Anwaltskanzlei Koch

08.07.10

Herrn
Dr. Ryke Geerd Hamer

Dr. Hamer ./. Universität Tübingen
VG Sigmaringen wg. verschiedener Anträge (ursprünglich Widerklage)

Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,

der Ihrerseits vorgetragene Sachverhalt, daß offenbar schon im Oktober 1981 bei der Universität Tübingen die Richtigkeit der (Germanischen) Neuen Medizin bekannt war,
ist untreitiger Sachverhalt im Prozeß gewesen.

Weder hat die Universität Tübingen dies bestritten, noch ist das Gericht in seinem Urteil v. 25.6.2010 (Geschäftszeichen 8 K 399/08) davon ausgegangen, daß hierüber Zweifel bestünden.

Mit freundlichem Gruß
Koch
Rechtsanwalt

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