BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALES

Frau und Herrn
Erika und Ing. Helmut Pilhar
Maiersdorf 221
2724 Hohe Wand

Wien, 23. Juli 1999

GZ: 209.212/1-VII/D/14/99

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bezieht sich auf Ihr Schreiben vom 11. Juni 1999 und teilt in diesem Zusammenhang mit, daß die bereits im Schreiben vom 2. Dezember 1997 ausführlich dargestellte Vorgangsweise, wie neue medizinisch-wissenschaftliche Methoden zu verifizieren sind, nach wie vor aufrecht ist. Daran hat auch Ihr Schreiben samt Beilagen nichts ändern können.

Die von Ihnen angesprochenen Fragen wissenschaftlicher Forschung an Kindern fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Anschließend wird mitgeteilt, daß Ihnen das mit Ihrem Schreiben vom 11. Juni 1999 mitübermittelte Videoband wieder rückübermittelt wird.

Beilage

Für die Bundesministerin
KIEREIN
Sachbearbeiter: Dr. Michael Kierein, DW 4111
A-1010 Wien, Stubenring 1, Tel: 01/71172 Fax: 01/7187183

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