BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIENER NEUSTADT
2700 Wiener Neustadt, Ungargasse 33

An das
Bezirksgericht
2700 Wiener Neustadt

15M-100-95/478
Beilagen P-Akt

17. Dezember 2001

Betrifft: Mj. Olivia Pilhar, geb. 31.12.1988:

Der dg. P.Akt wird nach Einsichtnahme mit der Mitteilung zurückgesandt, dass ich die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, Jugendabteilung, zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen den Antrag der KE Erika und Ing. Helmut Pilhar vom 9.12.2001, ON. 129 des P-Aktes, ausspricht, da die ärztlichen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind.

Ergeht durchschriftlich zur Kenntnis an:

Frau und Herrn Erika und Ing. Helmut Pilhar, Maiersdorf 221, 2724 Hohe Wand.

Über Ihren Wunsch wird Ihnen schriftlich bekanntgegeben, dass die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, Jugendabteilung, die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Niederösterreich, mit Schreiben vom 26.11.2001 ersucht hat, die mj. Olivia Pilhar in die beitragsfreie Anspruchsberechtigung nach ihrem Vater aufzunehmen.

Die Kostenbeiträge für Versicherte werden bis auf weiteres von der gefertigten Bezirksverwaltungsbehörde getragen werden.

Für den Bezirkshauptmann
(Gruber)

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