverbot.

Mit freundlichen Grüße

Lucke
Rechtsanwalt

Anmerkung von H. Pilhar

mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts mehr zu tun!

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