Anwaltskanzlei Koch

Hessisches Landesprüfungsamt für Heilberufe
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Antrag auf Wiedererteilung der Approbation für Dr. Ryke Geerd Hamer, geb. 17.5.1935 in Mettmann
Ihr Zeichen: H-Sch/WR 39/07

Sehr geehrter Herr Schäfer,

wir danken für die übersandte gutachterliche Stellungnahme der Landesärztekammer (Dr. Elies) vom 25.3.2016.

Darin wird exakt das bestätigt, was wir im Schreiben vom 28.10.15, S. 1, letzter Absatz, aus dem Fachartikel von Ventegodt et. al. zitiert hatten, nämlich, daß die zwei ersten von insgesamt 5 von unserem Mandanten aufgestellten „biologischen Naturgesetze“ mittlerweile als etablierte Erkenntnisse in der ganzheitlichen Medizin angesehen werden und die anderen nicht.

Nachdem das jetzt geklärt ist, wird ausdrücklich darum gebeten, die weiteren Ausführungen in unserem Schreiben vom 28.10.2015, die darauf aufbauen, noch einmal zu lesen. Über die dortigen Ausführungen hinaus hat uns unser Mandant darauf aufmerksam gemacht, daß er zu dem Zeitpunkt, an dem er einst die Approbation entzogen bekam (1986), nur diese beiden ersten „biologischen Naturgesetze“ als Thesen vertrat, die heute in der ganzheitlichen Medizin allgemeine Anerkennung finden. Das ist wirklich makaber.

Es wird gebeten, nunmehr über den Antrag zu entscheiden. Wir haben jetzt über ein halbes Jahr damit verbracht, die Richtigkeit eines Fachartikels zu bestätigt zu bekommen.

Dabei geht es vorliegend nur um die Erteilung der Approbation. Mögen sich dann die – zugelassenen – Ärzte weiter darum streiten, was richtig ist und was nicht. Oder sollten etwa nur Ärzte zugelassen werden, die sich keine über den etablierten Stand der Medizin hinausgehenden Gedanken machen?

Mit freundlichem Gruß
Koch
Rechtsanwalt

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