Medienprozeß Pilhar ./. KURIER wegen „Einschleusung eines Reporters“ – HAUPTVERHANDLUNG


9c E Vr 3837/96
Hv 2300/96

LG fÜr Strafsachen Wien

20.8.1996, 13.30 Uhr

gg. KURIER Zeitungsverlags und Druckerei GesmbH

Mag. Friedrich Forsthuber
VB Eveline Greß

ASt:

Ing. Helmut Pilhar
Erika Pilhar
AStV:

Dr. Rudolf Gürtler

AG:

KURIER Zeitungsverlags und Druckerei GesmbH

AGV:

Dr. Stephen Ruggenthaler

Verlesen wird ON 13:

Der AStV. legt vor eine Erklärung vom 20.8.1996 die als Beilage A./ zum HV-Protokoll genommen wird und gleichzeitig verlesen wird.

Festgehalten wird, daß der AGV seinen Rechtsstandpunkt vollinhaltlich aufrecht erhält, daß die Erklärung des AStV. jedoch nicht in Zweifel gezogen wird.

Der AStV. zieht den Antrag auf Einziehung des Mediums zurück.

Fortsetzung des Beweisverfahrens

ASt:

Erika Pilhar,
geb. 18.4.1963,
Hausfrau

gibt nach WE unbeeidet vernommen an:

Die Medien haben sich bereits eine Woche nach dem Operationstermin bei uns gemeldet, auch bei Professor Horcher, ob sie kommen können. Wir sagten zu diesem Zeitpunkt, daß das überhaupt nicht in Frage kommt. Der Druck von den Medien war einfach da. Herr Sellin hat sich bei meinem Gatten gemeldet und mit ihn Kontakt aufgenommen. Wir sagten, daß Fotografieren usw. nicht erlaubt ist. Aus unserer Sicht heraus ist es nicht möglich, daß er Fotos machen darf, oder ein Interview bekommt. Herr Sellin sagte, daß er sich bei Professor Horcher erkundigen wird, weil er eben gerne Fotos hätte. Wir sagten ihm auch, daß wir selbst nicht fotografieren dürfen. Er hat dann angerufen und sagte, daß er von Professor Urbanek die Erlaubnis bekommen hat und daß er dann kommen wird. Wir sagten, soweit wir wissen, kann er keine Fotos machen. Herr Professor Urbanek ist der Krankenhausvorstand. Wir haben bei ihm nicht nachgefragt, ob das stimmt. Vor der Tür saß ein Sicherheitsbeamter und dieser hat keinen reingelassen. Er hatte eine Liste von Personen, die rein dürfen. Er hat auch unsere Taschen auf Fotoapparate kontrolliert. Wir sagten zu Herrn Sellin, wenn er die Zustimmung hat, dann kann er kommen, da hatten wir aus unserer Sicht keine Bedenken.

Richter: Haben Sie nachgefragt, warum die Besuche bei Olivia so stark eingeschränkt wurden?

Zeugin: Bei uns war die Einschränkung, um eben den Medienrummel zu verhindern. Der Medienrummel sollte allgemein verringert werden, aber auch aus medizinischen Gründen, damit das Kind seine Ruhe hat.

Richter: Waren Sie nicht verwundert, als Herr Sellin sagte, daß er die Erlaubnis von Professor Urbanek bekommen hat?

Zeugin: Früher war ja „NEWS“ auch schon vor der Tür und Professor Urbanek fragte, ob wir etwas dagegen haben und da sagte ich selbst, daß ich das nicht möchte. Bei der „BILD“ war das schon einige Zeit später und der Druck von den Medien war immer da. Irgendwann sagten wir, wenden Sie sich bitte an das Krankenhaus. Verschiedene Zeitungen haben auch von sich aus angeboten, daß sie etwas dafür zahlen und Herr Sellin hat auch gesagt, daß er etwas dafür zahlt, bzw. daß etwas dafür gezahlt wird.

Richter: Hat Herr Sellin dann ein Treffen ausgemacht?

Zeugin: Ja, er sagte, wann er kommt und er ist dann auch gekommen. Bis zu dem Zeitpunkt wo er aufgetaucht ist, habe ich mit niemandem Rücksprache gehalten, ob das auch stimmt, daß er die Erlaubnis hat. Er hat dann zu den Schwestern gesagt, daß er ein Foto machen will. Der Sicherheitsbeamte sagte, daß er keinen rein läßt, er braucht eine schriftliche Bestätigung und die hat Herr Sellin nicht gehabt. Er sagte, daß er sich noch einmal bei Professor Urbanek erkundigt. Er kam dann wieder und sagte zum Sicherheitsbeamten, daß dieser nur mit dem Professor zu telefonieren braucht und das hat er auch gemacht. Ich habe dieses Telefonat beobachtet, aber ich habe nicht gehört, was da gesprochen wurde. Ich habe angenommen, daß der Sicherheitsbeamte mit Professor Urbanek telefoniert. Nach dem Gespräch sagte er, daß Herr Sellin rein darf, der Sicherheitsbeamte ist auch mit rein gegangen. Die Aufnahmen im Zimmer dauerten ca. 5 Minuten. Er hat auch noch in der Abteilung fotografiert, insgesamt dauerte es ca. eine viertel Stunde. Dann ist Herr Sellin wieder weggefahren.

Nach Vorhalt der S. 25:

Zeugin: Ich weiß nicht, zu welchem Zeitpunkt das war. Ich habe nachher nicht mit Professor Urbanek darüber gesprochen, warum er der Sache zugestimmt hat. Das kam er zu einem späteren Zeitpunkt zur Sprache. Professor Urbanek sagte, wenn er gewußt hätte, daß Herr Sellin aus Deutschland ist, hätte er seine Erlaubnis nicht gegeben, aber ich habe da nicht nachgehakt.

AStV: Haben Sie gehört, daß der Sicherheitsbeamte nach dem Telefonat gesagt hat, daß Professor Urbanek die Erlaubnis gegeben hat?

Zeugin: Er sagt, er hat mit ihm gesprochen und Professor Urbanek hat es erlaubt. Das habe ich gehört. Mein Gatte ist täglich zu Olivia gekommen. Es durften rein, ihre Großmutter, die Schwester und eine Bekannte von Olivia. Später ist sie denn mit Lehrerinnen zusammen gekommen und mit den Kindern, die in die Schule gehen. Es waren drei Lehrerinnen und 8 – 10 Kinder in der Schulklasse.

AStV: Hat es zu einem späteren Zeltpunkt andere Kontakte mit Journalisten gegeben, zum Beispiel mit dem ORF?

Zeugin: Das weiß ich nicht.

Nach Vorhalt des KURIER vom 3.10.1995, S. 12:

Richter: Gab es bei Ihnen eine gesundheitliche Kontrolle?

Zeugin: Die Schwestern haben schon Rücksicht darauf genommen. Wenn es auffiel, daß jemand eine Erkältung hat, durfte er nicht zu Olivia. Damals mußte auch kein Mundschutz getragen werden.

Zeuge:

Prof. Dr. Radvan Urbanek,
geb. 20.11.1943,
Arzt,
fremd zu den Antragstellern,

gibt nach WE unbeeidet vernommen an:

Ich bin der Vorstand der Kinderklinik und gleichzeitig Leiter der Abteilung wo Olivia behandelt wurde.

Richter: Hatten Sie auch die Kompetenz zu bestimmen, wer zu Olivia darf und wer nicht?

Zeuge: Das konnte ich teilweise bestimmen, für die Einheit, wo ich zuständig war.

Richter: Am 29.9.1995 kam ein Fotojournalist der „BILD“ ins AKH gekommen, der vorher auch Kontakt mit Olivias Eltern aufgenommen hat, und der schließlich dann Fotos von Olivia gemacht hat. Was können Sie uns über diesen Vorgang erzählen? Dieser Journalist hat behauptet, er hätte Ihre Erlaubnis eingeholt, zur Kontaktaufnahme mit Olivia. Ist das richtig und wie ist das abgelaufen?

Zeuge: Zu dieser Zeit war unsere Weisung, daß wir wegen der Infektionsgefahr, niemand, außer den Eltern und den Leuten, die mit der Pflege betraut waren, zu Olivia lassen. Wir haben prinzipiell darauf geachtet, daß nur die Angehörigen zu ihr dürfen. In dieser Zeit war Olivia sehr geschwächt durch die Operation und auch durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit. In dieser Zeit haben die Medien Olivia viel Aufmerksamkeit geschenkt und deshalb war auch ein Sicherheitsbeamter vor der Tür, den die ärztliche Direktion bestellt hat. Dieser Sicherheitsbeamte kontrollierte, wer zu Olivia rein kam. Er kontrollierte auch, ob Fotoapparate in der Tasche waren. Eine gewisse Zeit lang gab es auch Leibesvisitationen, und es hat auch eine gesundheitliche Kontrolle stattgefunden. Diejenigen, die im Zimmer arbeiteten, mußten infektfrei sein, und auch die Besucher wurden darauf angesprochen und mußten teilweise euch einen Mundschutz tragen, wenn sie einen Infekt hatten. Der Mundschutz war nicht zwingend, aber wenn es Olivia sehr schlecht ging, haben wir den Mundschutz angeordnet.

Richter: Lag die hohe Infektionsgefahr am 29.9.1995 noch vor, oder war es da schon abgeschwächt?

Zeuge: Die Operation war am 18.9.1995 und nachher waren die Maßnahmen sehr streng.

Richter: Wie kommt es dann, daß dieser Fotograf am 29.9.1995 Aufnahmen von Olivia machen konnte?

Zeuge: Er muß wahrscheinlich irgendwie unbemerkt eingeschleust worden sein. Zu diesem Zeitpunkt hätten wir die Genehmigung dazu nicht erteilt. Ich mußte sogar die Weisung geben, daß bis auf die Eltern und die engen Angehörigen der Familie, keiner rein darf. Der Besuch des Fotografen ist weder mit meinem Wissen, noch mit meinem Willen geschehen.

Richter: Dieser Fotograf, Herr Sellin hat behauptet, er hätte mit Ihnen telefonisch Kontakt aufgenommen und Sie hatten ihm gesagt, daß er zu Olivia rein darf. Können Sie sich an so ein Gespräch erinnern?

Zeuge: An den Namen kann ich mich nicht erinnern Wir hatten täglich genug Anrufe, deshalb kann ich mich auch nicht persönlich an Herrn Sellin erinnern. Für den Fall, daß so eine Anfrage war, hätte ich auf alle Fälle vorher mit den Eltern
Rücksprache gehalten. Die zusätzliche Bedingung war auch, daß die Erlaubnis von seiten der Pressestelle des AKH, also der Verwaltung, vorliegt, nur dann hätte ich das gemacht. Aus eigenem hätte ich eine Zustimmung ohne Rücksprache nicht gegeben.

Richter: Der Sicherheitsbeamte ließ Herrn Sellin nicht zu Olivia. Deshalb hätte dieser Sicherheitsbeamte mit Ihnen telefoniert und Sie sollen ihm gesagt haben, daß es in Ordnung geht und daraufhin hat er Herrn Sellin reingelassen.

Zeuge: Speziell auf diese Rückfrage kann ich mich nicht erinnern. Wenn solche Anfragen waren, habe ich immer gesagt, daß aufgrund der Weisung keiner zu Olivia reingehen darf. Ich kann mich nicht erinnern, daß der Sicherheitsbeamte mich um Erlaubnis gefragt hat.

Richter: Schließen Sie es aus, daß, wenn so eine Anfrage stattgefunden hätte, Sie Ihre Zustimmung gegeben hätten?

Zeuge: Die Weisung war eindeutig. Ich kann ausschließen, daß ich auf eine solche Anfrage meine Zustimmung gegeben hätte. Ich kann mich erinnern, daß einmal der Chirurg mit Leuten kam und nach einer Kontaktaufnahme fragte, und ich sagte, daß nach wie vor die Weisung besteht, daß keiner zum Kind darf.

Richter: Schließen Sie es aus, daß der Sicherheitsbeamte Sie angerufen hat und fragte, ob er den Reporter reinlassen darf?

Zeuge: Das schließe ich aus.

Nach Vorhalt der S. 25:

Zeuge: Ich habe oft mit Herrn Pilhar diskutiert. Wir haben versucht die Eltern zu überzeugen, daß sie die Öffentlichkeit mit uns gemeinsam ein bißchen unterdrücken. Es wurde ausgemacht, daß österreichische Medien Vorrang haben, aber ich habe keine Erlaubnis erteilt.

Nach weiterem Vorhalt der S. 25:

Zeuge: Ich weiß, daß damals nach dieser „BILD“-Veröffentlichung wir von der österreichischen Presse angesprochen wurden, weil sie auch ein Bild des Kindes haben wollten. Wir haben aber darauf bestanden, daß keiner zu dem Kind darf, aufgrund dieser Infektionsgefahr. Ich kann mich nicht mehr erinnern, wie die Reaktion der Eltern war, aber Herr Pilhar hatte eine Abneigung gegen bestimmte Pressevertretungen geäußert.

Nach Vorhalt des Kurier vom 3.10.1995:

Zeuge: An die Details kann ich mich kaum erinnern, weil ich die Aufgabe hatte, regelmäßig die Presseberichte zu erstellen, und so mußten wir die Anfragen der einzelnen Zeitungen beantworten. Inhaltlich ist es die Position, die wir zu diesem Zeitpunkt vertreten haben.

Richter: Das wurde ja bedeuten, daß Sie verärgert waren, daß dieser Vorfall am 29.9.1995 passieren konnte. Welche Recherchen wurden Ihrerseits angeordnet um zu prüfen, wie es überhaupt dazu kommen konnte?

Zeuge: Die Kontrollen wurden in der Folge noch viel strenger durchgeführt. Wir haben auch den Aufenthalt des Sicherheitsbeamten verlängert. Der Andrang der Journalisten war sehr stark. Wir haben sicher mit der Pressestelle gesprochen, daß die Kontrolle viel stärker werden muß. Es war für Olivia nicht günstig, daß sie am 29.9. mit diesem Reporter Kontakt hatte und ich habe dem auch nicht zugestimmt.

AStV: Wann wurde der Sicherheitsbeamte abgezogen?

Zeuge: Das kann ich nicht sagen.

AStV: Kann es sein, daß er im Oktober abgezogen wurde?

Zeuge: Das kann stimmen. Mir ist bekannt, daß sich Herr Pilhar selbst für die Verlängerung des Sicherheitsbeamten eingesetzt hat.

AStV: Ist es richtig, daß diese Fernsehreportage vom ORF gemacht wurde?

Zeuge: Das war die Entscheidung der Presseabteilung.

AStV: Haben Sie im Zeitraum Anfang November selbst zugestimmt, daß der ORF filmen darf?

Zeuge: Wenn, dann nur nach Rücksprache mit der Familie Pilhar. So etwas hat schon stattgefunden.

AStV: Können Sie sagen, ob Olivia zum Zeitpunkt Ende September schon Unterricht hatte?

Zeuge: Nach der Operation hat sie sicher noch keinen Unterricht gehabt. Ich weiß aber nicht, wie weit der Unterricht in ihrem Zimmer stattfand. Unterricht wo sie mit anderen Kindern zusammen gekommen ist, wurde erst erlaubt, als der erste Teil der Chemotherapie abgeschlossen war und nicht schon 11 Tage nach der Operation.

Richter: Wann haben Sie erstmals erfahren, daß ein Fotoreporter der „BILD“-Zeitung bei Olivia war?

Zeuge: Ich glaube, gleich zu Beginn der Woche danach. Ich weiß nicht, ob ich schon vor dem Anruf der KURIER-Reporterin davon wußte.

Richter: Auf dieser Station befinden sich ja auch zahlreiche Schwestern. Das kann ja nicht verborgen geblieben sein, daß hier fotografiert wurde. Fragt da nicht jemand vom Pflegepersonal, ob er das darf?

Zeuge: Das ist mir auch nicht verständlich. Ich habe mich stark gemacht für die Aufrechterhaltung der Schutzmaßnahme. Die Eltern haben sich, speziell Herr Pilhar, mit bestimmten Presseleuten unterhalten.

Richter: Eine interne Überprüfung, wer konkret veranlaßt hat, daß dieser Reporter zu Olivia kann, ist nicht bekannt?

Zeuge: Nein. Ich glaube auch nicht, daß man damals so eine Überprüfung gemacht hat. Es hätte ja auch sein können, daß der Sicherheitsbeamte vom Reporter bestochen wurde. Wir wollten den Schutz des Kindes und das Einvernehmen mit der Familie erreichen.

Richter: Was hat das Einvernehmen mit der Familie mit der Nachforschung zu tun, wie der Reporter zur Olivia kommt?

Zeuge: Sollte dazukommen, daß die Eltern gegen unser Wissen den Fotograf reingeschmuggelt haben, hätte ich sicher keine Maßnahme gegen die Eltern ergriffen. Wenn wir die ersten Kontakte mit der Presse hergestellt haben, dann bin ich oder ein Mitarbeiter zu den Eltern gegangen und habe gefragt ob das möglich wäre. Ich kann es deshalb ausschließen, denn ich hatte vorher das Einvernehmen mit der Familie Pilhar hergestellt, ich nehme auch an, daß das der Familie klar war, aber ich weiß nicht in wie weit. Ich habe mit den Eltern immer Rücksprache gehalten, auch schon vor dem 29.9.1995.

Richter: Die Eltern geben an, daß sie deshalb darauf vertraut haben, daß das stimmt, was Herr Sellin sagt, weil der Sicherheitsbeamte nach telefonischer Rücksprache mit Ihnen auch gesagt hat, daß es in Ordnung ist.

Zeuge: Man hätte mich jederzeit erreichen können und ich hätte jederzeit sagen können, ob das stimmt oder nicht. Meine damalige Weisung war, daß keiner zu Olivia darf, wegen der Infektionsgefahr und das beruhte rein auf medizinischen Gründen. So eine Äußerung habe ich nie getätigt.

AStV: Gab es eine Gesundheitskontrolle der sich die Besucher zu unterziehen hatten?

Zeuge: Das war auch eine Weisung zu fragen, ob die Leute Beschwerden haben und erst bei Angabe der Beschwerden die Kontrolle durchgeführt wird. Die Leute auf der Station, die sich mit dem Kind befaßt haben, fragten die Besucher danach. Wenn jemand reingeht, ohne sich vorher diesen Fragen zu stellen, hätte das auffallen müssen. Wenn der KURIER schreibt, daß die Kontrolle umgangen wurde, dann trifft das zu aus meiner Sicht.

AGV: Wie lange war das Kind schon vorher bei Ihnen in Behandlung?

Zeuge: Ich glaube seit Anfang August 1995 und am 18.9.1995 wurde sie operiert in der chirurgischen Abteilung des AKH. Dann lag sie noch 10 – 14 Tage auf der Intensivstation der Chirurgie.

AGV: Das geht sich aber nicht aus, denn am 29.9. war je schon der Fotograf dort. Haben Sie mit den Eltern über die Notwendigkeit einer Beschränkung des Besuches durch dritte Personen gesprochen, auch vor dem 29.9.?

Zeuge: Ja, vorher, wie auch nachher.

AGV: Wurde dabei von Ihnen des Risiko einer Infektion genannt?

Zeuge: Ja mehrmals, auch vorher. Olivia war aufgrund ihrer Krankheit und aufgrund der Operation sehr geschwächt.

Richter: Am 29.9. muß Olivia erst ganz kurze Zeit auf Ihrer Station gewesen sein. Da verstehe ich einfach nicht, warum Sie nicht sofort die Eltern gefragt haben, wie das so kurz am Anfang passieren konnte.

Zeuge: Ich kann mich im Detail nicht an die Gespräche erinnern. Ich kann mir aber schon vorstellen, daß wir darüber diskutiert haben.

Der AGV stellt den Antrag auf Ausforschung der Sicherheitsbeamten der am 29.9. die Kontrollen durchführte.

Zeuge, Ing. Pilhar: Seine Ausführungen stimmen nicht. Wir mußten damals an das AKH schreiben, daß wir darauf bestehen, daß der Sicherheitsdienst verschärft wird.

Der Zeuge legt vor die Beilagen B./ und C./.

Zeuge Ing. Pilhar: Nachdem der Sicherheitsbeamte die Rücksprache am Telefon gemacht hat, sind wir davon ausgegangen, daß die Angaben des Herrn Sellin richtig sind. Professor Urbanek hat im Nachhinein gesagt: „Wenn ich gewußt hätte, daß er aus Deutschland kommt, hätte ich die Erlaubnis nicht erteilt.“

AStV: Haben Sie Herrn Sellin nachher zur Rechenschaft gezogen?

Zeuge Ing. Pilhar: Ja und er hat mir eine schriftliche Bestätigung über den Hergang gegeben.

Der Zeuge legt vor die Beilage D./.

Zeugin:

Martina Prewein,
geb. 25.1.1966, Journalistin,

gibt nach WE unbeeidet vernommen an:

Ich habe die Recherchen durchgeführt. Ich kann mich auch an das Telefonat mit Professor Urbanek erinnern und das ist in meinem Artikel wiedergegeben. Als die Bilder von Olivia in „BILD“ erschienen sind, waren wir erstaunt, weil ein Fotografierverbot bestanden hat. Wir haben die ärztliche Direktion angerufen und man hat uns gesagt, daß sie nicht verstehen, wie es zu diesen Bildern gekommen ist. Damals habe ich mit Frau Xantner gesprochen. Danach habe ich mit Professor Urbanek gesprochen und er hat das selbe gesagt. Er hat mir alle Gründe gesagt, warum dieses Verbot besteht, nämlich um das Kind vor Infektionen zu schützen. Alle im Krankenhaus haben betont, daß keine Zustimmung vorlag. Ich habe nicht versucht, eine Stellungnahme der Familie einzuholen, weil sie damals nicht mit uns gesprochen haben.

Richter: Ist es bei Ihnen üblich den Kollegen zu kontaktieren?

Zeugin: Ich habe versucht, ihn zu erreichen, aber Herr Sellin war nicht da. Die Redaktion von „BILD“ war über meinen Artikel sehr böse und haben uns mit Klagen gedroht. Ich habe daraufhin mit der Rechtsvertreterin der Redaktion gesprochen und ihr geschildert, warum wir das so geschrieben haben, daraufhin sagte sie, daß sie mit dem Fotografen sprechen wird und wenn das stimmt, werden wir keine Klage bekommen. Ich habe nie wieder etwas von ihr gehört.

AStV: Sie sagten, daß die Familie Pilhar damals nicht mit Ihnen gesprochen hat. Warum haben Sie dann nicht damals bei uns in der Kanzlei angerufen?

Zeugin; Das weiß ich nicht. Außerdem dauert es drei Tage, bis man Sie erwischt.

AStV: Warum schreiben Sie, daß die Familie hier tatkräftig mitgewirkt hat?

Zeugin: Weil die Familie den Reporter offensichtlich dort hin gebracht hat. Wie wäre er sonst reingekommen? Ich weiß auch, das Geld überreicht wurde, um die Fotos zu machen.

Der AStV behält sich die ergänzende Einvernahme der beiden Antragssteller vor und fügt an, daß die Zeugin Veronika Schilcher (Tante von Olivia) als damalige Augenzeugin bei der letzten Hauptverhandlung genannt wurde.

Der AGV legt vor die Original „BILD“-Zeitung als Beilage 1./.

Beschluß

Zur Einvernahme des beantragten Fred Sellin, sowie der Sachbearbeiterin der ärztlichen Direktion Frau Xantner, sowie allenfalls des zuständigen Sicherheitsbeamten vom 29.9.1995, wird die Hauptverhandlung auf den

18.10.1996, 10.00 Uhr, Saal 2034

vertagt.

Die beiden Antragssteller, der Anklagsstellvertreter sowie der Antragsgegnervertreter nehmen den Termin unter Ladungsverzicht zur Kenntnis.

Ende: 15.15 Uhr

Der Einzelrichter:

Die Schriftführer:

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