Das Wissen um die Krankheitsursache ermöglicht eine ursächliche Therapie
Informieren Sie sich, solange Sie gesund sind

Erika und Ing. Helmut Pilhar
Maiersdorf 221
A-2724 Hohe Wand
Tel./Fax: 0043-[0]2638/81236
Email: helmut@pilhar.com
Homepage: http://www.pilhar.com

An
Freunde der Germanischen Neuen Medizin®

14. November 2005

Betrifft: Präsentation der Germanischen Neuen Medizin® an sämtliche Onkologen in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ab heute kann kein Onkologe (Krebs-Spezialist) mehr sagen, er habe von der Germanischen Neuen Medizin® (GNM®) oder Dr. med. Ryke Geerd Hamer nichts gewusst, denn alle im deutsch-sprachigem Gebiet ansässige Onkologen sind mit der 24seitigen Broschüre (Minis) per Einschreibebrief informiert worden. Schulmediziner anderer Sparten werden es zur Zeit am laufenden Band.

Mit der erfolgten Verifikation der GNM® durch die Universität Trnava (Slowakei) vom 11.09.1998 gilt die GNM® somit als „Stand der Wissenschaft“. Das versteht jeder, der einen Hochschulabschluß absolviert hat.

Jeder Arzt (Onkologe) ist verpflichtet, nach dem „Stand der Wissenschaft“ vorzugehen. Tut er das nicht, handelt er grob fahrlässig und ist somit strafrechtlich belangbar.

Krebspatienten, die per Unterschrift ihre Einwilligung zur schulmedizinischen Pseudotherapie (Radikaloperation, Bestrahlung, Chemo-Giftgas-Pseudotherapie) leisten, haben (vermutlich) rechtlich keinen Anspruch auf Wiedergutmachung. Das gilt auch (wahrscheinlich) für Eltern, die hierfür als Vormund ihrer Kinder unterschriftlich die Verantwortung für diese schulmedizinische Pseudotherapie leisten. Denn diese Unterschrift wird ja „freiwillig“ geleistet und mit der Unterschrift übernimmt derjenige hierfür die Verantwortung. Der Onkologe (Krebs-Spezialist) ist mit der geleisteten Unterschrift des Patienten (Vormunds) sozusagen „aus dem Schneider“. KEIN ONKOLOGE ÜBERNIMMT HIERFÜR DIE VERANTWORT, JEDER LÄSST SIE UNTER-SCHREIBEN!

Sollten Sie selbst oder Ihr Kind betroffen sein, dann fordern Sie von Ihrem Schulmediziner nach der GNM® behandelt zu werden!

Es liegt ab heute an uns selbst, unser Recht einzufordern! Dazu rufen wir Sie auf!

Mehr können wir für Sie (im Moment) nicht tun! Wir würden ja gerne helfen, dürfen aber nicht!

PS
Sollte Ihr Schulmediziner zu „toben“ anfangen, denken Sie an „Rumpelstilzchen“.

Mit freundlichen Grüßen

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