Zytostatika

Etwas fehlt noch in der Beschreibung dieser Medikamente bei Dr. Hamer (wenn ich mich nicht irre).

Sie sind nicht doppelblind geprüft.

Normalerweise sind alle Medikamente doppelblind geprüft, ja sogar randomisiert doppelblind geprüft, um die symptomatische Wirkung beim Patienten nachzuweisen.

Warum also keine Doppelblindstudie bei Zytostatika?

Aus ethischen Gründen, sagte man uns beim Medizinstudium. Man könne nicht den Patienten der Placebogruppe die Zytostatika verweigern, da die Zytostatika ihre einzige Chance wären zu überleben.

Wenn jedoch eine Doppelblindstudie gemacht würde, käme die Wahrheit heraus, nämlich, dass ohne Zytostatika die Mehrheit der Krebspatienten überleben würde. Dr. Hamer gibt bei Tieren eine Zahl von 80% an, die ohne Zytostatika Krebs überleben. Bei einer Doppelblindstudie käme der Schwindel mit den Zytostatika heraus. Jeder würde erkennen, dass es nur Rattengift ist.

Es gibt vielleicht Studien, die ein Zytostatika mit anderen Zytostatika bezüglich der prozentualen 5 Jahres Überlebenswahrscheinlichkeit vergleichen, aber eben ohne Vergleich mit einer Placebogruppe.

Im Prinzip vergleicht man nur die relativen Giftigkeiten der verschiedenen Zytostatika untereinander, denn die Patienten müssen letzten Endes alle an der Chemotherapie sterben.

Dr. med. W.

Anmerkung von H. Pilhar

Eine Blindstudie ist eine Form des Experiments, bei der die Versuchspersonen nicht wissen, ob sie der Experimental- oder der Kontrollgruppe angehören. Dadurch wird der Einfluss von Erwartungen und Verhaltensweisen, welche durch diese Information ausgelöst würden, eliminiert. Blindstudien sind in der medizinischen und psychologischen Forschung besonders weit verbreitet.

Bei der Doppelblindstudie weiß selbst der Arzt nicht, ob er das Medikament oder das Plazebo gibt (das weiß dann nur der Computer).

Randomisierung ist ein Verfahren für klinische Studien, bei dem die Stichproben (z.B. teilnehmende Patienten) unter Verwendung eines Zufallsmechanismus Behandlungen zugeteilt werden. Durch das Verfahren soll die Wahrscheinlichkeit verringert werden, dass der in einem Wirksamkeitstest nachgewiesene Effekt einer systematischen Verzerrung (Bias) unterliegt. Randomisierung ist die Voraussetzung für eine weitere Maßnahme zur Vermeidung des Bias: der Verblindung.

Noch eine kleine Bemerkung:

Mir liegt der Name des Arzte natürlich vor. Um seine Person vor Verfolgung zu schützen, habe ich seinen Namen anonymisiert.

Aber Achtung!

Dieser ärztliche Hinweis ist keinesfalls ein „neues Beweismittel“ gegen die Chemotherapie! Diese Tatsache ist „ein alter Hut“ und allen bewußt, die sich mit diesem Thema etwas beschäftigen – natürlich auch Ihrem Arzt, verehrter Leser, der Ihnen zur Chemo rät. Das Wissen darüber wird ihm durch seine ärztliche Sorgfaltspflicht auch gesetzlich vorgeschrieben. Das wissen selbstverständlich auch die Ärztekammerfunktionäre, die Krankenkassen, der Gesetzgeber, die aus der Pharma stammenden Politiker, die Wissenschaftsjournalisten … Das wissen alle – nur eben der Patient meist nicht. Er vertraut!

Es sagt das eine Schweinchen zum anderen Schweinchen: „Der Bauer mästet uns nur deshalb, damit er uns anschließend schlachten kann!“ Sagt das andere Schweinchen: „Du spinnst, Du glaubst an Verschwörung!“

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