Bezirksgericht Wiener Neustadt
2700 Wiener Neustadt, Maria Theresien Ring 3b

1 P 3700/95 a – 133

Beschluss Pflegschaftssache mj. Olivia PILHAR, geb. 31.12.1988

In der Pflegschaftssache mj. Olivia PILHAR, 31.12.1988 wird den Kindeseltern Erika und Ing. Helmut PILHAR die Gesamtobsorge über die mj. Olivia im Sinne des § 144 ABGB übertragen.

Begründung:

Gemäß Beschluss vom 11.01.1999 waren die Kindeseltern bisher schon mit der gesamten Obsorge betraut, mit Ausnahme aller die medizinische Behandlung, Nachbehandlung und Nachkontrolle der Wilmstumor-Erkrankung der Minderjährigen betreffenden Belange, welche bisher weiterhin von der Jugendabteilung der BH WR. NEUSTADT wahrzunehmen gewesen sind. Mittlerweile hat sich ergeben, dass der Wilmstumor als ausgeheilt zu betrachten ist und dass derzeit keine medizinischen Anhaltspunkte für ein Wiederaufleben dieser Erkrankung zu beobachten sind. Eine weitere Behandlung und Nachbehandlung, welche vom Jugendamt wahrzunehmen wäre, ist daher derzeit nicht erforderlich; die aus Vorsichtsgründen angezeigten medizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden beide Eltern in Hinkunft in Eigenverantwortung vornehmen. Damit konnten sie zur Gänze mit der Obsorge über Olivia betraut werden.

Bezirksgericht Wiener Neustadt
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Abt. 9, am 28.02.2002

Anmerkung von HPilhar

Zitat: „Wilmstumor als ausgeheilt zu betrachten

Olivia wurde die komplette Niere entfernt! Wie könnte auch an einer nicht mehr vorhandenen Niere, nochmals ein Krebs entstehen?

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