Universitäts-Kinderklinik, Ebene 9

(Vorstand Univ. Prof. Dr. R. Urbanek)
Währinger Gürtel 18-20
A-1090 Wien
Tel: 01 40400/3173

Wien, am 29.9.99

ARZTBERICHT

Name: PILHAR Olivia
Geboren am: 31.12.1988
Stationärer Aufenthalt am 6.8.1999

DIAGNOSE:

WILMS Tumor Stadium IV rechte Niere
St. P. Lungen- und Lebermetastasen
St. P. Strahlentherapie präoperativ
St. P. Chemotherapie präoperativ nach der Wilmstumorstudie SIOP 93-01/GPOH
St. P. Tumorexstirpation und Nephrektomie rechts
St. P. postoperative Chemotherapie nach der SIOP-Studie

Wie vereinbart sucht die Patientin unsere Tagesklinik zu einer Kontrolluntersuchung auf. Die Patientin befand sich in gutem Allgemeinzustand. Stationär konnten folgende Befunde erhoben werden:

Status:

AZ entsprechend der Grunderkrankung zufriedenstellend. EZ reduziert. Haut bland, abdominelle Operationsnarbe bland. Mundschleimhaut und Rachen bland. Keine Lymphknoten vergrößert tastbar. Cor und pulmo auskultatorisch frei: VA, keine Rasselgeräusche, Herztöne rein und rhythmisch. Abdomen: weich, Darmgeräusche +. Kein Druckschmerz auslösbar, keine Defense.

Wichtige Befunde:

BB (6.8.1999): Leuko 6.500 /nl, Ery 4,7 /pl; Hb 14,0 g/dl; HCT 38,3 %; PLT 204.000; CRP 0 mg/dl
Na 143 mmol/l; K 4,22 mmol/l; Cl 107,5 mg/dl; Mg 0,76 mg/dl; Ca 2,43 mg/dl, BUN 10,2 mg/dl, Crea 0,68 mg/dl

gGT 7 U/l, AST 11 U/I, ALT 6 U/I, LDH 231 U/I

Gewicht: 37kg

CT des Thorax vom 6.8.1999: Im Vergleich zur Voruntersuchung vom 25.11.1998 keine Befundänderung. Kein Hinweis auf sek. Blast. Suspekte Parenchymverdichtung. Keine vergrößerten LK.

MR des Abdomens vom 6.8.1999: Unverändert zur Voruntersuchung. MR-tomografisch kein Hinweis auf Rezidivtumor oder Sekundaria bei Z.n. Wilms-Tumor.

Weitere Kontrollen:

Die nächste Kontrolle ist für Jänner oder Februar 2000 vorgesehen.

Wir machen höflich darauf aufmerksam, daß es uns nicht möglich ist, den gewünschten Antrag auf eine erhöhte Kinderbeihilfe in ihrem Sinne zu unterstützen. Kinderbeihilfe kann nur bei einer nachweisbaren Behinderung von mehr als 50% bestätigt werden, die nicht, trotz der schweren Vorgeschichte, derzeit vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Univ. Prof. Dr. I Slavc
Dr. M. Günes
Univ. Prof. Dr. R. Urbanek

Anmerkung von H. Pilhar

In einer uns vorliegenden Korrespondenz zwischen Prim. Dr. Olaf Arne Jürgenssen (ersdiagnostizierender Arzt) und einer österr. Privatperson wird vom letzteren behauptet, wir Eltern hätten die Bestätigung des AKHs vom 24.8.98 über Olivias 60% Körperbehinderung nur kulanterweise ausgestellt bekommen, um in den Genuß einer erhöhten Kinderbeihilfe zu gelangen. Nun aber hätten wir diese Bestätigung mißbraucht (wir machten sie öffentlich zugänglich), was man künftig verhindern wird.

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