Aus Angst vor „Chemo-Ärzten“ floh ein Vater mit seiner leukämiekranken Tochter ins Ausland. Krebsexperten nannten den Schritt „grob fahrlässig“.

Aufgedunsen, fiebrig und mit zerfetzter Mundschleimhaut verließ Katharina Scharpf, 3, im Juli des Jahres die Ulmer Kinderklinik. Drei Monate lang war das blonde Mädchen chemotherapeutisch behandelt worden.

Der Vater stoppte die von ihm „Mord auf Raten“ genannte Chemokur und versteckte das Kind.

Erstmals haben Richter nach Paragraph 1666 („Gefährdung des Kindeswohls“) Eltern das Sorgerecht entzogen, um eine chemotherapeutische Zwangsbehandlung durchzusetzen.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie, Dieter Kurt Hossfeld, räumt Fehler ein: „Die Chemotherapie ist oft unkritisch angewendet worden.“

Ein vorzeitiger Abbruch der Kur führt fast immer zu Rückfällen. Schon nach vier Wochen Chemokur lassen sich im Mikroskop zwar keine Krebszellen mehr nachweisen. „Dennoch müssen wir noch weitere fünf Monate Terror im Blindflug praktizieren“, sagt der Onkologe Winkler.

„Ohne Leiden“, erklärt der Berliner Leukämie-Experte Günter Henze, „geht es nicht.“

„Man darf nicht im Mitleid zerfließen“ – so beschreibt der Berliner Onkologe Henze die gebotene „Vernunft des Herzens“, die er in ausführlichen Elterngesprächen zu vermitteln versucht. Wie alle seine Kollegen hat er nun Angst vor „Nachfolgetätern“.

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13492109.html

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