Noch ein Kind im US-Wahlkampf

Washington – Nicht nur der kleine Kubaner Elian ist in den Mittelpunkt des US-Wahlkampfs geraten, auch ein zweites Kind wird hochgespielt, der vierjährige Thomas Navarro aus Arizona. Das Spiel um ihn könnte eine der Säulen des US-Gesundheitssystems gefährden, den behördlichen Zwangsschutz vor unüberprüften Wunderkuren.

Thomas hat, beziehungsweise hatte einen Hirntumor, der vor kurzem operativ entfernt wurde. Ohne Nachbehandlung kehren solche Tumore wieder, mit der üblichen Behandlung – Strahlentherapie – liegen die Überlebenschancen bei mindestens 70 Prozent [Anm: Auf welche Zeit bezogen? Tage oder Wochen?]. Aber die Eltern fürchten die Nebenwirkungen – Strahlentherapie kann kindliche Gehirne schädigen und den IQ senken – und setzen auf eine alternative Methode.

Die wird seit 1970 von Stanislaw Burzynsky propagiert, einem aus Polen eingewanderten Arzt und Biochemiker, der mit besonderen körpereigenen Stoffen – „Antineoplastonen“ – Tumorzellen so umprogrammieren will, dass sie absterben. Seit den späten 70er-Jahren experimentiert er an Patienten damit, 1983 brachte ihn die zuständige Food and Drug Administration (FDA) deshalb vor Gericht. Dessen letzte Instanz entschied 1996, dass Burzynsky an Patienten nur mit Genehmigung der FDA und nur dann experimentieren darf, wenn die Mittel der herkömmlichen Medizin ausgeschöpft sind.

Weil sie das bei Thomas Navarro nicht sind und die Gefahr der Hirnschädigung durch Strahlentherapie gering ist, hat die FDA die Behandlung verboten. Dagegen haben die Eltern eine breite Pressekampagne organisiert und im Januar die Unterstützung aller damaligen Präsidentschaftskandidaten der Republikaner erhalten, auch George Bush jr. hat sie zugesagt.

Zudem haben 18 republikanische Abgeordnete einen Gesetzesentwurf eingebracht – den „Thomas Navarro FDA Patient Rights Act“ -, der der FDA ihr Verbot verbieten würde. Und zwar nicht nur im Fall Navarro: Sie dürfte überhaupt keine Behandlung mehr mit der Begründung verbieten, dass sie unerprobt ist und durchaus erprobte Alternativen zur Verfügung stehen.

(Science, Vol. 287, S. 2139) (jl)


Anmerkung von H.Pilhar

Der Psychiater Pius Prosenz erklärte bei unserem Strafprozeß sinngemäß, daß sich wegen unserer Wahl von Dr. Hamer dann niemand aufgeregt hätte, wenn Olivia zuerst von der Schulmedizin ‚aufgegeben‘ worden wäre. Dann wären wir auch nicht strafrechtlich verfolgt worden!

Der Clou an der Sache ist, daß ja auch die Schulmedizin nichts anderes als Experimente mit den Patienten macht! Sie selbst kann jene Kriterien, die sie von den Alternativen verlangt, nämlich die Überprüfbarkeit, bei keiner sog. ‚wissenschaftlich anerkannten‘ Krebs-Therapie erfüllen! So lange die Ursachen unbekannt sind, bleibt alles experimentell!

„Der behördliche Zwangsschutz vor unüberprüften Wunderkuren“ stellt z.Z. die Pflicht für Kinder dar, die experimentelle Pseudo-Therapie mit Giftgas-Abkömmlingen und einer über 90%igen Mortalität über sich ergehen lassen zu müssen. Die Überlebenden sind im Normalfall steril!

Für unsere Kinder existiert keine freie Therapiewahl!!

Geschützt werden nicht unsere Kinder, sondern vielmehr die Interessen der Schulmedizin und jener Hintermänner (Logen), die solcherart ‚Erfolge‘ für politische Zwecke (Bevölkerungskontrolle) weiter aufrecht erhalten wollen.

Ob diesen Sachverhalt just jene ändern werden, die selbst Marionetten dieser One-World-Streber (Globalisierung) sind, darf bezweifelt werden …

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