Telefonat Dr. Hamer:
Er machte sich große Sorgen, wegen der verlangten Psychiatrisierung. Seiner Meinung nach sei es ein gangbarer Weg, Prof. Franz Blasius Pazl für befangen zu erklären und schlug als Begründung folgendes vor:
- das von Prof. Pazl geführten Telefonat mit Mag. Rebasso, in dem er feststellte, genügend Video material von mir zu besitzen, um ein Gutachten erstellen zu können. Diese Vorgehensweise verstoße gegen die Standesregeln und zeuge auch von einer vorgefassten Absicht bzw. von einem gewissen Grad an Abnormität des Gutachters.
- Prof. Pazl selbst sei, so sei ihm mehrfach berichtet worden, laut Zeitungsberichten vor Jahren Exhibitionist gewesen und Exhibitionismus müsse bekanntlich psychiatrisch behandelt werden. In so einem Fall bestünde die Gefahr, dass Pazl auch dadurch erpressbar und gefügig gemacht worden sei bzw. gemacht werden könne.
Auch fände er es gut, Richter Zak für befangen zu erklären. Dr. Hamer hatte dies bereits in seinem eigenen Strafverfahren veranlasst. Seine Begründung hierfür wäre: Richter Zak hätte bisher noch nicht feststellen lassen, dass es sich um einen Medizinerstreit handele und sein Vorgehen im Verfahren stütze sich rein auf schulmedizinische Gutachter.
Telefonat mit Benedetto:
Dr. Hamers Befangenheitsanträge würden keinerlei Eindruck auf das Gericht machen, es werde im Gegenteil Dr. Hamer dies als Querulantentum ausgelegt.
Er riet mir dabei zu bleiben, jeden Psychiater abzulehnen. Eine Befangenheitserklärung würde ja nur Prof. Pazl ausschalten, würde aber auch einen nächsten Psychiater auf den Plan rufen. Ablehnungsformulierung:
Wir haben berechtigte Gründe, – die wir nicht näher erläutern wollen, da sie uns bisher immer nur falsch ausgelegt wurden – , in diesem Verfahren jede Art von psychiatrischen Gutachten abzulehnen.
Telefonat mit Frau Binaz, „täglich alles“:
Sie hatte bereits von Herrn Ehgartner erfahren, dass Erika guter Hoffnung ist.
Auch hatte ihr Dr. Hamer die Problematik mit Prof. Pazl ausführlich erklärt. Sie selbst war tief erschüttert über diese Vorgehensweisen und ratlos, wie uns zu helfen wäre. Sie werde Prof. Pazl anrufen und ihn über seinen damaligen Exhibitionismus befragen.
Verrückte Geschichte. Eigentlich ging es jetzt bei uns um Kopf und Kragen. Alles ist möglich. Man konnte uns Olivia, ja sogar die beiden anderen Kinder wegnehmen oder uns vorbestrafen oder mit Gefängnis bestrafen. Und was machen wir? Wir bekommen ein weiteres Kind! Wir lassen uns nicht unterkriegen!
Eigentlich verwunderlich, dass wir dies alles ertragen. Woher nehmen wir die Kraft? Momentan geht es mir ausgesprochen gut. Angst habe ich keine. Ich kenne meine Gegner und weiß, dass wir gegen sie keine Chance haben. Oder vielleicht doch? Wir haben eine einzige Waffe, mit der wir uns wehren können. Die Wahrheit, die Wahrhaftigkeit!
Eine kleine einfache Waffe, aber in ihrer Wirkung kann sie und wird sie jedes Lügengebäude zum Einsturz bringen. Der Wahrheit braucht man im Gegensatz zur Lüge keine weitere Energie mehr zuzuführen. Die Wahrheit steht für sich alleine und sendet ununterbrochen Energie. Jeder kann die Wahrheit erkennen und erfühlen. Die Lüge benötigt ständig zugeführte Energie. Sie muss aufrecht erhalten werden. Man muss sie immer wieder aufs neue erklären, um sie anderen mitteilen zu können. Die Lüge hat einen fürchterlichen Nachteil. Sie besitzt keine Harmonie, sie kann nicht auf natürliche Weise im Einklang schwingen.
Überlegen Sie nur, wie schwer es ist, sich für immer und ewig eine „kleine“ Lüge zu merken.
Arbeitsamt:
Alle mir empfohlenen Stellen waren bereits vergeben.
Erikas Tagebuchnotizen:
Die Nacht hatte Olivia ungestört durchgeschlafen. Am Morgen hatte sie allerdings wieder Bauchschmerzen. Noch immer stellte sich kein Appetit ein. Nachmittags ging ich mit ihr ein wenig im Freien spazieren. Daraufhin verlangte sie nach einer Wurstsemmel.
Strafverfahren:
Als Beweisantrag dafür, dass wir unser Kind nicht vorsätzlich gequält haben konnten, nannten wir die Zeugen Frau Ingrid, Joseph D., Dr. Loibner, Dr. Liebner und Dr. Stangl.
Nochmals wiesen wir darauf hin, dass die psychiatrische Gutachtensbestellung grundsätzlich von einem vorhandenen inneren Tatbestand ausginge, was aber nicht gegeben war und dass wir aufgrund dessen keinem Psychiater zur Verfügung stehen werden.