Erika und Ing. Helmut Pilhar
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An
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Hartmanng. 2b
1051 Wien

29. September 2000

Betrifft: Vorläufige Nichtanmeldung der Familienangehörigen bis zur Klärung, ob die Neue Medizin nach Dr. Hamer den Grundsätzen der ärztlichen Wissenschaft nach österr. Qualitätsstandard entspricht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vorläufig werde ich meine Familienangehörigen, also meine Gattin und meine vier minderjährigen Kinder, nicht bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft anmelden, und begründe das wie folgt:

Persönlicher Gewissensnotstand

Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, meine Kinder einer experimentellen Krebstherapie mit 98%iger Mortalität nach 7 Jahren (lt. DDr. Abel, Heidelberg) mit Giftgas-Abkömmlingen (Chemo) etc. aussetzen zu müssen und hierfür noch über meine Krankenversicherung finanziell aufzukommen.

Ich muß davon ausgehen, daß die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wie zuvor die Sozialversicherungsanstalt für Arbeitnehmer, bei der ich und meine Familienangehörigen bisher versichert waren, ohne mein Einverständnis einzuholen und entgegen meinem ausdrücklichen Willen, diese vom Österreichischen Staat angeordnete Zwangstherapie und die laufenden Kontrolluntersuchungen meiner Tochter Olivia, ebenfalls stillschweigend bezahlen wird. Festhalten möchte ich, daß ich hierfür an das AKH niemals einen Krankenschein überreicht oder meine Einwilligung geleistet habe und ich das auch künftighin nicht tun werde.

Auch bin ich der Überzeugung, daß es nicht mit den Menschenrechten konform geht, einerseits zu einer experimentellen Krebstherapie verurteilt zu werden, andererseits hierfür auch noch finanziell aufkommen zu müssen.

Es ist mir klar, daß im Falle einer notwendigen medizinischen Versorgung meiner Familienangehörigen ich privat aufkommen muß und es auch werde, mit Ausnahme dieser Zwangstherapie und den laufenden Kontrolluntersuchungen von Olivia.

Den gesetzlichen Anspruch meiner Familienangehörigen auf Ersatz medizinischer Leistungen sehe ich im Moment entgegen der Intention des Gesetzgebers gerichtet, nämlich nicht als Schutz, sondern vielmehr als Bedrohung durch eine unwissenschaftliche und bereits widerlegte schulmedizinische Krebstherapie.

Klärung, ob die Neue Medizin nach Dr. Hamer den Grundsätzen der ärztlichen Wissenschaft nach österr. Qualitätsstandard entspricht

Eines der Grundübel dieser Angelegenheit liegt in der jahrzehntelangen konsequenten Weigerung des Obersten Sanitätsrats zu prüfen, ob die Neue Medizin nach Dr. Hamer den Grundsätzen der ärztlichen Wissenschaft nach österr. Qualitätsstandard entspricht.

In der Anlage finden Sie Dokumente, die eindeutig belegen, daß diese Neue Medizin im naturwissenschaftlichen Sinn durch bisher zwei Universitäten am nächstbesten Patientenfall verifiziert wurde. Und wenn etwas naturwissenschaftlich erwiesenermaßen richtig ist, muß es logischerweise jedem Qualitätsstandard entsprechen. Allenfalls haben sich solche festgelegten Standards immer noch nach letzten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu richten und nicht umgekehrt!

Solcherart Reproduzierbarkeit am nächstbesten Patientenfall hat die Schulmedizin bisher noch bei keiner einzigen Krankheit vorzeigen können. Zwangsläufig muß sie experimentell therapieren, womit die bekannten Mißerfolge in Sachen Krebs, Herzkreislauf-Erkrankungen, chronische Erkrankungen usw. systemimmanent bleiben müssen.

An dieser Stelle scheint mir auch eine Kritik an den österr. Sozialversicherungsträgern angebracht zu sein, die trotz besserer Einsicht ebenfalls konsequent sich weigern von sich aus zu prüfen, ob nicht die Anwendung dieser wissenschaftlich erwiesenen richtigen Neuen Medizin effizienter als die bisherige experimentelle und nun auch wissenschaftlich widerlegte schulmedizinische Vorgehensweise wäre, in therapeutischer als auch finanzieller Hinsicht.

Abschließend erkläre ich meinen ausdrücklichen Wunsch, meine Familienangehörigen sofort im Sinne der wahren Intention des Gesetzgebers mitzuversichern, sollte mir die Wahlmöglichkeit zwischen wissenschaftlicher richtiger Neuer Medizin und wissenschaftlich falscher Schulmedizin gegeben werden.

Mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung

Ing. Helmut Pilhar

Beilagen:

  • Bestätigung der Universität Trnava vom 11.9.1998 über die erfolgte Verifikation der Neuen Medizin nach Dr. med. Ryke Geerd Hamer
  • Erklärung von Dr. Hamer zu (1)
  • Bestätigung von Univ. Prof. DDr. Jörg Birkmayer (Wien) vom 9.12.1988
  • Schreiben von Prof. Dr. Stemmann an Dekan Prof. Dr. Pfitzer (D), 24.6.1992
  • Bestätigung von Amtsarzt Dr. Willibald Stangl (Tulln) vom 27.1.1993 mit Amtssiegel der BH Tulln !!!

… weitere Bestätigungen sind nachreichbar.

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