Helmut Pilhar
2724 Hohe Wand
Maiersdorf 221
Tel. 02638/81236

Maiersdorf, 7. Juni 1995

An die

Internationale Helsinki Föderation für Menschenrechte

z.Hd. Frau Judith Wölfer
Rummelhardthgasse 2
1090 WIEN

 

Sehr geehrte Frau Wölfer!

Bezugnehmend auf unser Telefonat von heute möchte ich Ihnen hiermit meine Bitte um Klärung schriftlich überreichen

Mein Anliegen:

Besteht die menschenrechtliche Anerkennung, daß der Mensch aus Psyche, Gehirn und Organen eine untrennbare Einheit bildet und als solcher ein gesetzliches Recht erlangt, bei Krankheit entsprechend dieser Einheit ärztlich behandelt zu werden?

Ich bin der Überzeugung, daß jeder Mensch diese Wechselbeziehung zwischen psychischem und körperlichem Wohlempfinden verspürt und sich deren gegenseitigen Beeinflussungen als Selbstverständlichkeit bewußt ist.

Ich werde aller Voraussicht nach per Gesetz gezwungen, mein Kind einer Therapie auszusetzen, die einzig und allein die symptomatischen Erscheinungen ihrer Organe behandelt und die psychische Ursache der Krankheit völlig außer Acht läßt.

Wenn meine oben angeführte menschenrechtliche Anerkennung besteht, so muß ich doch das Recht besitzen, mich auch für mein Kind als Erziehungsberechtigter für eine Therapie entscheiden zu können, die alle Komponenten des Menschen berücksichtigt.

Ich ersuche höflich um Ihre dringende Stellungnahme und bedanke mich Im voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Pilhar


Anmerkung von HPilhar

Ein paar Wochen später bekam ich als Antwort, man könne mir meine Frage leider nicht beantworten.

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