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Erika und Ing. Helmut Pilhar
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An
Freunde der Germanischen Neuen Medizin

10. August 2006

Betrifft: Zwangsvollstreckung Universität Tübingen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Aufgrund der Wichtigkeit der Ereignisse, erlauben wir uns diesen Infobrief zu verschicken.

Wie Sie wissen, gilt das als wissenschaftlich anerkannt was an der Universität gelehrt wird. Lehren darf jener, der sich hierfür habilitiert hat. 1981 reichte Dr. Hamer an der Universität Tübingen seine Habilitationsarbeit ein. Seit damals, seit 25 Jahren weigert sich die Universität Tübingen, dieses Habilitationsverfahren abzuschließen. Hätte diese Universität nicht bis heute versagt, könnte bereits seit 25 Jahren an jeder Klinik der Welt die Germanische Neue Medizin® praktiziert werden – mit einer 95%igen Überlebenswahrscheinlichkeit allein bei Krebs und das ohne Nebenwirkungen und fast ohne finanziellen Kosten.

Mit Urteil vom 17.12.1986 (VG Sigmaringen, 3 K 1180/86) wird die beklagte Universität Tübingen verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung der Habilitation erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Zu diesem Zeitpunkt hatte Dr. Hamer die Approbation und war nicht vorbestraft.

Unstrittigkeit bestand darin, dass am nächstbesten Patientenfall überprüft werden sollte.

Bis heute weigerte sich die Universität diesem Urteil folge zu leiste bzw. bezahlte sie lieber die jährliche Geldbuße – von einem Sack der Staatskassa in den anderen Sack der Staatskassa, den täglich 1500 Krebstoten zum Hohn.

Nun hat Dr. Hamer beim VG Sigmaringen die Vollstreckung dieses Urteils vom 17.12.1986 beantragt und der Richter hat der Universität Tübingen bis heute, dem 10.08.2006, Zeit gegeben, sich diesbezüglich zu äußern.

Ergebnis: Die Universität Tübingen konnte nichts vortragen, was einer Zwangsvollstreckung im Wege stünde!

Die Universität Tübingen wurde von Dr. Hamer – wie im Schach – matt gesetzt! Bravo!

Denkbar ist, dass der Richter den Rektor verhaften lässt, ihn quasi in Beugehaft nehmen wird, oder – was für uns Patienten und potentielle Patienten mehr Sinn machen würde – die Universität verpflichtet, binnen 14 Tagen die Germanische Neue Medizin® am nächstbesten Fall zu prüfen. Eine weitere sinnvolle Möglichkeit bestünde darin, diese Überprüfung im Rahmen des von Dr. Hamer einberufen „Thing“ Anfang September 2006 in Spanien und unter Beisein des Richters durchzuführen.

Wir sind gespannt wie ein Flitzebogen, ob nun tatsächlich geklärt werden darf was richtig und was falsch ist. Jedenfalls wird das Urteil auf damaliger Basis vollstreckt. Morgen bereits kann es so weit sein.

Mit freundlichen Grüßen

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