Bietet die Schulmedizin nur noch palliative Therapien an, weil sie hier die Möglichkeit kurativer Behandlungen als aussichtslos erachtet, kommt eine Alternativbehandlung dann in Betracht, wenn die auf Indizien gestützte Aussicht auf ein über die palliative Standardmedizin hinausreichenden Erfolg besteht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden.

Nach seiner Auffassung sind rein experimentelle Behandlungsmethoden, die nicht durch hinreichende Indizien gestützt sind, nicht ausreichend für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung. Bei der gesetzlich krankenversicherten Frau wurden nach Operation und Chemotherapie eines metastasierenden Ovarialkarzinoms weitere Metastasen festgestellt. Bei ihrer Krankenkasse stellte sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine ambulante Behandlung mittels einer kombinierten Immuntherapie (Hyperthermie, onkolytische Viren und dendritische Zellen). Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme nach einer Stellungnahme des Medizinischen Dienstes ab, weil verschiedene schulmedizinische Zweitlinienbehandlungen zur Verfügung stünden. Zudem stelle die vorgesehene Behandlung eine experimentelle Therapie dar, ein positives Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses liege nicht vor. Nach Auffassung des BVerfG ist es mit Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz in der extremen Situation einer krankheitsbedingten Lebensgefahr nicht zu vereinbaren, Versicherte nur auf eine die Linderung von Krankheitsbeschwerden zielende Standardtherapie zu verweisen, wenn durch eine Alternativbehandlung eine nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung besteht (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2013, Az.: 1 BvR 2045/12).

RAin Barbara Berner

https://www.aerzteblatt.de/archiv/145375/Leistungspflicht-der-GKV-bei-lebensbedrohlicher-Erkrankung

Anmerkung von H.Pilhar

Ich denke, das geforderte Kriterium des BVerfG hat die Germanische Heilkunde® erfüllt!

Übrigens: ohne Wissen um die Krankheitsursache, sind sämtliche Therapien experimentell!

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