REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALES

A-1010 Wien, den 2. Dezember 1997

Stubenring 1
DVR: 0649856
Telefon: (1) 711 72
Telefax: 711 72/4526
P.S.K.Kto.Nr.: 05070.004
Auskunft: Kierein
GZ 209.212/1-VIII/D/14/97
Klappe: 4111

Frau und Herrn
Erika und Ing. Helmut Pilhar
Maiersdorf 221
2724 Hohe Wand

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bezieht sich auf Ihr Schreiben vom 29. Oktober 1997 sowie auf Ihr an das Bundesministerium für Justiz gerichtetes Schreiben ebenfalls vom 29. Oktober 1997.

Zunächst ist festzuhalten, daß jeder Arzt die Berufspflicht hat, seinen Patienten nach bestem Wissen und Gewissen dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechend zu behandeln.

Das bedeutet, daß sich diese Verpflichtung umgekehrt auch als Patientenrecht versteht. Darüber hinaus wird diese Verpflichtung nach herrschender Lehre und Judikatur des Obersten Gerichtshofes aus dem Behandlungsvertrag als Hauptleistungspflicht des Arztes abgeleitet.

Durch das Abstellen auf den Stand der Wissenschaft soll die möglichste Ausschaltung oder Einschränkung von Gefahren, beispielsweise vor allem bei Operationen, sichergestellt werden.

Eine Behandlungsmethode kann grundsätzlich so lange als fachgerecht angesehen werden, wie sie von einer anerkannten Schule medizinischer Wissenschaft vertreten wird. Anders wäre es, wenn ein gewichtiger Teil der medizinischen Wissenschaft und Praxis eine bislang akzeptierte Behandlungsmethode für bedenklich hält.

Als Teil der medizinischen Wissenschaft ist eine Methode dann zu verstehen, wenn sie nach wissenschaftlicher Erprobung auf führenden Kongressen, in führenden Fachzeitschriften und von führenden Fachwissenschaftlern vertreten, ihr Wert in der medizinischen Wissenschaft nicht überwiegend ausdrücklich und ernsthaft bestritten wird und ihr gegenüber keine grundsätzlichen sozialethischen Bedenken entgegenstellen.

Sollten daher Befürworter der sogenannten „Neuen Medizin“ die Auffassung vertreten, es handle sich nicht um eine medizinische Außenseitermethode, so haben diese die Verpflichtung, für eine entsprechende wissenschaftliche Auseinandersetzung auf all den genannten Ebenen zu sorgen.

Dies scheint derzeit noch nicht der Fall gewesen zu sein. Jedenfalls liegen dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales keine entsprechenden wissenschaftlichen Auseinandersetzungen etc. zum Thema „Neue Medizin“ vor.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
AIGNER

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

Anmerkung von H. Pilhar

Kunststück! Wie sollten auch wissenschaftliche Publikationen in „führenden Fachzeitschriften“ von Dr. Hamer vorliegen, wenn in deren Chefredaktionen „der selbe Wind weht“ wie an der Universität Tübingen?

Und dieser gleiche Ungeist entscheidet darüber, ob etwas als wissenschaftlich anerkannt gilt oder nicht …

Ich nehme aber das BMfG beim Wort und bemühe mich für eine Diskussion zu sorgen und zwar beim CHEF in einer DEMOKRATIE, beim VOLK selbst!

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