Erika und Ing. Helmut Pilhar
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An
Magistrat der Stadt Wien
Allgemeines Krankenhaus / Verwaltungsdirektion – Finanzabteilung / Administrative Patientenbetreuung
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A-1090 Wien

1. Juni 1999
EINSCHREIBEN

Betrifft:

Einwendung gegen Zahlungsaufforderung der Leistung vom 25.11.1998 im Wert von öS 162.-

Sehr geehrte Damen und Herren!

Als bekannt setzen wir voraus, daß sämtliche pseudo-therapeutische Maßnahmen, der zwischenzeitlich von der Universität Trnava amtlich falsifizierten schulmedizinischen Onkologie, von uns – nun mit vollem (naturwissenschaftlichen) Recht – strikt abgelehnt werden müssen, da sie unmittelbar die Gesundheit und das Leben unserer Tochter Olivia auf das Gröbste gefährden.

Die am 25.11.1998 an unserer Tochter vorgenommene Untersuchung – nach, wie gesagt, erwiesenermaßen falschen schulmedizinischen Kriterien – war von uns weder gewünscht noch gebilligt worden. Deshalb sehen wir uns auch nicht veranlaßt, die daraus erwachsenen Kosten zu tragen.

Ebenfalls als bekannt dürfen wir voraussetzen, daß wir Eltern über Olivias sog. ‘Krebs-Heilbehandlung’ kein elterliches Sorgerecht innehaben. Wir empfehlen deshalb der MA6 die auflaufenden – und für gewisse Kreise äußerst lukrativen – Kosten dieser experimentellen medizinischen Pseudotherapie mit Giftgas-Abkömmlingen und der Folgekosten wie bisher an jener Stelle einzutreiben, die diese veranlaßt und hierfür auch die gesetzliche Verantwortung trägt. Diese liegt beim österr. Staat bzw. dem gesetzlichen Amtsvormund, Bezirkshauptmann Mag. Marady, A-2700 Wr. Neustadt, Neuklosterplatz 1.

Sollte die durch die Universität Trnava wissenschaftlich verifizierte Neue Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer in die weitere Behandlung unserer Tochter endlich ihren überfälligen Eingang finden dürfen, sind wir selbstverständlich sofort bereit, für diese von uns dann begrüßten medizinischen Maßnahmen finanziell aufzukommen.

viva la medicina sagrada

Mit freundlichen Grüßen

Beilagen:

Bestätigung der Universität Trnava, vom 11.9.1998
Schreiben DDr. med. XXXX an Minister f. Wissenschaft, Claus v. Trotha, vom 11.8.94
Ihr Erlagschein, erhalten per RSb-Brief am 1.6.99

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