Ing. Helmut Pilhar
Wiesengasse 339
A-2724 Maiersdorf
Tel./Fax: 0043-[0]2638/81236
Email: helmut@pilhar.com
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An
Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt
Fachgebiet Straftaten
Ungargasse 33
2700 Wiener Neustadt

Maiersdorf, 01.10.2012

Betrifft: WBS2-V-12 15698/5

Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann Braimeier!

Ihr Schreiben vom 10.09.2012 erhielt ich am 24.09.2012.

Am 29.01.2008 wurde die Firma von Dr. Hamer namens „Universität Sandefjord“ von der norwegischen Behörde registriert bzw. gewerbemäßig „anerkannt“ (Anlage

1) .
Am 01.03.2010 berief mich Dr. Hamer zum „Dozenten für Germanische Neue Medizin – Theorie“ in Anerkennung um meine Verdienste für die Verbreitung seiner Lehre (Anlage 2).

Eine Lehre, welche durch die

  • Universität Düsseldorf (Anlage 3)
  • Universität Trnava (Anlage 4)
  • und den österreichischen Amtsarzt Dr. Stangl, Tulln, Obmann der wissenschaftlichen Vereinigung der Amtsärzte NÖ (Anlage 5)

im wissenschaftlichen Sinne für richtig anerkannt worden ist und bisher nicht widerlegt werden konnte (= Stand der Wissenschaft).

Für das israelischen Sozialministerium bzw. Ben Gurion Universität, Prof. Merrick, gelten die beiden ersten von Dr. Hamer entdeckten Naturgesetze ebenso „als anerkannt“ (Anlage 6).

Wenn mich nun der Entdecker selbst, Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer, zum Dozenten seiner Privat-Universität in Norwegen beruft, wem sollte ich da in Österreich noch einen „Befähigungsnachweis“ vorlegen müssen?

Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor.

Die Tätigkeitsbezeichnung „Univ.-Doz.“ verwendete ich ausnahmslos im Zusammenhang mit Dr. Hamers Lehre, wie die BH-Wr.Neustadt selbst feststellt und ich konnte davon ausgehen, dass, durch die andauernde mediale Berichterstattung im In- und Ausland über Dr. Hamer und dem Fall „Olivia Pilhar„, kein Mensch dies missverstehen wird können.

Eine „unlautere Absicht“ kann mir nicht unterstellt werden.

Erst mit dem Schreiben des Bundesministeriums für Wissenschaft vom 17.08.2012 wurde mir klar, dass es bei uns in Österreich zwar ebenfalls die Einrichtung einer „Privaten Universität“ gibt, diese aber von einer anderen österr. Einrichtung erst „anerkannt“ werden muß. Folglich habe ich auf sämtlichen Schriftstücken (Aussendungen, Visitenkarten, Internet usw.) diese behördlicherseits inkriminierte Tätigkeitsbezeichnung „Univ.-Doz.“ entfernt, bis diese Angelegenheit geklärt ist.

Mich in missverständlicher Weise mit „fremden Federn“ schmücken zu wollen, lag ebenfalls nicht in meiner Absicht und soll mir geradeso nicht unterstellt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Ing. Helmut Pilhar
(Vater von Olivia)

PS
Dieses Schreiben wurde fristgerecht eingereicht.

PPS

  • In Israel gilt Dr. Hamer als „anerkannt“!
  • In Österreich darf Dr. Hamer „nicht anerkannt“ werden!
  • Eine sozialpolitisch bedenkliche Merkwürdigkeit!

Dieser nun bereits mehr als 3 Jahrzehnte währende mediale und behördliche Kampf gegen die Person Dr. Hamer und seine Lehre, erfolgt immer unter der Prämisse, die Germanische Heilkunde® sei falsch.

In Österreich bittet Dr. Hamer seit Anfang 1990 um eine redliche und öffentliche Überprüfung. Ist daran etwas Verwerfliches zu erkennen? Was, wenn sie stimmt (siehe oben)?

Hätten sich die zuständigen Stellen in Österreich vor dieser Überprüfung nicht feige gedrückt, hätte es nie einen Fall Olivia gegeben. Aus Sicht der „Eltern von Olivia“ trägt die BH-Wr.Neustadt daran eine große Mitschuld. Gelegenheiten hätte es bisher genügend gegeben, dieses, für viele Patienten verhängnisvolle Versäumnis, nachzuholen.

Vielleicht entschließt sich die BH-Wr.Neustadt nun endlich eine solche öffentliche Überprüfung anzuordnen? Was wäre daran Unrechtes?

Dr. Hamer und wir Eltern wären die Ersten, die die Hand zu einem Neubeginn reichen würden.

Anlage:

Registrierung der „Universität Sandefjord“
Ernennung zum Dozenten
Universität Düsseldorf – Verifikation
Universität Trnava – Verifikation
Amtsarzt Dr. Stangl – Verifikation
Israelisches Sozialministerium, Prof. Dr. Merrick, Ben Gurion Universität – Anerkennung

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