Memmingen – Zum zweiten Mal hat ein Arzt in Memmingen vergeblich versucht, den Eltern eines leukämiekranken Kindes das Sorgerecht entziehen zu lassen. Das Amtsgericht Memmingen lehnte den Antrag des Mediziners ab, den Eltern des siebenjährigen Mädchens das Sorgerecht zu nehmen, weil sie eine Knochenmarkspunktion oder Chemotherapie verweigerten. Erst im Oktober 1991 hatte das Amtsgericht Memmingen den Eltern der dreijährigen Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach zwar das Sorgerecht zunächst entzogen, diesen Beschluß aber wieder aufgehoben. (dpa)

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